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Central-Verein-Zeitung · 1932-07-01 · Heft 7 (Juli 1932) · page 2

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Journal
Central-Verein-Zeitung
Volume
1932
Issue
Heft 7 (Juli 1932)
Date
1932-07-01
Page
– (sequence 2)
Language
German
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3$ Freister sei besonders wenig geeignet, irgendwelche Vorwürfe gegen ein anderes Mitglied des Landtages zu erheben, weil er selbst wiederholt durch das Ehrengericht der Anwaltskarnmer in Kasiel und den Ehtengerichtshvf in Leipzig verurteilt worden sei. In Erwiderung auf diese Angriffe hat der Führer der nationalsozialistischen Landtagsfrnktion, Abgeordneter K u b e, u. a. nusgeführt, daß die Mehrzahl der heute in Deutschland tätigen Anwälte wiederholt Ehrauffassungen bekundet habe, die den deutschen Ehrauffassungen widersprächen und das; in den deutschen . Anwaltskammern derartig viel I u d e n j u n g e n h e m m u n g s l o s e st e r Art sitzen, das; er diesen Burschell nach keiner Richtung hin das Recht eillränmen könne, über einen von ihnen zu Gericht zu sitzen. Der Abgeordnete Rechtsaulvalt Dr. Z u p k e (Köslin), der Vertreter der Deutschuationalen Fraktion, hat bereits int Anschluß an den Abgeordneten Kube Veranlassung gellonuilen, die Angriffe, die von nationalsozialistischer und sozialistischer Seite gegen die Ehrengerichte der Anwaltskammern erhoben wurden, zurückz u w e i s e n. - Es ist anzunehmen, das; auch die berufenen Standesvertretullgeil der deutschen Anwälte Veranlassung nehmen werden, die maßlosen und durch nichts gerechtfertigten Angriffe des Abgeordneten Kube in das rechte Licht zu setzen und zurückzuweisen. Die Ausführungen des Abgeordneten Kube enthalten nicht nur eine schwere Beleidigung derjenigen Rechtsanwälte in den Vorständen der deutschen Anwaltskammern, die jüdischen Glaubens oder jüdischer A b - stammung sind, sondern auch derjenigen christlicher Konfession, die ntit ihnen seit langen Jahren gemeinsam in den Ehrengerichten und Standesvertretungen für die Aufrechterhaltung der Standesdisziplin gegen die nrannigfachen Auswüchse der jetzigen Z e i t k ä m P f e n. Es ist dem Verfasser dieser Zeilen ein Bedürfnis sestzustellen, daß während seiner Tätigkeit im Awoaltskammervorstand und in den übrigen zur Wahrung der Standesinteressen der Deutschen Anwaltschaft berufenen Instanzen in der Auffassung energischster, aber objektivster Beurteilung sämtlicher Disziplinarfälle kein Unterschied zwischen jüdischen Kollegen und den Kollegen anderer Richtung sestzustellen war. Man mag zur Frage des Antisemitismus stehen, wie man will; auch derjenige, der ihm eine gewisse Berechtigung nicht absprechen könnte, würde gewiß wünschen, daß der Abgeordnete, der die schweren Beschimpfungen ausgesprochen hat, sich an vaterländischer Gesinnung und Objektivität an manchem Mitglied jüdischen Glaubens der Anwaltskammer ein Beispiel nehmen möchte, so vielleicht an jenem Mitglied, das als preußischer Offizier, wiederholt schwer verwundet, immer wieder freiwillig ins Feld zog und heute sich nur deswegen, weil es den Rasseanforderungen des Herrn Kube nicht genügt, von ihm beschimpfen lassen muß. Gerade die nationalsozialistische Bewegung sollte als deutsche Bewegung, wenn sie von Bestand bleiben will, den Grundsatz der Gerechtigkeit besonders in die Tat umsetzen und es vermeiden, durch ungeheuerliche Angriffe auf die Ehre anders Gesinnter Verfehlungen ihrer eigenen Mitglieder zu verkleinern oder zu vertuschen. Ich glaube, daß die große Mehrzahl der heute in Deutschland tätigen Anwälte denjenigön Männern aller Richtungen, die in den gewählten Standesorganisationen, insbesondere in den Vorständen der Anwaltskammern und bcn Ehrengerichten, die mühevolle Arbeit übernommen haben, für die Standesdisziplin zu sorgen und die Standessitte zu wahren, Dank weis; und ihnen weiter vertraut, das; sie ohne Ansehen der Person und ohne Ansehen der Richtung ihre Pflicht tun. Daß heute int Anwaltsstande, wie in allen anderer; Berufen, sich Schädlinge gezeigt Haber;, und zwar ohr;e Rücksicht auf Herkunft, Rasse und Religion, ist ein bedauerliches Zeichen der heutiger; Zeit. Die Instanzen der Anwaltschaft haben ihrerseits seit langer Zeit den Kampf gegen diese Schädlinge aufgenonunen und Werder; dieser; Kampf erfolgreich Weiterführer;. Es ist zu hoffen, das; die von der Vertretung der Anwaltschaft geforderte Verschärfung und Beschleunigung des Disziplinarverfahrens, insbesondere die vorläufige Dienstenthebung solcher Arrwälte, die gegen ihre Standespflichten verstoßen haben, möglichst bald von den gesetzgebender; Faktoren in Kraft gesetzt werden. Auf keinen Fall darf es aber geduldet werden, daß Anwälte, die gegen ihre Standespflichten und gegen die Staudessitte verstoßen, unter den; Schutz o d e r d e rn D e ck n; a r; t e l irgendeiner Parteirichtung, und sei diese Parteirichtung noch so stark, sich ihrer Verantwortung oder den Folgen der Verurteilung ihrer . Standesehrengerichte entziehen. Auch die nationalsozialistische Bewegung wird sich auf die Dauer derartiger objektiver Auffassung nicht entziehen können. * Rechtsanwalt Dr. Rudolf Dix, der Präsident des Deutschen Anwaltvereins, hat gegen die Beschimpfungen, die der nationalsozialistische Fraktionsführer im preußischen Abgeordnetenhaus, Kube, gegen die gesamte Anwaltschaft und besonders gegen die jüdischen Anwälte ausgestoßen hatte, in einem „Offenen Briefe" protestiert. In ihm heißt es: Die Parlamentsgeschichte des deutschen Volkes kennt keinen Vorgang dieser Art. Roch niemals ist ein deutscher Stand auch in Zeiten höchster politischer Spannung von einen; deutschen Abgeordneten in den; Ausmaß beleidigt worden, wie dies mit den Worten geschehen ist: „Die Mehrzahl der heute in Deutschland noch tätigen Anwälte hat wiederholt Ehrauffassungen bekundet, die den deutschen Ehrauffassungen grundsätzlich widersprechen." Die Anwaltschaft ist ein deutscher Stand, ergänzt sich aus allen sozialen und sonstigen Schichten des deutschen Volkes und zählt Anhänger aller politischen Richtungen und aller Weltanschauungen zu ihren Mitgliedern. .Sie ist damit e;n Mikrokosmos des deutschen Volkes. Ich bedauere tief, das; es einen; Mitglied und Abgeordneten der Ratio;;alsozialistischeu Partei des deutschen Volkes Vorbehalten geblieben ist, mit dieser Beleidigung eines deutschen Standes das deutsche Volk zu beleidigen. Gleichgültig, welche Stellung man weltanschaulich, politisch und rassenmäßig zur' Judenfrage einninnnt, kann;nan nur d;e menschliche und politische Kulturlosigkeit bedauern, die in solchen antisemitischen Ausfällen gegen meine jüdischen Kollegen liegt. Insbesondere als Deutscher und Exponent eines Standes des deutschen Volkes;nuß ich auch hier wiederum mit großer Beschämung die Tiefe des in solchen Ausführungen liegenden politischen und kulturellen Niveaus feststellen. Soweit Ihre Rede Angriffe auf die Vorstände der Anwaltskammern und die aus ihnen hervorgehenden Ehrengerichte enthält, hat die Vereinigung der Vorstände der deutschen Anwaltskammern in einem an den preußischen Herrn Justizminister gerichteten Schreiben bereits Verwahrung eingelegt. Rudolf Dix Präsident des Deutschen Anwalt Vereins. Nach der Verlesung dieses Briefes im preußischen Abgeordnetenhaus wiederholte der nationalsozialistische Abgeordnete Rechtsanwalt Dr. Freister Kubes Anwürfe in verstärkter Form. Als ihm der preußische Justizminister erwidern wollte, wurde er niedergebrüllt. Der Fall Neustadt a. d. Haardt Unerhörte Verdächtigungen gegen die Pfälzer Juden Am 10. Juli sand in Neustadt an der Haardt ein Gautag der NSDAP., Gau Pfalz, statt. Während des Umzuges der SA. ereigneten sich mehrere ^Zwischenfälle. An einer Stelle des Ortes wurden die Demonstranten beschossen, an einer anderen Stelle erhielt ein SA.-Mann einen Hitzschlag. Bei der an die Demonstration anschließenden Kundgebung im Neustadter Stadion ftihrte der süddeutsche SA.-Führer von Jagow nach dem Bericht der „NSZ.-Nhein-Front", Kaiserslautern, von; 11. Juli in einer aufreizenden Ansprache u. a. aus: „Wir müssen unter allen Umständen mit dieser Mordpest aufrttumen. Ich frage die Behörden von Neustadt, ich frage den Ministerpräsidenten Dr. Held, ob sie von diesen Mordanschlägen in der Stadt, dort in der Hauptstraße, die doch osfensichtlich vorbereitet waren, Kenntnis hatten und was sie für Schritte gestern unternommen haben. Ich sage, Kameraden, wenn die Behörden es nicht können, müssen wir es machen, und wir machen es, wir lassen unsere Kaineraden nicht n;ehr Zusammenschießen und Zusammenhauen. Wir stecken das Mordpack in die Ghettos und in die Gefängnisse und hängen es eines Tages an den Galgen und auch jene, die hinter ihnen steheiw_ " t LonCtfäS Its! 1 o HlcK] Aus dem Hause des Juden Levy wurde auch geschossen. Kameraden, wir wollen ihnen beweisen, daß unsere größte Stärke in der Disziplin liegt, aber wir wollen dem Juden sagen, und jedem einzelnen Juden sagen wir es persönlich: Du Jude allein bist schuld, das; unsere Parteigenossen hingemordet werden. Du bist schuld, das; unser Volk sich hiumordet, du Jude bist schuld, das; dieser Zwiespalt in unserem Volke ist, du, Jude mutzt es viitzen." Die Behauptung, daß „aus dem Hause des Juden Levy geschossen wurde". ist eine große Lüge. In der Kellereistratze, wo sich der angeführte Zwischenfall zugetrageu haben soll, wohnt kein Jude mit Namen Levy, in Neustadt a. d. Haardt gibt cs überhaupt -keinen Juden dieses Namens. In Wahrheit hat sich folgendes zugetragen: Als die Nationalsozialisten durch die Kellereistraße zogen, erlitt ein SA.-Mann vor dem Hause des Schokoladengeschäfts Kipp einen Hitzschlag und zog sich beim Hinfallen eine kleine Aerletzung zu. In den Reihen der SA. hieß es sofort, aus dem Hause fei geschossen worden!

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