Central-Verein-Zeitung
- Journal
- Central-Verein-Zeitung
- Volume
- 1931
- Issue
- Heft 4 (April 1931)
- Date
- 1931-04-01
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
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2$ Sühne für öie Trebnitzer Zrie-hofsfchän-ung Der Angeklagte in Hitler-Uniform jung, Verleumdung intb Herabsetzung aller Einrichtungen bisher insbesondere gegen die jüdischen Menschen in Deutschland gerichtet: gewesen ist. Seiner Verantwortung denn ißt, hat der (5. V. ilnmcr wieder bnrmif l)iugewiesen, daß mit den gleichen verwerflichen Mittelli in den letzten Jahreil der Kamps vvil der gleichen Seite her immer niehr gegen politische oder auch nur vermeintliche Gegner und schließlich gegen den Staat selbst, feine Einrichtungen und seine Autorität voraugetrngen wordeii ist. Die Formen und Mittel solch unwürdiger Hetze silid damit über eine Sache nur der jüdischen Menschen hinaus eine Angelegenheit der deiitscheli Allgemeinheit geworden. Die Front aller austäudig und rechtlich Teiikeiiden verwirft init Abscheu jene verautwortnngslose Form des politischen inid kulturellen .Kampfes. Sie erwarten vorn Staat die nachdrückliche Eiiisetzung seiner Machtinittel, um dein zügellosen Treiben Eiiihalt zu gebieten. Die Kundgebung sand in der Hamburger Qesfentlichkeit und in der Presse iveit über Hamburg hinaus den stärksten Widerhall. Tenöenziö'se Berichterstattung Das Märchen vom „jüöifchen Solfchewismus" in neuer §orm Das Märchen vom „jüdischen Bolschewismus" wird, seitdem selbst Dinier es in seinem G e i st e s ch r i st e n t u m widerlegt hat, von judenseindlicher Seite nicht mehr mit solcher Offenheit wiederholt wie früher. Dafür begegnen wir ihm neuerdings in versteckter, deshalb aber nicht weniger gefährlicher Version. In allen möglichen Blättern wird, nachdem zunächst mit berechtigtem Abscheu von den Verwüstungen christlicher Gotteshäuser und Friedhöfe berichtet ist, die Behauptung ausgestellt, daß die jüdischen Tempel und die jüdischen Friedhöfe allein von den Sowjets in ihrer Heiligkeit respektiert würden. Die Tendenz ist offensichtlich: Die „jüdischen Bolschewisten" lassen ihre eigenen Glaubensbrüder und deren religiöse Einrichtungen unversehrt, während sie gegen die nichtjüdischen Gläubigen rücksichtslos Vorgehen. Wir haben in diesen Blättern bereits wiederholt sestgestellt, daß wir jede Glaubensverfolgung, gleichgültig, ob sie sich gegen Christen oder Juden richtet, aus innerster Ueberzeugung äblehnen. So sehr wir uns also freuen würden, wenn die Juden Rußlands keinen Verfolgungen ihres Glaubens wegen ausgesetzt wären, so müssen wir anderseits doch seststellen, daß diese Tatsache nicht zutrifst. Wir haben bereits früher mitgeteilt, daß im November und Dezember 1929 neben 620 Kirchen und 20 Moscheen auch 70 Synagogen geschlossen wurden. Der „Neichsbote" vorn 29. Januar 1930 berichtet, daß im ganzen 646 Synagogen geschlossen und zahlreiche Rabbiner sestgenommen worden sind. Im Februar 1930 ist die Leningrader große Synagoge in ein sogenanntes „Kulturhaus" mngewandelt worden. Ter „B a h e r i s ch e Kurier" vorn 12. Februar 1930 berichtet die nahezu unsaßliche Verurteilung einer säst achtzigjährigen Greisin zu fünf Jahren Gefängnis, lediglich weil sie ihren Enkeln Unterricht in hebräischen Buchstaben erteilte. Tie Deutsch- Evangelische Monatsschrift „Wart b u r g" vom Februar 1930 meldet die Verhaftung zahlreicher Juden wegen Erteilung häuslichen Religionsunterrichts. Und in den letzten Tagen war gemclbct, daß auch jüdische Arbeiter lediglich ihres Judentums wegen von ihren Arbeitskollegen angegriffen und daß besonders in der Ukraine bei den Torfsowjets sowie in den jungkommunistischen Verbändet? antisemitische Strömungen bemerkt worden sind. Mer sich diese Tatsachen vor Augen hält, kann wahrlich nicht behaupten, daß die Bekenner der jüdischen Religion sich in Sowjet-Rußland größerer Gewissensfreiheit ersreuten als die Richtjnden. Alt! 15. April verurteilte das Große S ch ö j f e u g e r i ch t in Oels die Trebnitz e r F r l e d h o s s s ch ander, die in der Nacht vom 1. zum 2. November v. I. 34 Grnbbcrrkmälcr auf dem jüdischen Friedhöfe mit grasten Hakenkreuzen in roter Farve übermalt und die Leichenhalle mit unflätigen Bildern und der Aufschrift: ,,Heil Hitler/ Inda verrecke" verunziert hatten, lieber die Verhandlung wird uns berichtet: Wenige Tage nach der Friedhossschändung wurden der 18jährige Konditorgehitse Gernred Weiß, der 16jührige Kaußnannslehrling Kurt Schreiber und der 24 Jahre alte Maler Arthur Quitt als Täter ermittelt. Zu Beginn der Hauptverhandlimg nutzte der Vorsitzende den Angeklagten Schreiber aus dem Saal weisen, weil er in voller Hi tler-Un i sorm erschienen war, und ihni ausgeben, sich schleunigst seinen Mantel überzuzieheu und sich daun sofort wieder einznsinden. Der Angeklagte leistete dieser Anordnung widerspruchslos Folge. Weis; und Schreiber waren geständig. Weiß erklärte, er habe die benutzte rote Farbe bereits vor der; letzten Neichstagswahlen int September 1930 vor; Quitt erhalten, um darnit für die NSDAP., der er angehöre, Hakenkreuze aus das Straßenpslaster zu malen. Dabei sei er gestört worden und habe die Farbe übrig behalten und sie dann zum Bemalen der Grabsteine verwendet. E r wollte b n m i t den Trebnitzer Jude n einen Schabernack spielen. Schreiber habe er nur zunr Auspassen mitgenommen. Er sei über die Friedhofsmauer gestiegen und habe allein die Bemalung ausgeführt, während Schreiber als Anspasser aus der Friedhofsmauer sitzen geblieben sei. Quitt, der älteste der Angeklagten, der auch von allen durchaus der; intelligentesten Eindruck machte, erklärte, er habe seinen; Freunde Weiß die Farbe nur zu dem von ihm bereits angegebenen Zweck der Wahlpropaganda überlassen, von einer anbereit Verwertung aber nichts gewußt. Die Angeklagten gaben zu, daß sie der Hitler-Jugend a n g e h, ö r e n, und behaupteten, daß rriemand aus ihrer Partei ihnen geholfen oder sie zur der Tat augestiftet habe. Als Vertreter der Nebenkläger — als solche waren der Vorstand der S y n - a g o g e n g e m e i n d e, dein die Obhut des Friedhofes anvertraut ist, sowie mehrere Nachk o m m eit der auf b e nt Friedhof Beerdigten zugelassen — führte Rechtsanwalt F o e r d e r ans Breslau folgendes arts: Die Wurzeln der Tat seien in der beispiellosen Verhetzung zu suchen, unter deren Einfluß die Angeklagten im Kreise ihrer Partei gestanden hätte;;. Schott eine kurzfristige Mitgliedschaft in der Hitler-Jugend habe ausgeretcht, mit den Einstich der Schute und des christlichen Religiortsunterrichts bei den Angeklagten vollkommen zu beseitigen. Mag man beit Angeklagten auch ihre Jugend und die leichte Beeinflußbarkeit zugute halten, so müsse doch aus eine abschreckende Strafe erkannt werden. Denn diese Friedhossschändung bilde nur e i n Glied i n e r n e r langen Kette gleicher Tate n, die während der letzten acht Jahre ans m ehr als h u n d e r t angewachsen seien. Der Weiterentwicklung dieses eines Kulturvolkes unwürdigen Zustandes müsse das Gericht durch Verhängung einer Freiheitsstrase vorzubengen suchen. Besonderen Eindruck machten die dann folgenden Worte von Jrrslizrat P e i s e r ans Breslau, dessen Mutter in einem der geschändeten Gräber ruht. Er sprach gleichzeitig als Vertreter der Nachkommen eines gleichfalls unter einem beschädigten Grabdenkmal ruhenden Trebniher Bürgers Hiller, der, wie wir schon früher berichteten, der Stadt Trebnitz sein ganzes Verm ö ft c« z n r Gründung eines B ü r g e r h e i nt s v e r m a ch t hatte. Seine Wohltaten genießen die bedürftigen Trebnitzer Bürger noch heute. Diese Grabschändung füge der Stadt Trebnitz einen besonders schweren Stoß zu. Das Gericht erklärte die Angeklagten Weiß und S ch r e i b e r der Mittäterschaft an den ihnen zur Last gelegten Vergehen gegen die §§ 166, 168, 123 des Strafgesetzbuches für schuldig und verurteilte Weiß zu drei Monaten, Schreiber zu zwei Monaten Gefängnis. . Der Angeklagte Quitt wurde wegen Mangel an Beweisen' freigesprochen. Der Vorsitzende geißelte sodann in längeren Ausführungen die groste Gefühlsroheit und die unanständige Gesinnung, die die Angeklagten durch die Tat haben erkennen lasten und die eine Freiheitsstrase notwendig gemacht haben. Auch eine bedingte Strafaussetzung habe das Gericht abgelehnt. „Verwüstungen" In der „Kölnischen Volkszeitung" vom 11. April schreibt ein katholischer Geistlicher in ergreifenden Worten über die Schändung jüdischer Friedhöfe. Seinem von höchster Menschlichkeit getragenem Aussatz entnehmen wir folgende Sätze: „ t Wer wie unsereins das religiöse jüdische Empfinden kennt, wev weiß, daß gerade das jüdische Herz so überaus feinfühlig für die Ehre und Ruhe der Toten ist, den erfaßt Trauer und Mitleid mit den Familien, die vom Unglück der Grabschändung getroffen sind. Ohne diese tausend Familien zu kennen, drückt man ihnen die Hand aus menschlicher, aus christlicher Teilnahme. Und warum sind sie getroffen von dem unerhörten Leid? Nur darum, weil ihre so einfachen Grabsteine die Schristzeichen der Thora tragen! Mas müssen friedliche jüdische Bürger heute in Friedenszeiten auf ihren Friedhöfen erleben! — Jst's mit „Frevel", ist's mit „Schändung" genügend ausgedrückt, was diesen Gräbern widerfahren ist? Wahrlich, da ist es an uns zu rufen: „Deutschland, wache auf!" Besinne dich auf deine Stellung in der gebildeten Menschheit..." Vor' mir liegt eines jüdischen Kindes „Elegie am Grabe seiner Mutter". (Sefer Hochazim, S. 7): „Traurig wem' ich hier; warum ich weine, fühlt mein Herz mit tausendfachem Weh! Wenn ich hier an deinem Leichensteine, Teure Mutter, so verlassen steh." Und in vielen tiefempfundenen Strophen schildert es die Trauer um die gute Mutter. Wendet sich dann zum Abschied und spricht als letzte Worte: „Hier, wo rührend ich gewemet habe — Ruht dein Leib; — du selber bist bei Gott! Schlumm're sauft! — Jetzt scheide ich vom Grabe, Hier trifft dich keine Schmach, kein Neid, kein Spott." Und ich sehe die vielen jüdischen Friedhöfe, die zerbrochenen, entehrten Grabsteine jüdischer Mütter! Die Angen werden warm. Jüdische Kinder sollen nicht ruhig weinen am Grabe ihrer Mutter! In Deutschland! Und ich falte die Hände: Vater unser, der Du bist im Himmel. Geheiligt werde dein Name. — Erlöse uns von dem Hebel — des Partei. Hasses! Amen." 4. A.