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Central-Verein-Zeitung · 1930-12-01 · Heft 12 (Dezember 1930) · page 4

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Journal
Central-Verein-Zeitung
Volume
1930
Issue
Heft 12 (Dezember 1930)
Date
1930-12-01
Page
– (sequence 4)
Language
German
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verwenden. . . geschäftliche Gründe mit. Eine träge, schmierige Jüdin'' kann man nicht im Geschäft verwenden... Es ist Tatsache, daß eine unverdorbene deutsche Frau instinktiv eine Abneigung gegen die Juden hat. Nur solche Framn, die durch moderne Literatur und Modenarrheiten ververse An- »vandlungen haben, finden nichts dahinter, mit Juden zu verkehren. Aus dieser Grkermtnis heraus Haber» wir schon einmal im „Donauboten" angedroht, solche Frauen öffentlich änzuprangern, die sich gegen die Lollblutgememschaft vergehen und mit Inden anbandeln. In Ingolstadt ist es eine gewisse Thea D., die es scheinbar sich zur Ehre anrechrret, als erste genannt zu werden. In ihrem eigenen Interesse warnen wir sie, denn das Ende ist meistens die Schande. Nur mit Rücksicht auf ihre hochanständigen Eltern, deren Namensnennung ein Unglück für fle wäre, sehen wir für diesmal von der Bloßstellung ab. Wird sie mit dem Juden noch einmal gesehenwird sie gebrandmarkt. Wir bitten alle rassebewußten Deutschen, aus christliche Judeudiener Zu achten und uns ihre Adresse»» und die der Inder» etnschließlkch des Tatbestandes mitzuteilen. Ingolstadt uruß von der jüdischer» Kulturschande geremigt werden." Und wenn »vir dann noch höre»?, daß der Vorsitzende der r»at»onalsoz»alistisckiett Ortsgruppe Ingolstadt au die Eltern der genannten pmger» Darrte eine»» Drohbrief geschickt hat, so wird der eigentliche Z»veck solcher Artikel ganz klar. Eiilig sind »vir mit dem „DonarrboLen" darindaß die landesübliche Liebelei mit sittlichen und religiösen Prinzipien »»ichts zu tun hat, daß also die Unterbindung solcher oberflächlichen Eiutagssentiments »oeder tragisch für die Beteiligte»» noch beleidige»»d für d»e zugehörige»» Glaubens- oder „Nasse"-Gemeinsck)asten ist. Wäre es den: „Dorrarlbote»»" aber nur darunr zu tim gervesen, dar»»» hätte er sich die selbst »n der rratiorralsoziali-stischer» Krrltursprache nicht alltägliche Psychologische Begründung erspare»» können. Diese verrät näurlich weder objektive Nichtigkeit, noch sittliche Empörung, noch rassische Sorge. Dafür um so mehr Roheit! Denn nur RohÄt neimt die jüdische „Rasse" eine KSterra s s e. Rur Ge»neinheit kann die Jüdin als träge und schmierig bezeichnen. Und wenn es wahr fein sollte, dass der Jude das arische Weib begehrrirswert findet, dann dürfte der rrrngekehrter» Tatsache nicht »veniger Wahrheitswert zukomMen. Dabei ist wohl mehr das Naturgesetz vor» der Anziehrmg der Gegensätze, als die Perversität des Asiaten oder deS durch die moderrle Literatur verderbten Triebes im Spiele. Bismarck i'ibrigens, den» wohl auch der „Donänbote" das adlige Selbstbewußtsein rmd den germanischer» Stolz nicht abfprechen »vird, hat vor» der Zuführung von jüdischen: Blut in die germanische Rasse alles »veniger als eine „Verurteilung zu»»r Tode" erwartet. Wie auf dem Felde des allgemeinen Krrlturkanlpfes kärnpft der Nationalsozialisntns auch im Punkte der christlich-jüdischen Liebesbeziehungen mit ungeergneten Waffen. Geistige und sittliche Verfallserscheinungen bessert man nicht rnit Ungeist unb Unsittlichkeit. Dr. H. Stern. Nr die Ehre des jüdischen Schrifttums! ^Enthüllte Talmuözitate^ von vr. Nlexanüer Guttmann Im Philo Verlags ist irr diesen Tagen ein vederttsames Weekr „Enthüllte Lalmndzitate. Eine Answayl ans Gutachten, erstattet von Professor Michael Gnttmann.und ans anderen Werken", gesammelt und ergänzt von D r. Alexander G n t t m a n n erschienen. Dieses Buch zeigt aus streng rvistenschaftltcher Grundlage die nnwahryastige Tendenz, mit der vor allem Stetten aus Talmud und Schulchan Aruch von jndengegnerischer Sette verwendet werden. Wir drucken nachstehend einige Proben ans diesem Werke av. Die Schristleitnng. „Dem* Jehova sprach: Du wirst alle Völker fressen und sollet ihrer nicht schonen." Gemeint ist hier Deut. 7, 16, wo von der Eroberung Kanaans die Rede ist. Zunächst ist zu beachten, daß der Ausdruck „Fressen" im. antiken Bibelstil auch im er- »veiterten Sinu von „bezwingen", „erobern", „unterdrücken" gebraucht wird. Und er wird nicht ausschließlich „fremden Völkern", sondern auch Israeliten gegenüber gebraucht. Man vergleiche die Strafandrohung, die Mose an Israel im Namen Gottes richtet (Deut. 31, 17): „Und erglühen »vird mein Zorn über dasselbe (über das dein Götzendienst sich hingebende Israel) an jenem Tage, und »ch »verde sie verlasien und »nein Antlitz vor ihnen verbergen, und es »vird zum Fräße (»vörtlich ,Fressen' 717^) werden (für andere Völker)." — Eine andere Stelle, wo Israel ebenfalls als Objekt des Fressens vorkommt, ist Jer. 2, 3. Dort heißt es »vörtlich: „alle die es (Israel) fressen, werden es büßen." Im übrigen macht auch das Neue Testa»nent Gebrauch von diesem Ausdruck. Gal. 6, 15 heißt es: „So ihr euch aber untereinander beißet nnd fresset, so sehet zu, daß ihr nicht unteremander verzehrt werdet." In einem «»»deren, aber ähnlichen Sinn'vgl. Jak. 5,3: „Euer Gold und Silber ist verrostet, und fein Rost wird e»»ch zum Zeugnis sein und wird euer Fleisch fressen wie ein Feuer." Etwas ferner lregt der Gebrauch des „FreffenS" 2. Timoth. 2, 17: „Und ihr Wort fristet um sich wie der Krebs." All diese Beispiele zeigen, daß der Ausdruck „Fressen" im antiken Stil vielfach auch in übertragenem Sinne gebraucht wurde. Vor allem aber fleht man, daß im Alten Testament selbst der Ausdruck nicht nur Völkern, sonder»» auch Israeliten gegenüber gebraucht »vird. Er ist also keineswegs auf Nichhuden gemünzt »vorden. Was die Sache selbst anla»»gt, so bezieht sich der herangezogene Bibelvers auf die Eroberung Kanaans, wovon im einleitenden Teil bereits gesprochen »vurde. Die Eroberung Kanaans ist und bleibt, geschichtlich gesehe»», »vre i»m»»er »uni» sie deutet, tat erster Reihe eine Kriegstatsache, die als solche rveit hinter der» Eroberungskriegen anderer Völker zurückbleibk. Wer fie ausichließlich als eine Aeußerung religiösen Vorgehens kritisiert und sich Herausntmmt, unter diese»»» Titel den Gott der Juden zu lüstern, der möge auf Matth. 10, 34—36 verwtesen werden, »vo Jesus sagt: „Glaubt nicht, ich fei geko»n»»»en, Frieden aus die Erde zu bringen. Ich bin nicht gekornmen, de»» Frieden zu bringen, andern das Schwert nsw." Ferner »»»öge ein olcher Kritiker an die Bluttaten mittelalter- Tcher Religionskriege, Kreuzzttge, Ketzerverolgungen, heiliger Jnquisttionsgerichte, Hexenirozesse us»v. derikeu. Es ist nicht schtver festzustelle»», daß die z»vei Jahrtausende ältere Bibel bzw. das alte Israel viel besser unb duldsamer umgegangen »st mit fremden heidnischen Völker»» als die mittelalterlichen Christen mit ihre»» eigenen Stammesgenossen und Brudervölkern. „Wenn ein Jude mit einem Nichtjuden einen Prozess hat, so lässt du den Juden gewinnen und sagst dann freundlich: So will es unser Gesetz (so in einem Lande, in dem Gesetze der Juden gelten); wenn die Gesetze der Völker dein Juden günstig sind, so lässt du deinen Bruder gewinnen und sagiSt dem Fremden: So will es unser eigenes Gesetz. Wenn die Juden weder Herren im Lande sind, noch das Landesgesetz ihnen günstig ist, soll man den Fremden durch Ränke plagen, bis dass der Gewinn dem Juden bleibt" (B. K. 113a). Hier liegt eine zwiefache Fälschung vor, eine historische und eine sachliche. Geschichtlich gehört der Fall in die hadrianische Zeit, »vas scho»» ans der Tatsache hervorgeht, ' daß R. Jsrnael und R. Akrba darüber diskutieren. I»» dieser Zeit konnte »»»an kaum das Doppelspiel in dein Sinne treiben, wie es das Zitat darstellt. Der Heide, d. h. der Römer, der in unsere»»» Falle als Kläger auftritt, hätte also sein Recht auch bei eine»»» römischen Gericht suchen körnten. Wen»» er es vorzog, den jüdische»» Richter aufzusuchen, so muß das seine Gründe gehabt Habens. „Es war nun klar, daß der Nichtjude n»»r dann den Juden vor das jüdische Gericht lud . . . »venn er annahrn, daß er vor dern rö»»»ischer» Gericht unterliegen rvürde." Man kam» sogar einen Schritt »veiter gehen. Die Worte, d»e der jüdische Richter nach R. Jsrnaek zu sagen hätte, klingen nicht wie ein Urteil, sonder»» wie eine Information. Ein mit Machtbefugnis ausgestatteter Richter sagt nicht: „So ist nach unserem Recht", „so ist es nach euerem Rechr"; tut auch nicht „freundlich", wie der Zitator in den Talmudtext hineinfälscht, sondern spricht ein „schuldig" oder „unschuldig" aus. Die Sachlage ist also aller Wahrscheinlichkeit nach die, daß der jüdische Richter Römern gegenüber überhaupt. kein. anderes Recht hatte, als informativ zu sunktioniererl und es den Parteien zu überlassen, ob sie a»»s der gegebenen Information die rechtliche»» Folgen ziehen, oder eine arrdere Instanz aussnehe»» »vollen. Nach dieser Vorbernerkung »volle»: »vir der» Talmudtext wiedergeben: „Wen»» ein Jsraekite und rin Heide" (manche La. haben „gewalttätiger" Heide, »vas in der» Zusammenhang paßt, da unmittelbar vorher vor» Wegelagerern und Zöllnern die Rede ift)^, „zr» Gericht kommen, so sollst du, wenn du nach jüdische»»» Gesetz ihm (dem Israeliten) Recht gebe»» kannst, es tun und jenem sagen: ,So ist es nach unserem Gesetz/ Und wenn nach der»» Gesetz der »veltlichen Völker, 1h»n Recht gebe»» urrd jener»» sagen: ,So ist es nach euren» Gesetz.' Wenn aber nicht, so komme ihrn mit Umwegen (Rasch» erklärt „mit Klugheit"). Das ist die Ansicht R. Jsrnaels. R. Akiba sagt, mar» dürfe ihr»» nicht mit Urnwegen kommen, »veger, Heiligung des Gottesnamens." Aus den» »veiteren Verlaus der Diskusstor» gebt hervor, daß es sich hier nicht um eine rechtlich einrvandsreie Forderung handelt, denn bei einer solchen würde weder R. Jsmael „Umwege" erlauben, noch würde R. Akiba den Vorschlag R. Js»r»aels dan»it zurückweisen, daß rnan der» Namen Gottes heiligen müsse, da bezüglich einer einwandfreien Forderung Jude und N»chtjrrde ganz gleich sind. A»»s dieser streng sachlichen Wiedergabe des Falles geht nun auch hervor, daß der Zktator die gegenteilige Meinung des R. Akiba ga»»z verschwieg. Ebenso verschwieg er, daß der Schulchan Aruch der» Fall nicht registriert. Maimonides registriert ihn mit Weglassung der „Umwege" und rnit Hinznfügung folgender Ergänzung: „Urrd es scheint mir, daß man einem Ger- Tofchab (einem Nichtjuden, der auf moralischrechtlicher Grnndlage steht) das nicht tun dürfe, sondern ih»r» (auch einem jüdischen Gegner *) Vgl. Kaatz, „Talmudisch-rabbinische Sätze", S. 16. 2) Vgk. auch I. Nobel, Kritisches Richtschwert für Rohlings „Talmudittde", Totis 188, S. 7 ff.

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