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Central-Verein-Zeitung · 1930-04-01 · Heft 4 (April 1930) · page 5

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Journal
Central-Verein-Zeitung
Volume
1930
Issue
Heft 4 (April 1930)
Date
1930-04-01
Page
– (sequence 5)
Language
German
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29 „Das Nlut r« jüdischem Schvtkttttm und Nrauch." Ein großes Verdienst hat das neue Buch von Erich Bischofs*) über das Blut! Niemals mehr wird man ernsthaft die Beschuldigung des Nitualmordes Vorbringen dürfen, nachdem ein so kenntnisreicher und zugleich so übelwollender Beurteiler des jüdischen Schrifttums wie Erich Bischofs nichts Positives zur Stützung des alten Märchens hat Vorbringen können! Bischofs wird sich vielleicht dagegen wenden, daß man ihn als übelwollend und judenfeindlich charakterisiert. Er wird sich, was er auch sonst tut, auf seine guten Beziehungen Alt Juden beruselt und die günstigen Urteile anftthren, die Juden über manche seiner Schriften gefällt haben. Es darf ihm auch der gute Glaube nicht abgesprochen werden, denn er selbst hält sich sicher für objektiv. Es ist aber das Tragische in seinen: Wesen, daß er die Berbitterung und den Judenhaß nicht spürt, in die er sich allmählich hineingearbeitet hat. Der Nürnberger Prozeß, in welchem er ursprünglich seiner unbestreitbaren Sachkunde halber als Sachverständiger mitzuwirken berufen war, sollte ihm aber die Augen geöffnet haben; denn lediglich, weil er deutliche Proben seiner Voreingenommenheit in Briefen an das Gericht abgelegt hatte, wurde er abgelehnt! Ein weiteres Beispiel bietet sein Büchlein über das Blut. Trotz der großen Kenntnisse, die es verrät, atmet es fast auf jeder Seite den Geist der Verachtung gegen das Judentum und der Feindseligkeit. Und wenn Bischofs im „Hammer" barunt gebeten hat, daß man sein Buch kritisiert, damit es recht große Verbreitung erfahre, so Dürfte er sich mit diesem Wunsche keinen Gefallen erweisen. Denn es kann keinem Zweifel unterliegen, daß seine neuesten Verössentlichungen. (eine andere über den „Schulchan aruch" wird später an' dieser Stelle besprochen werden) ihn. endgültig in die Reihe der einseitig festgelegten antisemitischen Parteischriststeller einordnen. Bischofs hat in seinem Buche alles zusammengetragen, was sich in den jüdischen Quellen über den Blutgenuß — sowohl des Menschenwie des Tierblutes — findet. Er verfolgt dabei eine eigenartige Methode. Nirgends behauptet er — es würde das ja auch der Wahrheit widersprechen —, es sei dem Juden gestattet oder gargeboten, das Blut von Nichtjud.en zu genießen, aber wo sich die Gelegenheit bietet, deutet er gewis.se Möglichkeiten an und überläßt der Phantasie des Lesers alles weitere. Er beginnt schon damit, daß er sagt: „Der Genuß von Menschenblut ist im Alten Testament nirgends verboten." Daß ein solches „argumentum e sUentio" keinerlei Beweiskraft haben kann, weiß jeder Wissenschaftler genau, und daß das spätere jüdische Schrifttum die Unterlassung gemerkt — die Bibel kam eben gar nicht aus den Gedanken, daß man Menschenbtut genießen könne — und diesen Blutgenuß ausdrücklich untersagt hat, weiß auch Bischofs, und er führt es an, wenn ihm auch die Strafe zu' milde erscheint. Aber er läßt alle Möglichkeiten offen. Und solche Schlüsse finden sich öfters. Ein charakteristisches Beispiel sei angesührt: Insbesondere hat es ihm das sogenannte „K a pp o reich lagen" angetan. Ob man diese abergläubische Sitte — die übrigens der Verfasser des „Schulchan aruch", Josef Karo, als „unsinnigen Brauch" charakterisierte — billigt oder nicht, tut hier nichts zur Sache. Daß sie aber mit einem N i t u a l m o r d e nichts m tun hat, steht fest! Bischofs schließt nun folgendermaßen: Den Kernpunkt des „Kapporeschlagens" bildet das Schächten des Sühnehahns, der hebräisch „Zober" heißt, was auch „Mann" bedeutet, und das Vergießen des Opfertierblutes! Der getaufte Antisemit Antonius Margalita erklärt, daß nach der Ansicht der Uebersrommen man einen Assen (!) zu solchem Verföhnungsopfer nehmen solle, weil er einem Menschen am^ ähnlichsten sehe! Nun schreibe Jesaja Hur Witz in einem — selbstverständlich von keiner Seite anerkannten — mystischen Werke, daß Nichtjuden den Juden nur glichen wie ein Affe dem Menschen. Wie leicht sei es da möglich, daß den „Uebersrommen" des Margalita als Sühneopfer ein Nichtsude tauglich erscheine! Nicht als ob etwa Bischofs solchen Unsinn glaube, aber — man könne doch so schließen! Und gleich hat er ein Beispiel bei der Hand! Der Breslauer Nabbinatskandidat Max Bernstein hat ja im Jahre 1889 einem Christenknaben durch einen Schnitt in die 'Vorhaut Blut entzogen! Und mit liebevoller Ausführlichkeit weilt er bei den Einzelheiten des Falles. Daß die höchste Medizinalbehörde Preußens, die „Königliche wissenschaftliche Deputation für das Medizinalwesen" den Mann für geisteskrank unb an religiösem Wahnsinn leidend erklärte, erfährt, man nur so nebenher! Bischofs hält ihn gar nicht für verrückt, und er läßt durchblicken, daß er sich doch melleicht in Uebereinstinnnung mit jüdischen Vorstellungen des Christenblnts als Sühnemittets bedient habe. Er behauptet es nicht! Nein, da sei Gott vor! Aber wenn einer seine Schlüsse daraus zieht, wäscht sich Bischofs seine Hände in Unschuld. Die Juristen nennen das den „do1u8 evontuaUg"! Was Bischofs sonst über das T i e r b l u t anführt, ist nur ein Beweis für die von ihn: angezweiselte Zurückhaltung des Inden in bezug auf Blutgenuß. An sich ist der Genuß des Blutes, das den' *) „D asBlut in jüdischen: Schrifttum u n d Brauch." Nebst ausführlichen Anmerkungen. Eine Untersuchung von Dr. Erich Bischofs. Leipzig 1929. Ludolf-Beust.Berlag. Tierkörper verlassen hat, streng verboten, und nur einzelne Ausnahmen, insbesondere zu Heilzwecken, werden zugelassen. Wenn man bedenkt, daß der Nichtjude ja bedenkenlos Tierb'lnt in jeglicher Form und Menge zu sich nehmen darf, wird man in den Ausnahmen gewiß. keine tvdeswttrdigen Verbrechen sehen, und auch durch Vischosss Feststellungen wird die Nichtigkeit des Satzes keineswegs erschüttert, daß dem Inden im allgenieinen der B l u e n u ß religions - gesetzlich streng verboten i st und daß er in sei n em N i t u s keine Nolle spielen kann! Das Büchlein Vischosss enthält ohne Negister 127 Seiten. Von diesen befassen sich mit dem eigentlichen Thema ungefähr fünfzig, obwohl auch sie Abschweifungen answeisen. Was füllt nun den Nest des Werkes aus? Kanu: einer vor: den antisemitischen Ladenhütern dürste sehlen. Mit großer Sorgfalt weist er nach, daß das Alte Testament . „knietief in Schilderungen des Massenvergießens fremden Menschenblutes" watet, und er führt jede Stelle an, in der vom Blutvergießen von Juden und Nichtjuden die Nede ist. (Er vergißt freilich, daß die Anschauungen und Taten der Inquisition, einer Einrichtung der christlichen Kirche, sich fast zwei Jahrtausende später keineswegs mi£ber darstellen.). Er schilt in langen Ausführungen aus die Judenmission, er isucht nachzuweisen, daß nach jüdischer Anschauung erlaubt ist, was nicht verboten ist, und erhebt gegen die sittlichen Anschauungen der alten Juden die ernstesten Vorwürfe. Dazwischen hat er dann Bedenken und erklärt: „Selbstverständlich hat alles das auf die zivilisierten Juden unserer Zeit keinen Bezug!" ^nimarn 8alvavit! Und wenn mm trotzdem einer der Meinung ist, daß die alten und die neuen Inden sich gleichen, so wäscht Bischofs seine Hände in Unschuld. Die Juristen nennen das den „do1u8 eventualis"! Und in buntem Gemisch geht es weiter! Er nimmt es dem Centralverein sehr übel, daß er sich gegen gemeine Angriffe wehrt und den Schutz des ß 166 StGB, in Anspruch nimmt. Den Gerichten zeigt er, wer in solchen Talmudprozessen als Sachverständiger in Frage kommt, wobei schließlich, wenn man sich nach seinen Vorschlägen richten wollte, er allein als geeigneter Sachverständiger übrig bliebe. Er zitiert alles, was ans eine schlechtere Behandlung des Nichtjuden durch das jüdische Gesetz hindeutet, und fast keine von den Beschuldigungen, die sich — so oft sie auch widerlegt oder erklärt worden sind — durch die antisemitische Literatur der Jahrhunderte schleppen, vergißt er. Er schließt sein Werk über das Blut (!) mit einer Sammlung von unsittlichen Erzählungen aus dem Talmud, um den. Tiefstand der alten Nabbinen zu erweisen! Es ist hier nicht der Ort, um alle diese Beschuldigungen zu widerlegen. Teils ist es von christlicher wie von jüdischer Seite längst schon geschehen, teils wird noch in Werken, die Zurzeit bearbeitet werden'*), das weitere gesagt werden. Es kam hier nur daraus an, die Aufmerksamkeit einer weiteren Oesfentlichkeit auf die Methoden und die Anschauungen des Dr. Erich Bischofs zu lenken. Von einem anderen seiner Bücher, dem bereits erwähnten „Buch von Schnlchan aruch" sagt er in der Ankündigung, es habe „die Aufgabe, die Bücher von Eisenmenger, Justus, Rohling und Ecker" zu ersetzen! Es sind das die Schriften, auf die sich bis heute jeder Judenfeind berufen hat, und wenn Bischofs nur den Ehrgeiz hat, daß in Zukunft die Antisemiten statt der anderen genannten Größen ihn zitieren, so sei nichts dazu bemerkt. Wenn er aber mit dem Anspruch austritt, objektive Wahrheit zu bieten, so muß wenigstens dadurch Widerspruch erhoben werden, daß die G e s i n n n n g e n des Buches erörtert ' werden. Bischofs erweist sich als ein zwar kenntnisreicher aber von judenseindlicher Leidenschaft getriebener Gelehrter, dem für das Amt eines Sachverständigen das wesentliche Erfordernis fehlt: nüchtern e, s a ch l i ch e O b je k t i v i t ä t! Bischofs hat eine Entwicklung durchgemacht! Er war nicht immer von den Gesinnungen erfüllt, die er in seinen neuesten Werken offenbart, und es wäre eine ganz reizvolle Ausgabe, dem früheren Bischofs den neuen Bischofs vergleichend vorzuhalten. Man soll nicht ungerecht sein! Auch sein Buch über das Blut enthält manche Bemerkungen, die den landläufigen Antisemitismus ad absurdum führen. Aber sie verschwinden in der Menge der Urteile, die jedes geschichtliche Verständnis ebenso vermissen lassen wie die Fähigkeit, jüdisches Wesen und Wollen mit den Anschauungen und der Geschichte anderer Religionen zu vergleichen. , Und das ist das Wesentliche! Ueberall findet man Gutes und Anfechitbares, und ein böswilliger Beurteiler könnte auch ans den Kirchenvätern und anderen christlichen Schriften manches zusammenstellen, was dem sittlichen Gewissen unserer Tage nicht entspricht. Was bedeutet aber solches gegen die Fülle des Sittlichen, das aus dem christlichen Schrifttum leuchtet? Und dasselbe gilt vom Judentum! Selbst wenn es in seinem Garten auch hier und da eine häßliche kleine Blüte gibt, was bedeutet sie gegen die starken und festen Stämme, deren Früchte sittlicher Segen und immer wieder sittlicher Segen waren und sind. Bischofs verliert immer mehr den Blick für das Große und Edle im -jüdischen Schrifttum. Er spezialisiert sich immer mehr für die Gistblumen. Wer daß er trotz seines eifrigen Forschens unter ihnen den N i t u a l m o r d nicht zu entdecken vermochte, ist das positive Ergebnis seines Buches, das wenigstens in diesem einen Punkte zur Anerkennung verpflichtet. f Dr. Felix Goldmann (Leipzig). *) Bor allem kommt hier in Betracht Michael Guttmanns grundlegendes Buch über „Das Judentum und seine Umwelt, dessen erster Band im Jahre 1928 im Philoverlag erschien.

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