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Central-Verein-Zeitung · 1930-02-01 · Heft 2 (Februar 1930) · page 4

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Journal
Central-Verein-Zeitung
Volume
1930
Issue
Heft 2 (Februar 1930)
Date
1930-02-01
Page
– (sequence 4)
Language
German
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n R. M Neuerdings rührt sich wieder der bekannte völkische Führer Dr. Arthur D i n t e r. Er wurde, wie erinnerlich, von Hitler aus der Nationalsozialistischen Partei ausgestoßen, nachdem er eine, dem Hitler von 1928 sehr unangenehme, ch r i st e n f e i n d l i ch e R r chtung, das Geistchristentum, rücksichtslos in den völkischen Kreisen zu propagieren begonnen hatte. Dinters Bewegung hat in Nürnberg ihren Hauptsitz. Schon bilden sich hier und da Ortsgruppen, und letztlich hat Dinter zwei große Versammlungen für seine geistchristliche Richtung in I n st e r b u r g abgehalten. Wir wissen, daß Dinter einer der schärfsten Gegner des Judentums ist. Besonders sein Roman „Die Sünde wider das Blut", den auch die ernste nichtjüdische Kritik als literarisch minderwertig einstimmig ablehnt, hat leider viel Hatz gegen das Judentum ausgestreut. Aber eines muß anerkannt werden: Dinter ist derjenige völkische Führer, der st e t s den Mut zu r wahrhaft völkischen Einstellung hat und seine Ueberzeugung nie taktischen Gesichtspu n k t e n zuliebe verbirgt. Wir erinnern uns deutlich der Vorgänge in München im November 1924; Hitler und sein Nationalsozialismus von damals waren antikatholisch: der Kardinal Faulhaber wurde auf offener Straße beschimpft. Anderssen, Miller, R e v e n t l o w , F r i tz s ch und andere Völkische, nicht immer bloß parteimäßige Nationalsozialisten forderten in Dutzenden von Büchern ein Christentum, das angeblich erst „entjudet" werden muß, verwarfen einmal das Alte Testament, dann wieder das Neue Testament und begünstigten Bewegungen, die unter Bezeichnungen wie „Deutsche Kirche" sich zweifellos in Gegensatz zur bestehenden evangelischen oder katholischen Kirche sehen. Uns Juden haben die religiösen Fragen und Streitigkeiten im nichtjüdischen Lager nicht zu kümmern. Wir müssen es nur bei unserem Wunsche, dem deutschen Volke den inneren Frieden zu bewahren, schmerzlich bedauern, wenn heute ein Mann wie General Ludendorff in seiner „Volkswarte" (2. Februar 1930) folgende Sätze schreibt: „Während der Abwehrkampf gegen die unerhörte römische Priesterthrannei, die unmerklich, aber darum um so ertötender ist, an vielen Stellen eingeleitet ist, und Priester Noms bereits nach der Staatsgewalt rufen, gewinnt der Abwehrkampf gegen die Juden immer tieferen Inhalt und trifft sie an ihrer empfindlichsten Stelle in ihren 'Gesetzbüchern* . . . Wir haben die künstlichen Juden, die Deutschen, die sich durch das Ritual der künstlichen Beschneidung zum Jehovadiener haben machen lassen, vor dem deutschen Volk entlarvt. Viele Deutsche konnten wir aus Jehovas Banden retten. Auch die anderen Völker beginnen klar zu sehen. Wir wollen nicht mit unseren: Ersolge zufrieden sein, sondern den Kampf mit immer steigernder Kraft fortsehen, vor allem auch gegen die Priesterthrannei und den Mißbrauch des Glaubens. — Verbreitet das Jesuitenwerk, das meine Frau und ich verfaßten und — unsere Feinde fürchten." Dr. Arthur Dinter schreckt nicht davor zurück, in seiner Monatsschrift „D a s G e i st ch r i st e n t u m" (Heft 21/22) folgende, die katholische Kirche schwer beleidigende Darstellung (S. 409) zu geben: „. . . Richtig ist, daß der völkische Kampf gegen die jüdisch-römische Kirche als Erzunb Todfeindin eines einigen völkischen Grvßdeutschlands, als eine politische Macht, die an unserer Niederlage im Weltkrieg planmäßig gearbeitet hat, die die eifrige Förderin all der Bestrebungen des Feindbundes ist, unser Vaterland politisch und wirtschaftlich niederzuhalten, ihm einen Wiederaufstieg zu neuer politischer Macht und Größe unmöglich zu machen, unumgänglich ist, wenn an die Aufrichtung eines Dritten Reiches überhaupt gedacht werden soll. Ein viel schlimmerer Feind unseres Volkes und Vaterlandes als der Jude, der sttr uns heute überall erkennbar und darum dekämpfdar ist, ist die katholisllw Kirche, da ein grotzer Teil der völkischen Menschen als Katholiken ja ihre Hörigen find, und sie es meisterhaft versteht, sich dieser, ohne datz es ihnen zum Bewusstsein käme, zn ihren deutschfeindlichen Zwecken zu bedienen. (Von uns fett gedruckt. Tie Schriftleitung.) Schon oft habe ich es in meinen Aussätzen und Reden hervorgehoben, daß diese Macht der jüdisch-römischen Kirche nur eine eingebildete ist, daß praktisch gar nichts hinter ihr und sie selber auf tönernen Füßen steht, da sie lediglich aus Aberglauben und Volks-- betrug gründet. ..." Es ist auch bekannt, daß Dinter in Nürnberg schwere Kämpfe mit dem evangelischen Bund hervorgerufen hat und sich im Zusammenhang damit auch mit aller Schärfe gegen die „jüdisch-evangelische" Kirche gewendet hat. Mir betonen nochmals: in religiöser Hinsicht gehen uns Juden diese Streitigkeiten nichts an. Aber als Mitglieder des deutschen Volkes möchten wir diejenigen nichtjüdischen Kreise, die Herrn Dr. Dinter in Insterburg und anderswo hören, darauf aufmerksam machen, daß seine Lehre, die er allerdings in besonders heftiger Weise vorträgt, nur die zwangläufige Folge jeder völkischen Weltanschauung ist. Hitler und seine Anhänger haoen alle religiösen Fragen in den letzten Jahren bewußt Aurückgestellt, um die kirchlichen Kreise ber ihrem Werben nicht vor den Kopf zu stoßen. Sie werden die christenfeindlichen Lehren zu geeigneter Zeit wieder hervorholen. Das mögen alle diejenigen ernstlich bedenken, die sich.heute durch die überhebliche Art nationalsozialistischer Propaganda irgendwie beeinflußen lassen. Oer „niederschmetternde" Eindruck. Gerichtsverhandlung gegen Berichterstattung Am 13. Januar d. I. fand vor dem Amberger Amtsgericht die Verhandlung in! der Klagesache der Ortsgruppe Amberg des Centralvereins deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens gegen den ehemaligen Borkumer Pfarrer M ü n ch m eher, den Ortsgruppenvorsitzenden der NSDAP in Amberg, Hörmann, und den Führer der sogenannten Sportabteilung derselben Ortsgruppe, Alafberg, statt. Die Verhandlung endete nach 3^stündiger Dauer mit einer Aussetzung auf unbestimmten Termin. Der Richter hatte sich außerordentlich eifrig um das Zustandekommen eines Vergleichs bemüht. Der Vorsitzende der Ortsgruppe Amberg des C. V., Ernst Bloch, war als Privatkläger mit einen: Vergleich einverstanden, wenn die Beklagteu, insbesondere Münchmeher, ihr Bedauern aussprächen und sich zur Tragung der Kosten bereiterklärten, wie der Rechtsvertreter des Privatklägers, Rechtsanwalt Dr. Wirsching, aussührte. Die Einzelvorgänge bei diesem Stadium der Verhandlung müssen hier nochmals klargestellt werden, weil sowohl der „Völkische Beobachter" als auch der „Stürmer" Berichte und Werturteile an dieses einfache Vorkommnis geknüpft haben, die die Tatsachen auf den Kopf stellen. Der „'S türme r" schreibt in seiner Nr. 5, Jahrgang 1930: „Es sollte ein Vergleich abgeschlossen werden. Pg. Münchmeyer lehnte jedoch ab. . . . Auf die C. V. - Juden wirkte diese Feststellung niederschmetternd. Man sah es ihnen an, sie hätten gern durch einen Vergleich die peinliche Angelegenheit aus der Welt geschafft." Und der „Völkische Beobachter" Nr. 12 vom 16. Januar d. I. schreibt im gleichen Zusammenhang: „An einem Vergleich hatten offensichtlich die C. B. - Vertreter großes Interesse, als sie ihre Lage immer deutlicher überblickten. Pg. Münchmeyer, dem sich unsere Parteigenossen selbstverständlich anschlossen, lehnte einen Vergleich jedoch ab. ..." Als Augenzeuge der Verhandlung sei mir gestattet, ein paar Worte an diese seltsamen Feststellungen der nationalsozialistischen Pr.eßorgane zu knüpfen. Der „niederschmetternde Eindruck", den die Abweisung des Vergleichsvorschlags, welch letzterer, wohlgemerkt, vom Richter und nicht etwa von den Vertretern der Centralvereins-Ortsgruppe unternornmen worden war, auf die Privatkläger machte, geht deutlich daraus hervor, daß sowohl Rechtsanwalt Dr. W i r s ch i n g als auch Bloch sich während der'ganzen Dauer der Vergleichsverhandlungen, die nur im Interesse der Beklagten, aber nicht int Interesse der Kläger erfolgten, absolut abwartend verhielten. Münchmeher ging zunächst bereitwilligst auf diesen Vergleichsvorschlag ein. Vom Vertreter der Münchmeyer — und die im „Stürmer". klägerischen Partei wurde mehrfach betont, daß die Kläger nur dann ein Jntereste an dem Vergleich hätten, wenn M ü n ch m e y e r, ohne Rückhalt, sein Bedauern ausspräche und seine Bereitwilligkeit erkläre,' die Kosten zu tragen. Münchmeyer drohte inzwischen mehrfach ostentativ mit der Erhebung der Widerklage wegen einiger sachlicher Ausführungen in der Veröffentlichung der C. V. - Ortsgruppe, die er als beleidigend bezeichnete, und forderte seinerseits, daß auch die klägerische Partei im Vergleich ihr Bedauern über diese Veröffentlichungen zum Ausdruck bringen müsse; außerdem verlangte er, daß jede Partei ihre eigenen Kosten trage. Die Kläger lehnten jede Diskussion über diesen Vorschlag ab/ Das ist der objektive Sachverhalt, nüchtern und klar geschildert, an welchem weder der „Völkische Beobachter" noch der „Stürmer" durch noch so großes Phrasengedresche etwas ändern werden. Die Widerklage, die den seit Jahren gehegten Wünschen des C. V. endlich entgegenkommt, entspricht durchaus den Wünschen der klägerischen Partei. Münchmeyer erhob Widerklage, weil die Privatkläger in einer Publikation behauptet hätten, er, Münchmeyer, „sei wegen würdelosen, Verhaltens seines Amtes als Geistlicher enthoben worden. Er treibe eine üble Katholikenhetze, er gefalle sich darin, Gift in die Massen zu spritzen, und es sei schlimm um eine politische Partei bestellt, die sich einen solchen Mann als Führer gefallen lasse". Merkwürdigerweise werfen nun sowohl die Berichte des „Stürmer" als auch des „Völkischen Beobachters", welche wohl aus derselben Quelle stammen-, einen ganz neuen Gegenstand in die Debatte, der während des Prozesses nicht zum Gegenstand der Widerklage gemacht worden ist und, wie mir scheinen will, aus sehr wohlüberlegten Gründen nicht gemacht worden ist. Der „Stürmer" schreibt: „Das Gericht stellte fest, daß dieses Urteil (gemeint ist das Schöffengerichtsurteil in Emden. Der Verfasser.) für den Vorwurf einer unsittlichen Handlung keinerlei Anhaltspunkte gäbe. Gerade das Gegenteil könne daraus entnommen werden." Und der „Völkische Beobachter" schreibt: „Bemerkenswert ist besonders die Tatsache, daß das Gericht bereits in dieser Verhandlung auf Grund des ihm vorliegenden Schöffengerichtsurteils aus Emden, aus das sich die Judenschast bei ihren schweren Angriffen gegen Pg. Münchmeher immer stützt, ausdrücklich feststellte, daß für den Vorwurf einer unsittlichen Handlung keinerlei Anhaltspunkte, sondern gerade das Gegenteil Vorlage. Diese Feststellung wirkte auf die C. V.-Vertreter niederschmetternd." Diese aller Wahrheitsliebe hohnsprechende Berichterstattung der gegnerischen Seite zwingt

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