Central-Verein-Zeitung
- Journal
- Central-Verein-Zeitung
- Volume
- 1930
- Issue
- Heft 1 (Januar 1930)
- Date
- 1930-01-01
- Page
- – (sequence 5)
- Language
- German
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5 Gid und Gelübde devOuden. I. Es ist oft gezeigt worden, daß Theodor F r i t s ch s „Handbuch der I u d e n f r a g e ", das in vielen Zehntausendeu von Exemplaren verbreitet ist, Unwahrheitell und Fälschungen, enthält. Im Laufe der Jahre sind die „Beweisgrund Behauptungen Fritschs von berufener Seite widerlegt worden, — und doch entdeckt nran in diesem Buche immer neue, noch nicht aufgedeckte Fälschungen, wenn man seine Argumente und vor allein seine angeblichen Zitate aus jüdischen Quellen prüft. Neuerdings wird wieder viel eine Stelle aus den: „Handbuch" zitiert, die sich auf das Kol- Nidre-Gebet bezieht. (28. Auflage, 1909, S. 349). Fritsch sucht dort nachzuweisen, die berühmte Kol-Nidre-Formel sei eine Nichtigkeitserklärung von Eiden und Gelübden, deshalb sei dem Schwur eines Juden vor Gericht nicht zu trauen. Daß diese Behauptung falsch ist, wurde wiederholt auch von christlicher Seite nachgewiesen. Fritsch berichtet zunächst (S. 348), daß das eigentliche Kol-Nidre-Gebet mit der Formel eingeleitet wird: „Mit Bewilligung des himmlischen Gerichts und des irdischen Gerichts erlauben wir, daß gebetet werde mit den A b a r - janim (Uebertretern)." Darauf folgt bei Fritsch eine Uebersetzung der Kol-Nidre-Formel, wobei die wesentlichen Worte, die den eigentlichen Sinn enthalten, weggelassen werden. Fritsch erwähnt weiter, daß „von jüdischer Seite versucht worden ist, dieses Kol-Nidre-Gebet als harmlos hinzustellen"; er führt dann wörtlich aus (S. 349): „Unter „Abarjamim" (Uebertretern) in der Einleitungssormel sollen aber (nach Mandelstamm, llorae Talmudicae, Berlin, 1860, II, S. 12) ursprünglich die Scheinchristen (Amusin, Maronen) gemeint gewesen sein, die am Versöhnnngstage (Dom Kipur) sich heimlich zu ihren dein Judentums treu gebliebenen Stammesgenossen jenseits der Landesgrenze begeben haben, um feierlich zu erklären, daß all ihre christlichen Gelübde und die Eide vor christlichen Gerichten ungültig seien.*) II. Durch diese Ausführungen Fritschs wird bei dem Leser der Eindruck erweckt, als sage der jüdische Schriftsteller M a n d e l st a m m (1819 bis 1889), irgendwelche Eide eines Juden oder Maranen vor christlichen Gerichten, etwa Zeugeneide im Zivil- oder Strafprozeß, sollten für ungültig erklärt werden. Dies ist jedenfalls die Absicht von Fritsch, die er durch das Zitat aus Mandelstamm beweisen will. In Wirklichkeit sagt Mandelstamm das genaue Gegenteil. Mandelstamm spricht auf S. -15 der angeführten Schrift davon, daß es eine irrige Meinung sei, zu glauben, das Kol-Nidre „enthalte irgend etwas gegen die Heilighaltung des Schwurs". Auf derselben Seite heißt es, daß „dergleichen Präventivproteste nur aus Gelübde von rein synagogaler Bedeutung.Anwendung haben". . Daß das Zitat bei Fritsch eine Fälschung ist, daß er die (unten angegebenen) Gedankengänge Mandelstamms entstellt und in ihr Gegenteil verkehrt hat, das beweisen nicht nur die eben angeführten Ansichten von Mandelstamm — die Fälschung läßt sich schon erweisen, wenn man den Text von Fritsch genau betrachtet und immanente Kritik übt, d. h. auf die Quelle vorerst gar nicht zurückgreift. Wenn es der Zweck des Kol-Nidre-Gebetes wäre, Eide vor christlichen Gerichten für ungültig zu erklären, so wäre es widersinnig, wenn das Gebet nur von Scheinchristen (Maranen) gesprochen würde. Unter Maranen versteht man spanische Juden, die von der Inquisition gezwungen wurden, äußerlich das Christentum anzunehmen, die aber in ihrem Herzen weiter Juden blieben. Juden, die niemals zur Annahme des Christentums ge¬ *7 Das Zitat aus Fritsch ist ganz ivörtlich; auch die Fehler Fritschs in der Schreibung der hebräischen Worte wurden nicht verbessert. zwungen wurden, mußten doch auch vor christlichen Gerichten Eide ablegen. Warum sollte also die jüdische Religion gestatten, daß die Schwüre der S ch e i n ch r i st e n ungültig, die der Juden aber gültig sind? Ist es denkbar, daß die Maranen „besser" behandelt wurden als die Juden? Hätte Fritsch recht, daß es sich beim Kol-Nidre um die Aufhebung voll Eiden vor Gericht handelt, so wäre die ursprüngliche Beschränkung auf die Scheinchristeil ein vollendeter Unsinn. Das Zitat bei Fritsch ist also nicht nur gefälscht, sein Inhalt ist auch völlig sinnlos Mld n n - m ö g l i ch. III. Erlveist es sich so, daß Mandelstamm nieinals das geschrieben oder gemeint haben kann, loas Fritsch ihm unterstellt, so erhebt sich die Frage: Was sagt Mandelstamm auf der im „Handbuch" zitierten Seite 12 seines Buches „Iloras Talmudicae“, und wie kommen überhaupt die spanischen Maranen in Zusammenhang mit dem Kol-Nidre-Gebet? Die gelvöhnliche und bekannte Erklärung des Kol-Nidre, die auch von der Wissenschaft anerkannt ist, besagt, daß sich die Formel auf religiöse Gelübde bezieht, die jemand sichselbst auferlegt (vgl. die oben erwähnte Schrift voll I. Bernfeld). Mandelstamm glaubt, diese Erklärung werde bcm Ursprung des Gebetes nicht gerecht, sie mache nicht verständlich, lvarllNl die Formel gerade mn Eingang des Versöhnungstages gesprochell werde llnd warum sie mit der berühmten, ergreifenden Melodie vorgetragen lverde, die in feinem Verhältnis zu dem nüchternen Inhalt stände. Mandelstamm vertritt nun die Auffassung, das Gebet sei in Spanien zur Zeit der Westgoten entstanden. Damals wurden viele Juden unter Androhung barbarischer Strafen gezwungen, gegen ihre Ueberzeugung das Christentunl anzunehmen, sie blieben aber im geheimen dern Glauben ihrer Väter treu- Sie mußten durch feierliche Eide vor den geistlichen Gerichten schwören, nienlals an jüdischen Gottesdiensten teilzunehlnen. Obwohl diese Eide, die sich also nur auf die Religionsausübung bezogen, erpreßt lvaren, fühlten sich die Betreffenden durch sie gebunden, und sie wollten durch die Kol-Nidre-Formel am Beginne des Versöhnungstages ausdrücken, daß sie das Abschwören nur unter dem Zwang der Ketzergerichte vollzogen hätten. Von einer Nichtigkeitserklärung gewöhnlicher, nichterpreßter Eide oder von einen: Leichtnehmen der Heiligkeit des Die öaperische Rabbinerkonferenz hat kürzlich einstimmig nachstehenöe Erklärung angenommen: In einer Strafverhandalung beim Schwurgericht Nürnberg waren auch die jüdische Sittenlehre und das rabbinische Schristturn Gegenstand der Erörterung. Zu diesen Fragen, mit denen Gericht und Sachverständiger sich in erilstester Weise befaßt haben, kann man auch von uns eine Erklärung erwarten; ist doch zur Feststellllng der Lehren eines Religionsbekenntnisses vor allem nötig, daß sachkundige Vertreter dieses Bekenntnisses selbst zu Wort kommen. Als die berufsmäßigen Lehrer und Vertreter der jüdischen Lehre im Staate Bayern stellen wir deshalb folgendes fest: 1. Im Einklang mit den alten, unverbrüchlichen Grundsätzen des Judentums lehren unsere Rabbiner in den Gotteshäusern, unsete Lehrer in den Schulen stets Lauterkeit und Redlichkeit und unbedingte Wahrhaftigkeit in Handel und Wandel. „Dein Ja sei Ja, Dein Nein sei Nein", ist eine Forderung des Talmuds. Das Gebot der Nächstenliebe ist eine Grundsäule der jüdischen Lehre. Kein Rabbiner oder Lehrer unseres Bekenntnisses wird lehren oder erlauben, daß von diesen Grundsätzen abgewichen wird, mag es sich um Juden oder Nichtjuden handeln. Unsere Gebetbücher und Lehrbüü)er stehen jedem zur Einsicht offen. Es ist jedem freigestellt, unserem Gottesdienst beizuwohnen. 2. Nach jüdischer Lehre ist der Eid unverbrüchlich heilig, ganz gleich, wem gegenüber er geleistet wird. Meineid gilt als schwerste Sünde. Wenn Talmudstellen — wie auch christliche Moraltheologen — sich mit den Fällen eines erzwungenen Eides befassen, so beziehen sich solche und ähnliche Erörterungen auf die rechtlosen Zustände jener längst vergangenen Zeiten und kommen gerade nach talmudrscher Lehre für die geordneten Nechtszustände der heutigen Zeit überhaupt nicht mehr in Betracht. Der Talmud selbst erklärt, daß das Recht des Staates verbindlich ist wie ein Religionsgesetz. Nürnberg!, im Dezember 1929. Dr. Frendenthal-Nürnberg. Dr. Stein-Schweinfnrt. Dr. Baerwald-Münchrn. Dr. Bamberger - Kisstngen. Dr. Baron-Kaiserslautern. Dr. Behrens - Fürth. Dr. Breuer - Aschaffenbnrg. Dr. Eckstein - Bamberg. Dr. Ehrentren - München. Dr. Einstein - Landau. Dr. Ephraim - Bnrgpreppach. Dr. Finkelscherer - München. Dr. Grünfeld - Nürnberg. Dr. Hanover-Wttrzbnrg. Dr. Heilbronn - Nürnberg. Dr. Jacob-Angsburg. Dr. Klein-Nürnberg. Dr. Levh-Negensbnrg. Dr. Marrnes- Schwabach. Dr. Meher-Pirmasens.' Dr. Mnnk-Ansbach. Dr. Nenwirth-Jchenhansen. Dr. Salomon-Bahrenth. Dr. Steckelrnacher-Dürkheim. Dr. Weinberg-Nenmarkt. Dr. Wohlgemnth-Kitzingen. 3. Das „Kol-Nidre" am Vorabend des Versöhnungstages, das von Schwüren spricht, die im voraus für nichtig erklärt werden, bezieht sich nicht auf Eide, die eitlem anderen gegenüber geleistet werden, sondern nach seinem klaren Wortlaut nur auf Gelübde, die man persönlich auf sich nimmt (z. B. zur Kasteiung und Askese), und auch dabei nach der allgemeinen Auffassung der. jüdischen Lehre nur auf unbedachte Gelübde solcher Art. Ein Unrecht, das einem anderen zugesügt wird, sühnt nach jüdischer Lehre der Versöhnungstag nur dann, wenn es von dem Betroffenen selbst verziehen wird. 4. Daß man in unserem Jahrhundert sich noch gegen den Vorwurf des Nitualmordes wehren muß, ist ein trauriges Zeichen der Zeit. Es war das Judentum, das der Welt die zehr: Gebote überbracht hat, mit dem machtvollen Worte: „Du sollst nicht töten". Da das Vorgeben vom „Nitualmord" sich nicht aufrechterhalten ließ, haben nach Presseberichten die Angeklagten beim Schwurgericht vorgebracht, daß es eine „geheime jüdische Sekte" geben soll, die dem „Blutmord" huldigt. Feierlich erklären wir, daß es eine solche Sekte nicht gibt, auch nie gegeben Hatz und nicht geben kann. Sie stünde zu dem Geist und zu den Geboten des Judentums nn stärksten Widerspruch. Es ist auch nie in der Geschichte des Judentums etwas von einer solchen Sekte bekanntgeworden. Es gibt auch keine Stelle im gesamten jüdischen Schrifttum, die im Sinne eines Blutmordes zu deuten wäre; wer anderes sagt, fälscht. 5. Wir danken allen Behörden und Personen, die in Erfüllung gesetzlicher und menschlicher Pflicht die Verbreiter beschimpfender Angriffe gegen unsere Religionsgesellschaft zur Rechenschaft gezogen haben. Unsere Glaubensgenossen aber möge dies in dem Vertrauen bestärken, daß im Kampfe gegen Haß und Lüge immer noch Recht und Wahrheit sich durchsetzen werden.