Central-Verein-Zeitung
- Journal
- Central-Verein-Zeitung
- Volume
- 1929
- Issue
- Heft 12 (Dezember 1929)
- Date
- 1929-12-01
- Page
- – (sequence 5)
- Language
- German
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SS Professor Dr. Michael Huttmarm (Sreslau) über öie Legende von der Menfchenjchächrung. den, das; die Annahme des Ritualmordcs ins Reich üblen Aberglaubens gehört. Zum Thema E i g c » t u m g b c t i 11 (Diebstahl, Betrug nnd Wucher): Das Bericht hat selbst die inkrlininierten Stellen zum Teil als harmlos, znin Teil als unserem Rechtsbewußtsein nicht widersprechend befunden. Etivas ausführlicher möchten wir ans die Bemerkungen des Gerichts über de» etiun dem Juden gegenüber dein Nichijndcn gestalteten Falscheid eingehcn. Auch hier kannten mir uns ja mit der Erklärung des Gerichts begnügen: Tic Nichtigkeit der gegnerischen Erklärungen der ans Talmud und Sdmlchan Arueh hernngezogcnen Stellen als tvahr unterstellt, wäre der Angriff ans die zeitgenössische jüdische Ncligivnsgenieinschaft verfehlt, weil, tvie wir es oben auch als unsere Anschauung verfochten haben, in, Kvnsltktssall das Gesetz des Staates und das ihn, zugrunde liegende Rechtspruizip befolgt werde» müstle. Wer aber den Geist der Heiligkeit kennt, von dein die Quellen unseres ReligianSgesetzcs getragen sind, der empfindet es als Kränkung, wenn die Behauptung ansgestellt wird, das;, „was den Falscheid inibelangt, in, Talmnd bedenkliche, selsr bedenlliche stellen Vorkommen". Wie heißt es dort; in, Tatinud: „Wenn jemand einen Eid nbzniegen hat, dann sagt man ihm: Wisse, daß die ganze Welt in ihren Grundscsteii erbebte, als Gott das Wort sprach: „Tn sollst den Namen des Ewigen, deines Gottes, nicht zu». Falsche» nnsfprrchcn" ... Bei allen anderen Sünden trifft die Heims,ichnng nur den Sünder, beim Falschcid auch die Familie"'). Eine ganze Anthologie könnte man znsammenstellcn über den geradezu furchtbare» Ernst, über die Gewissenhaftigkeit, mit der die Heiligkeit des Eides erfaßt wird. Diese Allgeineingrsiiniung muß „ran fid) vor Augen halten, „in es zu begreifen, wie tief erschüttert wir sind, wenn bei Gebildeten nnd an sich von Vorurteilen Freren der Gcdmile austanchen kann, cs werde von Ncligions wegen mit dein Eide einem Nichijndcn gegenüber leicht genonnne». Dem Eingeweihten ist bekannt, wie bei aller Kritik gegenüber dem Judentum nnd den Jude» in manchen Nichtcrkrciscn die Ueberzeugnng verwurzelt ist von der Zuverlässigkeit eines von einem religiösen Juden geleisteten Eides. Wird doch oft unter großen Geldopfcrn die prozessuale Durchführung einer berechtigten Forderung lieber nnfgcgebcn, als daß inan einen Eid auf sich nimmt. Ans dieser geradezu übertriebene» Acngstlichkeit heraus ist ja das Kol-Nidre cntstaiidc», das, wie tausende Male schon gesagt rvorden ist, sich nur ans Gelübde und Cchivüre bezieht, durch die man sich selbst etwas versagt oder Leistungen übernommen, die nur die eigene Person angehen, nie nnd nirgends aber die Verpflichtungen berührt, die man einem anderen gegenüber cingegangen ist. Die „bedenklichen Stellen", die das Gericht offenbar im Auge hatte, sind übrigens schon öfter behandelt worden. Man vergleiche den bereits vor 18 Jahren erschienenen Anfsntz „Der Eid der Juden" von einem der größten Fachgelehrten seiner Zeit, D. H o s s m a » n , in dem auch ein Artikel des Geheimrnts Eugen Fuchs und Ausführungen des juristisch gebildeten Rabbiners Dr. Max Eschelbach er aufgcnonnncn sind"). Immer mehr dringt exakte, auch nichtjüdische wissenschaftliche Forschung in die Erkenntnis der Quellen des jüdischen Neligionsgesetzcs. Immer mehr bürfen wir daher hoffen, daß die Aornrtcilslosen aller Konfessionen nnd Parteien — von den unbelehrbaren fanatischen Gegnern reden wir nicht — zu der Ueberzcngnng gelangen iverdrn: Manches uns seltsam Berührende sinden wir in diesen Büchern, nichts aber, ivas den Vergleich mit dem allgemeinen Rechtsnnd Sittenbewußtsein zu scheuen hätte." s) Schabuoth 89a. °) „Ieschurun", I, 1914, ®. 186-197 und 229—234. vssentlichi' den Abdruck einer Stelle «„3 „Tiktime ha - Svhar" 8t, (Brvdh-Brrditscheiv) im hebräisch-nrnmäischcii Original nnd liefert in Felldrnek nnd nnier Ansührnngszeichen einen denischen Text, der als llebersetzmig dieser Stelle ausgegeben wird. Dem deutschen Text zufolge soll die nngefnhrie „Tikkmie hn-Svhnr"» Steile ein Mciischenschächtgeseß enthalte». Die Fälschung ist iiicht neu. Eie ivnrde zuerst von Professor Rohling znin besten gegeben. Tr. Erich Bischofs schreibt ft, seinem Werk „Die Elemente der Kabbala" Professor Rohling, der „nicht die Spnr rabbinischer Kenntnisse besaß, hatte sich von dem schlecht getansten ehemaligen Inden Ahrvn Briinan (,Jns!ntzh Vorrede» lassen, die Kabbala lehre an z>vei Stellen den ,Rill, nlinvrd' nnd sein .Ritual' . . ." Die erste Stelle ist im eigentlichen „Sohnr" Band II, Seite 119a cnihalten, die ziveite Stelle ist eben die vom „Stürmer" jetzt neuerdings wicderhvlie Fälschung. Tr. Bischofs hat öcu gennniitcii Kabbnln-Tielleii in, Hinblick ans den „lliitnalmord"-Prozeß z» Kiew im Oktober 1913, der bekanntlich mit der Freisprechung dcS nngellagte» Bcilis endete, besondere Ansmcrksamkeit geschenkt. Er schließt diese» speziellen Teil mit folgenden nicht inißziiversichenden „lind dieser Unsinn feiert jetzt, nachdem er vor einein reichlichen Biertcliahrhnndcrt glücklich in das verdiente Kehricht saß gcscgt wurde, eine fröhliche .Urständ'! —" „Andere Kabbala- und insbesondere .Eohar'-Stelleu hat selbst das Lügenlnstcr des .Neophytcn' Briman dein rcinci, Tore» Rohling nicht zu sonssiicrcn geivngt. Früher sollte die Lehre nnd das .Ritual' des jndischon .Blntmordes' gewöhnlich in, Talmud sichen. Als dieser auch christlichen Gelehrten im Urtext immer bekannter wurde, hieß es, die Nachricht befände sich in einer der von der christlichen Zensur aus dem Talmud ansgenierzten Stelle»: da deren Znsaimnenstcllnng im Buchhandel leicht erhältlich, indessen nichts von dein Behaupteten darin zu finde» war, ivnrde dem im 'Vergleich zum Talmud wesentlich „„befmintcren ,Sohar' die Ehre zuteil, als literarische ,Rilnalmord'. oder .Blntnivrd'-Onclle zli dienen. Nunmehr ist es auch mit diesem Trick nichts mehrl Es gibt tatsächlich i in ganzen .Sohar' keine einzige Stelle, welche mit Recht im Sinne eines ,931 u t r i t u n l S' ausgelegt werden könnte." Soweit Dr. Bischofs: In diesem Stil gesprochen, feiert jetzt im „Stürmer" derselbe Unsinn eine erneute — es ist schwer zil sagen, die wievielte — „fröhliche Urständ", nnd dies in einem Zeitplnikt, wo der Uiisinii sich seinem fünfzigjährigen Jnbilünin nähert: es wird bald ein halbes Jahrhundert um sein, seit er „in das verdiente Kehrichtsaß gefegt wurde". Dr. Bischoss steht mit seinem eben zitierien Urteil nicht vereinzelt da. Die Wissenschaft ist längst in, klaren über die Nichtigkeit der jüdischen Nitnalmordbcschiildigung. Talmnd, rabbinischcs Schrifttum, „Svhar" nsw. sind auf diese Anklage hin langst dnrchgcprnft worden. Und es iväre ein leichles, auch für die ,Sohar'- Slcllcn ältere Autoren zu zitieren. Wenn wir hier dennoch ans die Erklärung Dr. Vischosss -Uslage 1913, 2. Auslage 1920, Bd. II, S. 213, Geivicht legen, so geschieht dies deshalb, weil der „Stürmer" für den „Unsinn" — »in bei Bischosss Ausdruck zu bleiben —, daß im Tikkune „Svhar" ein „Menschcnschächigcsctz" enthalten sei, gerade Tr. Bischofs als Kronzeugen nnruft. Es heißt hier kurz nach Abdruck der Fälschung: „Er (Holz) habe diese (also die tut ,Stnrnier' nbgedrnclte) Uebersetznng von dein Gelehrten Dr. Erich Bischofs, nnd dieser sei bereit, ihre Nichtigkeit ans seinen Weiß der „Stürmer", in ivetcheu Widerspruch er Dr. Bischofs damit verwickelt hat? Oder sollte es Tr. Bischofs selbst getan haben?! — Letzteres scheint mir doch etwas zu iveit gehend. Dninit ivnrde ja Dr. Bischofs genau denselben Meg betrete», de» Professor Rohling vor knapp 50 Jahren in so verhängnisvoller Weise zurückgclegt hat, daß Bischofs selbst kein entschuldigendes Wort für ihn hat. Herrn Dr. Bischofs einpsichlt sich der Weg um so weniger, als er zu wiederholten Malen (in seinem llcincre» und größere» Knbbalmverk) mit ganz nnmißverständlichcr Klarheit den entgegengesetzten Standpnnlt vertreten hat. Ich wiederhole: Für den Fall, daß Dr. Erich Bischofs sich ningestellt haben sollte, ist seine Lage bedenklicher als die Professor Rohlings, weil er sich nicht einem, sondern zivei Gegnern gegenüber befände: der eine Gegner ist er selbst, der v v rn n t i sein i - tische Dr. Erich Bischoss, der noch 1920 scharf und bestimmt die Ueberzengung vertritt, daß cs im Talmnd, S o h a r n n d dem i in „S t ü r in c r" zitierte n „Tik - kune ha-Svhar" tatsächlich keine einzige Stellv gibt. „>v c l ch e mit Recht im Sinne eines ,B lutrituals' ans gelegt werdenkönnte." Wenn Bischofs in der Tat heute das Gegenteil von dein auf seinen Eid nehmen ivill, was er bis gestern mit wissenschaftlicher Sicherheit vertreten hat, so scheint mir dies zumindest nicht weniger bedenklich zn sein als der Eid, den seinerzeit Professor Rohling in derselben Sache angebvtcn hat. — Der ziveite Gegner Dr. Bischosss ist der Gefährlichere: die sich immer gleichbleibcnde, von Umstellungen unabhängige — Wahrheit. II. Nun zur Sache selbst. Einleitend eine philologische Kleinigkeit. — Das hebräische Wort „sar", Mehrzahl „sarim", das der „Stürmer" als Sprungbrett für seine Beweisführung gebraucht, hat tatsächlich die Grundbedeutung „Fremder" bzw. „Fremde". Eine speziellere Bedeutung hat jedoch das Wort in der sakral-kultischen Sprache, und zwar sowohl im biblische» wie im tnlmndisch-rnbbinischcn Sprachgebrauch. Es bedeutet „Nichtpriester", also das, was wir mit dem Worte „Laie" iviedergeben. Für die Bibel vergleiche man GeseninS-Buhl. „HebrüischcZ nnd aramäisches Handwörterbuch"!), Schlngwort (Sar) gegen Ende, wo eine Reihe von Beispiele» angeführt ist, in denen „snr" de» Sinn von „Nichtpriestern" hat. Das erste Beispiel ist Ex. 29, 32—33: „Und Aaron und seine Sohne solle» das Fleisch des Widders nsw. verzehren. Das, womit Sühne vollzogen wurde nsw. Ein Fremder (snr) aber darf nicht davon csicn, denn es ist heilig." (Kautzsch). Ein bezeichnendes Beispiel ist auch ') 15. Ausl. (Leipzig, 1919), 6. 203.