Central-Verein-Zeitung
- Journal
- Central-Verein-Zeitung
- Volume
- 1929
- Issue
- Heft 11 (November 1929)
- Date
- 1929-11-01
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
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Älimitkrozch in Nlimtkkg. SIwWr zu 2 Monaten, Holz zu Pk Monaten Sesüngnis verurteilt. (S o n d e r b e r i ch t f ü r die „ C. V. - Z e i t u n g yie Vorgeschichte. Das Rubrum der An! lagen, über die das Nürnberger Schwurgericht fünf Tage z» verhandeln hatte, lautete: H vlz, Streicher und Hilz tvegen svrtgcsetzlcn' Religions- Vergchei'is, begangen durch die Presse. LcchS Verjähren, von denen vier ans Anzeigen der Ortsgruppe Nürnberg oder des Landesverbandes Bayern des Sentralvercins znnickgehen, sollten in einheitlicher Verhandlung zum Urteil geführt lverdcn. Tic Antlage mnelito Holz und Streicher zum Borivnrs, durch Artitcl n» „Stürmer", der berüchtigten gtürnberger Wochenschrift, die jüdische Ncligionsgeseltschast .beschimpst und Gott gelästert zu haben. Säil,’, sag als Trucker einer Scknuiihsehrist /Der biblische Joseph" a»s der Antlagebmit. Hi!; ist »nbelauut und unwichtig. Holz und Streicher müssen dagegen midi diesmal vvrgcstcllt lverden. Hol,;, der 'Jiiiuibcrger Stadtrat, und Streicher, der bayerische Laiidtagsabgcordiiete, machen in jeden, Augenblick, den sie reden, das Tribunal zur Szene. Cie reden wie in Volksversammlungen zum Bericht und zu ihren im Ziihörerranm zahlreich vorhandenen weiblichen Anhängern. Ter Staatsanwalt, sachlich und menschlich Vertreter der Anklage, wird in gröblichster Weise insultiert. Als die Haiiptverhandliiug vorbereitet wurde, erschien cs bei der {viillc der »utcr Anklage gestellten ans angebliche Tnluiudvvrschriflc» 'beruhenden Vorwürfe dem Itntcrsnchimgsrichtcr nvtlvcndig und ziveckmäßig, einmal reinen Tisch zu mache». Gebietet die jüdische Lehre Morde aus religiösen Gründen? Gestattet sie oder fordert sie sogar Meineid nnd Betrug an Nichtjudcn? Begrüßt sic die Schändung nichtjüdischcr Frauen und Mädchen? Bon der Wiederholung dieser Behaiivtnngen lebt nicht mir der „Stürmer" nnd durch ihn Holz nnd Streicher. Tie ganze nationalsozialistische Preßnnd Persannnlungspropagandn beruht zu großen Teilen auf ihr. Nach den Plänen des Untersuchungsrichters sollte deshalb vor dem Schwurgericht eine Art Religionsdisputation stnttsinVen. Sachverständige «ns den drei großen Religionen waren geladen nnd hatten bereits große Gutachten eingercicht. Da saßen um zwei Tische: der Hamburger Pastor und Professor für rabbinischcs Hebräisch D. Windsnhr, der Prälatenkopf von Professor Goettsbcrger ans München neben ihm. Würdig der Talmndgelchrtc Professor Dr. Michael Guttiiiaiin, Professor und Dozent am Breslauer Rabbinerseminar. Etwas abseits, leidend, undurchsichtig, Dr. Erich Bischofs aus Leipzig, Autor des Hmniiicr- Berlages, dessen erste Schriften i» jüdischen Bcrlagsanstalten hcrausgeloniinen waren. Verfasser von Schriften ans heterogensten Gebieten, Spötter über Fachgcnossen iin Talmndwissen, ein erbitterter Feind des Ccntrnlvcreiiis. der Kampf um öie Sachverständigen. Gegen Windfnhr und Giittiiinuii richtet sich ziniüchst ein Ablehimiigsnntrag der Angeklagten. Windfnhr habe vom E. B. für Artikel in der „G. B.-Zeitung" imd für Vorträge über den Talmud Honorare erhalten. Windfnhr entgegnet, Rezensionen Über wissenschaftliche Bücher würde er sogar im „Stürmer" schreiben. Er werde von viele» Blättern zur Mitarbeit cingclnde». Er erhalte natürlich überall das übliche Honorar. Tie Vorträge seien gegen niemand gcrichiet gewesen, sondern hatten ivissenschaftlich über das jüdische Schrifttmn Anstlürimg gebracht. Er fühle sich, bei Prüfling aus Ehre und Gewissen, unbefangen. lind Gnttmami? Weswegen hatte man ihn geladen? Ein maßgebender Kenner des jüdischen EchristtnmS sollte darüber nnssagen, Ions der Talmud enthalte und ivas er für den Inden von heute bedeute. Ein Jude sollte eine große Konfession abgebc», um neben den starren Kommentaren und Paragraphen die lebendige Warme eines ivirklichcn Menschen spüren zu lassen! Die Angeklagten lehnten ihn ab: Er sei berufsmäßig verpflichtet, für daS Judentum einznsteheii, zudem sei er Mitglied des Eentrnlvereins. Vergeblich spreche» Gnttniaim und der Staatsanwalt. Aber Holz n»d Streicher sprechen ja auch in Volksversammlungen mir, wenn „chidrn der Zutritt verboten" ist. Roch tvimen sic nicht verhindern, daß Juden dc» Gerichtssaal betreten; aber daß sic schweigen müssen, das wollen sie. Das Gericht zieht sich zur Bcrniimg zurück. Fast zwei Slnndc» währt hinter den verschlossenen Türen des Beratmigsziinmers der Kamps zivischen dem Streben uach Wahrheitsfindung und Parteiintcresse. Tic Türe» offnen sich: Der Vorsitzende verliest einen kurzen Satz. Die Tachverständigcit sind abgclchnt. Keine nähere Begründung. Windsnhr kann gehen. lind Gnttinann nmß de» Saal verlassen. Juden haben also anch hier keinen Zutritt. Am Nachmittag untcrniimnt der Staatsamvalt den Gegeiizng. Wenn Wiiidfuhr nnd Giittmaim befangen sein sollen, tun wieviel mehr ist es Bischvss! Ta fahre» sie alle auf, Holz. Streicher, ihr Verteidiger. Bischofs bringt, n», seine llnbefaiigeuheit kiiiidzntmi, jenes Gemisch von Wahrheit und Ilmvahrheit vor, das auch seine wissenschaftlicheu Werke charakterisiert. Halbstündige Berntimg. Bischofs darf bleiben. Ihm sei zu glaube»,' daß er mibefange» ist. Streicher unü holz. Am zweiten Tage nahnicn Holz »ud Streicher im Stil von Voltsversnmmlimgsredcn zur Anklage Stellung. Für beide?l»grllagte» besitzt das gedruckte Wort als solches schon Beweiskraft. Was irgendwo in ciuciir Bi,cl)e, einer Zeitmiq stand, ist ihnen imiimstößliche Wahrheit. Katholische Heiligen legenden, in denen in phalitnsie- Vvllrr Weise die Ermordung voiiChristeiikinderi, durch Inden behauptet ivird, gelten ihnen als historische Tokinnente. Plastische Nachbildungen derartiger Märchen an einzelnen katholischen Kirchen beiveisen nach ihrer Ansicht, daß es wirklich so ivnr, ja, daß darüber hinaus die katholische Kirche die Ritnalinordc anerkenne. Die Angeklagten wissen angeblich nichts Von den päpstliche» Bullen gegen das Nitnalmordmärchen, bon der Revision des berühmten Falles Simon von Trient durch einen päpstlichen Kminnissar. „Meine Herren Schössen," apostrophiert cstreichcr immer wieder die Laienrichter direkt, „ivciiii cs ii i ch t stimmte, könnte es doch nicht gedruckt sein." Streicher hat in Wien m der Staatlichen Gemäldegalerie, angeblich bon der Hand eines bedeutenden Malers, die künstlerische Tarstellinig eines sogenannten Ritualmordes gesehen. „Ja, meine Herren Schössen, würde ein großer Künstler denn so etwas malen, iveim es das nicht gäbe, imd ivenn der Staat ein solches Bild in seiner Galerie cmshniigt, so bezeugt er dmiiit die Wahrheit des Gemalten." Das ist fast wörtlich so von Streicher mit dem Tone iimcrer Uchcrzciigimg gesagt wocden. Wenn also beispielsweise Renibrandt die Entsührimg Gaiiymcds durch Jens in Gestalt eines Adlers darstellt, so malte er „nach dein Leben", und wenn das Bild in einer staatlichen Gemäldesammlung hängt, dann beivcise das die Richtigkeit und Anerkennung des griechischen Göttcrglnnbcns durch den Staat! Ans dieser Ebene 'bewegt sich die Bciveisführniig Streichers. Holz' rednerische Starke lieg! i» der Ausmalung grauenhafter Vorgänge. Eine Abschlachtung führt er pniitomimisch vor, bei Sernnldclikteii schildert er das nach Messerstichen hervorquellcnde Blut so anschanlich-ischrcckenerregcnd, das; die Geschworeue» blaß werde» und der Vorsitzende ihm entsetzt das Wort entzieht. Zu welcher Siedehitze dadurch einfache Menschen angefacht iverdcn köiincn, davon hat iiinn jetzt eine Borstcllinig. Athanasius F e r n, Theodor Fritsch, Ecker und sein „Jndeiifpicgel" sind Holz' wissenschastliche Quellen. Demi er behauptet mit Stolz, nnd sein Verteidiger bestätigt cs ihm gern, daß er ans Grund seiner. Etndicn als T a l m u d k e n n e r angesprochen lverden mnß! Daß er der össentlich nncrkanutrn jüdischen Religivnsgesellschast jemals einen Ritnalmord vorgcwvrsen habe, meist Holz zurück, cS gäbe aber eine uralte jüdische Gchennsekte, die Chassid i m, die eine mündliche Iteberlieseriing besitze. Die begehe ivnhrscheintich — nicht die Ritual-, sondern die Blut morde. Ten Uii t e v sch i cd zwischen Blut- und Ritualmord heransznholen, >var trotz angestrengter Bciiiühnngen nicht möglich. Oer jü-ifthe Zeuge. Als einziger Zeuge trat der Vorsitzende der Ortsgruppe Nürnberg des E c n t r a l v e r e i ii S , Rechtsanwalt Dr. Berlin, vor den Richtcrtisch und leistete seiiicn Zengcneid. Er bekundete in ruhiger, eindringlicher Form, daß er und sein ganzer Kreis über die Erzesse des „Stürmers" aufs höchste entrüstet gewesen seien und an ihnen Acrgcrms genommen hätten. Der Vorsitzende Witt Tr. Berlin entlassen, da melden sich Holz lind Streicher. Ten gelehrten Fachmann Professor Guttiiiaiin haben sic abgelehnt, den Laien Dr. Berlin versuchen sic anszufragen und in die Enge zu treiben. Es mißlingt ihnen. Dr. Berlin antivortete, daß er kein Theologe scch man solle den Rabbiner Dr. Freudenthal fragen, wenn Mn» sachliche Auskunft wünsche. Er habe in der Rcligionsstmidc und von der Kanzel herab nichts anderes gehört, als daß S t a a t s g e s c tz vor Religionsgesetz gehe und daß di e Gesetze h v ch st e r Sittlichkeit im Verhalten gegen Inden nnd Nichtjuden unterschiedslos zur Ainvcndlmg koinnien müßten. Ten Talmud könne cr, wie 9V Prozent der deutschen Inden, nicht lesen. Auch bischoff wirabgelehnt. Die Entrüstimg über diese Verhandlnngssührmig seitens der Angeklagten ergriff sichtlich auch den Richtcrtisch, und diesen psychologisch günstigen Augenblick bcimtzte der Staatsanwalt zu einem neuen Ableh n > mgsan trag gegen Bi schoss. Bischofs hatte während der Voruntersuchung in einem Schreiben an den Untersuchungsrichter liercits einseitig zugunsten der Angeklagten Stcllimg 'genommen. Alle Bemühungen, diesen Umstand zu verschleiern, schlugen fehl. Stach ciiistündigcr Vcratnng war Bischofs abgelehnt. Dann versuchten die Angeklagten, Bischvss als s a ch v c r st ä n d i g e n Zeugen vornehnien zu lassen. Auch dies wird aligelehnt. Der Sachverstänöige. Nu» sind keine prozessualen Ueberraschnngc» mehr zu erwarten. Der Sachverständige G o c t t s b c r g c r tritt in Aktion. Seine Aussagen vcrschcncheii die letzten Schleier. In keinem Gesetzbuch der Inden sei eine Stelle enthalten, die dahin zu deuten sei, daß den Inden ein M o r d erlaubt wäre. Die Vorwürfe, die de>> M c i,i> e i d oder den W u ch c r gegenüber