Central-Verein-Zeitung
- Journal
- Central-Verein-Zeitung
- Volume
- 1929
- Issue
- Heft 6 (Juni 1929)
- Date
- 1929-06-01
- Page
- – (sequence 5)
- Language
- German
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45 „Mitte Mai wurde» alarmierende ®vrächte verbreitet, Kinder seien verschwunden. Sie seien von Leuten im Aufträge von Missionaren gestohlen worden. Die katholischen Misstonsschwrstcrn hatten sie getötet und ihnen Augen und Herz ausgcrisscn ... Es war nicht das erstemal, dasi solche Absurditäten verbreitet wurden. Die Anklagen verdoppelten sich. Man zitierte Tatsachen und glaubte daran . . . Im Juni wurden zwei sremde Chinesen verhastet, die einen Sack ans der Schulter und z>vei Kinder an der Hand führten. In ihren Säcken sand man mexikanische Dollars und einige Schachteln Arznermittel. Unter der Folter erklärten die Verhasteten, sie hätten tatsächlich mittels dieser Arzneien die Kinder willenlos gemacht. Die Dollars seien ihnen von den Schwestern als Bezahlung des Verbrechens gegeben worden. Die Männer wurden auf ihr eigenes Geständnis hin lvegcu des auf Austistuug der Schwestern begangenen Perbrechens zum Tode verurteilt »ild hiugcrichtet. Das knill einer Perurteilung der Cchwcsleru und einen, Mordbcsehl gegen die Europäer gleich. Man grub Leichen aus lind untersuchte sie. Bei einigen fehlten die Augen; diese natürliche Folge der Bcrwesuug lvnrde als ein überzeugender Schuldbeiveis gegen die Schwcstern und Missionare gedeutet." Also auch die Chinesen konnten sich auf angebliche Tatsachen, Prozeßergev- „isse, „Geständnisse" für die Wahrheit ihrer Anklagen berufen! lind dennoch — lver lvird auch nur eine» Augenblick an das grausige Märchen glauben? IV. Die Entstehung öes Märchens vom „jüdischen Nitualmorö" Erst mit den, lg. Jahrhundert stoßen wir zum erstenmal auf das Märcbrii vom jüdischen Nitualmord. Es ist zunächst ein unbestimmtes Gerücht, das bald überall verbreitet war. Man muß bedenken, datz in dicesr Zeit auch der Hexenglauben zu blühen begann. Es war die Zeit, wo überall der Glaube an Zauberei, an den Einfluß des TeuselS ins Kraut schoß, in tvclcher Tausende von Christen von der Folter ans den Scheiterhaufen wanderlen. Der Aberglauben feierte wüste und unheimliche Orgien. In dieser Zeit sprang das Blutmärchen, das bisher nur gegen christliche Ketzer verbreitet lvnrde, auf die Juden über. Genau wie wir von christlichen Ritualmordcn, die die Römer so zahlreich festgestellt zn haben glaubten, in dem Augenblick nichts mehr stören, wo die Verdächtigung der Christen auf. hört, genali so lvcrden die angeblichen jüdischen Ritualmorde in dein Angenblick „sestgestellt", wo der Aberglaube voiil jüdischen Blutriins vcrbreitet wird. Hätte» die Bcschuldiglingcn gegen Christen und Inden irgendeinen tatsächlichen Hintergrund, so könnte unmöglich dieser Zusammenhang bestehen. Daß man Christen der ersten Jahrhunderte den Genuß von Menschcnfleisch und Mcnschenblut bei ihren Gottesdiensten vorwarf, ist sicher darauf zurückzusührcn, daß inan die shmbolische Ausdruckslveise, beim Abendmahl lverde „der Leib und das Blut Christi den Gläubigen dargereicht", inißverstand und wörtlich ausfaßte. Das zeigt sich deutlich in der Tatsache, daß man den mittelalterlichen Ketzern, lvie oben an Hand der Quellen bewiesen wurdei vorwnrs, sie bereiteten dieEucharistie aus mit Blut vermengtem Mehl und benützten mit der Asche einer Kinderlciche gemischten Messewein. DieBlutbeschuldigung, die sichnlso an die christlichen Formen der Messe me Ums anschloß, konnte man nicht unmittelbar ans dieJuden übertrngen.da diese ja kein Meßopfer kennen. So wurde aus dem Borwiirf, die Eucharistie bestände aus Mehl und Blut, die Bezieh ügung, die Juden brauchten Christenblut zur Herstellung ihrer Osterbrote (Mazzen). Ebenso wiirde die Berlennidling, die sich an den Messewein knüpfte, ans den Wein übertragen, den die Juden an ihrem Osterfeste trinken. Es ist i-Verlag soeben erschienenen n sehr deutlich, daß das Märchen von dem Mutgebrauch für Mazzen und Osterwein nichts lveiker ist als der den Christen und christliclM Sekten gemachte Vorwurf — nur ans jüdische Gebräuche übertragell. V. vie Veweiskraft öer NitualmorSprozeste. Hexe,»Prozesse tu ganz Europa dnrchgeftthrt, in denen die Angeklagten das Geständnis ablcgten, sic seien z. B. ans einen« Bcse»» durch die Lüfte geslogrn. Die Prozeße der jüngsten Vergangenheit, bei denen die Folter nicht angeivandt lvnrde, spielten sich in allen Fällen ilnter einer gcwaltigrn Hetze der Judengegner ab, die »nit allen Mitteln versuchte», die öffentliche Meinung gegen die Inden ausznpcitschcn. Aber in keinem Fall ist trotz eingehendster Untersuchung auch nnr der Schatten eines Beweises für die Existenz eines Rltnalmordes erbracht worden. Die Päpste Jnnocenz IV., Gregor X.. Martin V., Nikolaus V. und Paul III. haben in besonderen Bullen die Juden gegen die Blutlüge verteidigt. Erwähnt sei nock) das große wissenschaftliche Gutachten des Kardinals Ganganclli.des späteren Papstes ClemensXIV., dlis das Motto trägt: „Man darf den, Ankläger nicht allein glauben", und das die Beschuldigung eingehend widerlegt. VI. Christliche Autoritäten gegen öie Slutbefchulöigung. Kaiser FriedrichII. (gestorben 1250) erössncte die Reihe der weltliche» Fürsten, die ihre Stimme gegen die Blutbeschuldigung erhoben. Ter Kaiser ließ anläßlich der Fuldacr Borgänge eine eingehende Untersuchung von Fachleuten auch ans anßerdentschen Ländern veranstalten. Das Ergebnis, das die Unschuld der Juden feststellt, machte der Kaiser in einer Urkunde vvm Juli 1236 bekannt; er verbietet „ein für alle Mal, daß irgend jemand, sei er Geistlicher oder Laie, Hoch, oder Nicdrigstchcndcr, Schultheiß, Vogt, Bürger oder irgendein anderer, bei Gelegenheit einer Predigt oder einein sonstigen Anlasse die genannten Juden in einem speziellen Falle oder überhaupt wegen genannter Bezichtigungen behellige oder ihnen diesbezüglich irgendeine Beleidigung oder einen Borwurf mache". Achnlichc Verordnungen erließe» die deutschen Kaiser Rudolf I. von Habsburg, Friedrich III., Karl V. und viele andere. Luther nennt dieBlutnnklage „eine Lügcnzeitnng und ein Narrenwcrl". — Aus der großen Zahl hervorragender Christen, die gegen die Beschuldigung Stellung genonrmcn haben, seien noch angeführt Fürstbischof Dr, Kvpp, Bischof Reinkens, die Professoren Ni. Bannigartcn, Franz Baumgartcu, Franz Delitzsch, Nöldeckc, Bernhard Stade, Hermann L. Strack, Arig. Wünsckic und Ernst Enau. — 'Paul de Lagarde erbot sich am 7. Oktober 1882 in irgendeiner gerichtlichen Verhandlung als Zeuge da- ■oschttre. für anszutreten, „daft nach seiner festen Ucberzeugung das Judentultt, wie cs in der Bibel, der Halacha und Hagada amtlich anerkannt vorlicgt, und »nie es in einer nmfänglichei« Literatur znm Ansdruck gebracht ist, niemals Menschenblnt für religiöse Zwecke zn verwenden verlangt habe". Bei allen Prozeßen wegen Nitualmord, die im Mittelalter durchgeführt wurden, wurde die Folter angewandt. Der Vorgang war ineistens folgender: Ein Christenkind ist ermordet oder verschwunden, kein Zeuge vermag etwas ausziisagen. Verdacht richtet sich gegen die verhaßten Juden; der Verdacht genügt zur Erhebung der Anklage; die Angeklagten werden gefoltert und gestehen schließlich, weil sic jeden Tod den Peinigungen vorziehe», die schlimmer sind als der Tod. — Solche Gerichtsverhandlungen liefern keine Beweise für das tatsächliche Vorkommen von Ritualinorden. Sonst müßte man nicht nnr die ans dieselbe Weise bewiesenen „Ritnalmordc" der Christen für Tatsache halten, sondern auch die Existenz von Hexen. Denn während es nur wenige Ritualrnordprozcsse gibt, wurde», im Laufe der Jahrhunderte einige hundcrttanscnd Es ist lvegcu Raummangel nicht mvglich, an dieser Stelle größere Abschnitte der ivichtigen Broschüre abzudrucken. Jeder unserer Leser, der die ganze Schrift kenncnlernen möchte, erhält sie kostenlos zugesandt, wenn er seine Adresse dein Philo- Berlag, Berlin SW 68, Lindenstrahe 13, mitteilt.