Central-Verein-Zeitung
- Journal
- Central-Verein-Zeitung
- Volume
- 1928
- Issue
- Heft 8 (August 1928)
- Date
- 1928-08-01
- Page
- – (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 92% known words query
- IRI
…/2571117-2571144-2571152--289-2571605- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
77 «ahme und Ncußeruug dem übrigens auch persönlich schwer angegrifsetien Verteidiger des Angeliagteu. Ans der Antwort des Herrn Tr. L o e w e» t h n l geben nur das Folgende wieder: „Der Artikel ist das Produkt bösartigster Verleumdungen und schlimmsten antisemitischen HcYwiltcnS. Ter 'Angeklagte, den ich in dem erwähnten Prozeß vor dem Schöffengericht Berlin-Tempelhos verteidigt Hab«, ist w e d e r I n d e noch anch »nr entsernt jiidi sch er A bstammung. Die Familie des Angeklagten rechnet stch im Gegenteil in politischer Beziehung rechtsgerichtete» Kreisen zn, und in dev Berhandlnng ist n. a. znr Sprache gekommen, das; der Rngeklagle selbst wegen seiner politisch rechtsstehenden Haltnng stch in der Nachbarschaft viele Feinde gemacht hatte. Offenbar hat der „Völkische Beobachter" die jüdische Rasse meines Mandanten angenommen, weil i ch seine Aerteidignng geführt habe. Meines Wissens hat nur ein Berichterstatter einer Berliner, politisch neutralen Zeitung der Berhandlung beigewohnt, so daß anzunehmen ist. daß der Bericht im „Völkischen Beobachter" nur den neutralen Bericht der „Renen Berliner 12-Uhr-Mittags- Zeitnng" zur Vorlage hatte. In dieser Zeitung war der Name des Angeklagten mit Rücksicht auf die peinlichen Vorfälle, die zur Sprache kamen, mit dem Anfangsbuchstaben abgekürzt. Der „Völkische Beobachter" hat also aus dem „Angeklagten namens W." eine» „jübisÜM Wüstling" geinacht, der nach feiner Ansicht viel zu milde bestraft erscheint und gegen den zu Unrecht nicht die sofortige Verhaftung angeordnet fei. Auch sonst enthält der Bericht im „Völkischen Beobachter" die gröbsten Entstellungen und rmerhörtesten Vorwürfe nicht nur gegen mich, sondern auch gegen den Staatsanwalt und Vorsitzenden. Die Tatsache, daß ich gegen das Urteil Berufung eingelegt habe und deshalb das Verfahren noch nicht abgeschlossen ist, macht es mir unmöglich, sachlich eingehend zu dem Fall Stellung zu nehmen. Trotzdein möchte ich meiner Ansicht dahin Ausdruck geben, daß es sich hier um einen Fall handelt, bei dem ein Angeklagter, dessen politische Gesinnung in einem unpolitische» Strafprozeß ja nicht Helene Myer, die Olympiasiegerin. Ein köstlicher Beitrag zi,v „Nassenwistenschast". Jg, wenn Lächerlichkeiten wirklich töten könntenl Alle die Verschrobenheiten gewisser Nasscnthevrien wären in dieser Woche mit einem Schlage erledigt ivorden. In Am sie rd a in siegte als Meisterin der ganzen Welt im Florettfechten die Primanerin Helene Mayer aus Offenbach. Die deutsche Presse aller Richtungen ist voll von Lobeshhmnen. Der „Irideric us", also ein ganz unverdächtiger Zeuge, feiert die Weltmeisterin Helene Mayer im höchsten Brustton arischer Seligkeit. Er schreibt also: „ . . . Hochachtung vor diesenr blonden deutschen Mädel, das inmitten der schwarzhaarigen internationalen Meschpoche, die in Amsterdam den Ton anzugeben sich bemühte, sich treu zu ihrer Gesinnung und zum verratenen und verfemten Schwarz-Wciß-Rot bekannte" Jur ersten Siegestnumel hat Helene Mayer die Farben ihres Fechtklnbs, die Schlvarz-Weiß-Rot sind, geschwungen. Aehnliche Lvbcslieder singen gerade alle die Blätter, die sonst deutlich oder verschämt gern ihr „arisches Deutschtum" betonen. Ja, die Bilderbeilagen d eu ts ch n a t i o n a l e r Zeitungen weisen das ganzseitige Bild der Ossenbacher Primanerin auf, um ihren Lesern die Weltmeisterin darzustellen, uur wahrscheinlich nicht minder die im Textkeil gemeldeten blauen Augen und blonden Flechten Helene Mayers, soweit möglich, im Bilde vorzuführen. Als Helene Mayer vor wenigen Monaten beim Londoner Fechtturnier mehrere der europäischen Meisterinnen besiegte, da schlug sogar ein echt deutscher Mann in der „Anhalt i s ch e n R u n d s ch a u" also die Harfe: Mit einmal ändert sich die Szene! 8in deutsches Mädel, blond und nett, Steht — dreimal Siegerin — Helene, Den weißen Handschuh am Florett; Blauäugig und von frohen Sinnen, Vom Kampfe noch die Wangen rot. Die ganz Europas Fechterinnen Die Spitze ihres Degens bot. Ter Neuzeit weibliche Geschöpfe Besiegt sie schlicht im Sportgewand Und, denkt euch, sie tragt - blonde Zöpfe! Hub schlingt darum ein weißes Band. interessieren darf, zu Unrecht de» Treibereien feindlich gesinnter Kreise, nicht zuletzt au8 politischen Motiven, zmn Opfer gefalle» ist." Der Schreiber dieser Zeilen, der der Verhandlung vor dem Schöffengericht Tempelhof von Anfang bis Ende beigewohnt »zot, mutz die vorstehende» Ansfiihrnngen noch in einem allerdings sehr wesentlichen Punkte ergänzen, ans den Dr. Locwentlwl infolge der ihm durch sein Verteidigeramt gebotenen Zurückhaltung nicht eingegangen ist. Aus Befragen des Vorsthenden hat der Skngckragte in der Hauptverhandlnng bekundet, datz er Gr »PPenfiihre r im Berliner Stahlhelm ist, ein Umstand, der dem „Völkischen Beobachter" nicht fremd gewest« sein kann» da bereits vor dem Erscheine« des Artikels im „Völkischen Beobachter" der „M o n t a g Morg««" hieraus hingcwiesen hat. Diese Methode, zu verleumden, ist ja auch so unendlich einfach und gefahrlos, wissen doch die Herren von der völkischen Presse genau, daß der Verurteilte kein Interesse dura» haben wird, eine Berichtigung zu erzwingen, durch die die ganze Angelegenheit nur noch einmal aufgcrollt werden würde; im übrigen können ihm diese Versuche, seine Identität zu verschleiern, ja nur angenehm sein. Nach der engen Fassung der entsprechenden Gesetzesbestimmungen haben jedoch aiidere Personen oder Organisatio"en keine Möglichkeit, eine Berichtigung zu erzwingen. Wie wir erfahren, beabsichtigt Rechtsanwalt Dr. Georg Loewenthal wegen der in dem Artikel enthaltenen persönlichen Beleidigungen Privatklagc gegen den „Völkischen Beobachter" und die änderen beteiligten nationalsozialistischen Blätter anzustrengen. Es dürfte auch anzuuehmcir sei», daß die S ka a t s n n w n l ts cha f t ein össentliches Interesse für gegeben erachtet und von sich aus Anklage erhebt, da erst kürzlich der preußische Justiznriuister die Strasverfolgnugsbehörden angewiesen hat, für den Fall, daß ein Anwalt bei Gelegenheit der Ausübung feines Berufes beleidigt worden ist. von Amts wegen Anklage zn erheben. Ob der in dem Artikel gleichfalls schwer beleidigte Sihungsvertretcr der Stnatsamvaltschast gegen die beteiligten Blätter vorgeht, ist nicht bekannt. Ein blaues Aug', ein deutscher Schädel, Ter Jugend Anmut im Gesicht, Ein gut gewachsen rheinisch' Mädel —. Und ficht, als wieder Teufel ficht! Wir sind der Meinung, daß Abstammung und Religion gewiß recht wenig mit sportlicher Tüchtigkeit oder Untüchtigkeit zli tun haben. Helene Mayer kämpfte in der Amsterdamer Olympiade lediglich für den Sieg der deutschen Farben. Aber dieses wundervolle Beispiel der verstiegenen „arischen Rassenlehre" mußte hier angeführt werden, denn diese blauäugige und blondhaarige Helene Mayer ist die Tochter unseres Offenbacher Mitgliedes, des Arztes Dr. M a y e r, mrd damit jüdische D e u t f ch c. So erschien das Bild in der Presse. Helene Mayer (Offenbach), die Olympiasiegerin im Florettfechten. Phot. Union