Central-Verein-Zeitung
- Journal
- Central-Verein-Zeitung
- Volume
- 1928
- Issue
- Heft 1 (Januar 1928)
- Date
- 1928-01-01
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 89% known words query
- IRI
…/2571117-2571144-2571145--224-2571533- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
OCR text
; : Mark Abfindung verlangt Ms wir an dieser Stelle den Brief veröffentlichten, den Theodor Fritsch an Henry Ford schrieb, um ihm, der ihn aufgefordert hatte, fein Buch „Der internationale Jude" in der im „Hammer"-Verlag erschienenen deutschen und spanischen Auslage zurückzuziehen, seinen Standpunkt klarzulegcn, bemerkten wir, das; auch hier, wie so häufig, nicht im BZgleitschreibeu. sondern in der im Briefe erwähnten A n - läge der wichtigere Teil der Postsendung zu erblicken sei. Die Frage lag nahe, mit welchem Betrag Herr Fritsch seinen Abstand beziffere, falls er auf Fords Wünsche eingehe. Man könnte versucht sein zu meineii, daß Fritsch, der „Judenhasser aus Ueberzeugiing", aus der Gewissensnot eines Dritten, iind selbst wenn es sich um einen Ford handele, kein „Geschäft" wachen werde. Diese Ver- Miitung wurde durch eine Aeuszeriing Fritschs bestätigt, der dem Richter in der Leipziger Hauptverhandlung am 20. Januar auf die Frage nach seiner wirtschaftlichen Existenz erklärte: „Mit dem Antisemitismus kann man kein Geld verdienen." Jetzt ist uns aber der Preis für den Verzicht auf die Verlagsrechte des „Hammer" - Verlags bekannt geworden. Fritsch vcrlangtevo» Ford nicht weniger a l s 4 0 0 0 0 SK a v f, befristet bi§ zum 9. Jauuar d. I. Dieser Betrag ermöglicht nach mancher Richtung hin bemerkenswerte Feststellungen. Entweder verlangt Fritsch als Ehrenmann nur seine Selbst kosten, — dann ist es wichtig festzustellen, das; ein Mann wie Fritsch in der Lage ist, in ein einziges Werk seines Verlages 40 000 Mark hineinzustecken, oder aber, das Buch ist in seinen Selbstkosten beträchtlich billiger, — dann bedeutet Fritschs Forderung, das; er nach seinen eigenen Aenherungen zum ersten Male in seinem Leben aus seinem Judenhaß ein „Geschäft" machen wollte. Für einen Fünsundsiebzigjährigcn wäre ein solcher Bruch mit den Prinzipien seines Lebens überaus bedenklich. Forv scheint diese Forderung für unberechtigt zu halten, die Frist bis zum 9. Januar mus; wohl ergebnislos abgelausen sein, denn Fritsch veröffentlicht inr „Börsenblatt fiir den deutschen Buchhandel" nach dem 9. Januar wieder eine auffallende 'Annonce, in der er anknndigt, dasz er, gestützt auf die urheberrechtlichen Gutachten prominenter deutscher Juristen, berechtigt sei, seine Ausgaben des Fordschen BucheS weiter zu vertreiben. Er könne also nach wie vor dem geehrten Publiko die ungemein bedeutungsvollen Betrachtungen Henry Fords zum Kauf anbieten. Nicht nur die deutsche Presse wwmet'vem KllHorö- Fritsch größere Aufmerksamkeit, auch die amerikanischMbesonders die a me ri ka n is ch° j üd isch e, beschäftigMch lebhaft mit chm. Bemerkenswert ist, was eine der! bedcutendsten amerikanisch-jüdischen Zeitungen zu Beginn dieses Jahres schrieb: ■ J „ES war zu erwarten, daß Fritsch zweierlei als Antwort) äuf dieses Verbot deS Vertriebes deS Fordschen Werkes unternehmen würde — einen Versuch, Ford zu überzeugen, dos; er mit feiger gegenwärtigen Haltung gogenülx'r den Inden im Unrecht istJünd für die Zurückziehung der anstößigen Bücher aus dem Verkehr- Geld zu verlangen. Fritsch hat beides getan. Er hat Geld verlangt, und er hat versucht, Ford zu überzeugen, das; sein Widerruf einer Kapitnlaiion vor der Macht der Juden gleichkommt. Fritsch fügt hinzu, daß er in seinem Kampf gegen daS jüdische Volk fortsahren wird.) Eine kurze Zusammenfassung der Tätigkeit Fritschs wird ohne Zweifel unsere Leser interessieren. Fritsch ist heute 75 Jahre alt. Antisemitismus ist sein Lebenswerk gewesen. Seit seiner frühesten Jugend hat er in ständigem Kampf gegen die Juden gestanden, den er in der skrupellosesten Weise durchgeführt hat. Seit 27 Jahren gibt er seine Schrift „Der Hammer" heraus, in der er die Juden durch Veröffentlichung der zügellosesten Anwürse angreist, neben denen die Beschuldigungen im „Dearborn Jndependcni" mild erscheinen. Seit Jahre» ist er der radikalste Jrrdenhasser in Deutschland. Bei mehreren Gelegenheiten ging er in seinen Beschuldigungen z« weit und hat verschiedentlich die Vorschriften des Gesetzes übertreten. Oft ist er für seine Fälschungen init Geldbußen oder mit Gefängnis bestraft worden. Bon nuZgezcichncten Christen wurde sein Tun verurteilt. Professor Kittel, ein bedeutender protestantischer Theologe, sagt in einem gerichtlichen Gntachlcn. daß „er an einem schweren geistigen Defekt leide", daß „er unfähig zu wissenschaftlichem Denken und Arbeiten sei" und daß er auch an einem „moralischen Manko" leide. Fritsch schmähte Deutschlands anfbauendsten Staatsmann, Walther Nathenau, kurz bevor er Meuchelmördern zum Opfer fiel, und wurde zu einer Gefängnisstrafe verurteilt. Er griff Max Marburg an, den er des Landesverrats beschuldigte, und erhielt für diese salsche Beschuldigung vier Monate Gefängnis. Fritsch ist ei» gefährlicher Fanatiker, der an einer krankhasten Judcnsurcht leidet. Henry Fords kürzlicheS Verbot an ihn ist die ncucstc Niederlage in scineut Feldzug des Hasscö." E i n Ergebnis hat der Kampf Ford—Fritsch auf jeden Fall für Fritsch gehabt. Er wird, da mau Henry Ford wohl mit Recht als eine Persönlichkeit ansprechen muß, deren Namen in die Geschichte cingeht, in größeren Geschichtswerken in der F n ß n o t e z ll F o r d e r s ch e i n e n. stg. $us der Sechtsschulzaibeit des C. V. Die Immunität des Abgeordneten. Die Nr. 1 deS „Stürmer" vom Jahrgang 1927 brachte aus Nerger darüber, daß bei einer t^riegerdenkinnlscnthüllnng in Rcgcnsburg käirüliche Krieger- und Veteranenvereine sowie der Bund jüdischer Frontsvtdaten eingeladen waren, nicht aber auch der Bund der Völkischen Frontsoldaten, einen wüsten Cchmühartikcl gegen die jüdischen Frontsoldaten. Die Mitglieder des Bundes jüdischer Frontsoldaten wurden als „Ptattfnßindianer" bezeichnet: er setze sich aus „Marketendern" und „Etappenschweinen" zusammen. W-cgen dieses Schmähartikcts stellten 52 jüdische Frontsoldaten ans verschiedenen bayerischen Städten Strasaiürng. Tie Staatsanwaltschaft erhob öffentliche Klage. Eine Verhandlung im September vorigen Jahres, bei welcher der Staatsanwalt gegen Streicher und Holz als die mutmaßlichn Verantwortlichen des Artikels «trnfantrag auf drei und zwei Monate Gefängnis gestellte lptte, wurde ansgcsetzt, um den an erster Stelle für die betr. „Stürmcr"-Nnmmer verantwortlich zeichnenden völkischen Ncichstagsabgeordricten Dietrich kommisfartsch als Zeugen zu vernehmen. Tie Verhandlung wurde nun vor dem Schwurgericht Nürnberg am 20. Januar wiederum ausgenommen, da unterdessen' die Vernehmung Dietrichs erfolgt war. Aus früheren VcrlMndlungen ist nun zwar erwiesen, daß "Dietrich keine eigentliche Nedaktionstätigkcit beim „Stürmer ansübte: Dietrich verweigerte jedoch bei seiner Vernehmung die Aussage darül>er, ob er sich bei der fraglichen Nummer des „Stürmer" redaktionell beteiligt Der Staatsanwalt hielt die Täterschaft der Mitverantwortlichen, Streicher und Holz, für erwiesen und beantragte wiederum eine Eeiängnisstrase von drei und zwei Monaten. Er bezeichncte ihre KamvfeSwcikc alS versteckt; Ne verschanzten sich hinter einen Strohmann bzw. Vesten Immunität. Nach dem Pressegesetz sei nicht nur der verantwortlich zeichnende Schristsietler. sondern auch diejenigen Personen verantwortlich die, mie cs bei Holz und Streicher der Fall sei, «tnc redaktionelle Tätigkeit auSüben. Obwohl die Ausführungen des Staatsanwalts eindeutig die Tatsachen scstlegien. fand das Gericht nicht den Mut, hier endlich durchzugreisen. ES erkannte vielmehr aus Freispruch. Das gleiche Schwurgericht Eoun in einem weiteren „Stürmcr"-Fall, der sasi noch schlimmer liegt, glcichsalls zu einem Freispruch. Wiederholt hatte der „Stüruier" in verschiedenen Arliketn das R i t u a l m v r d - m ä r ch e » gebracht, die Behauptung von einem jüdischen Geheinibund, der Kmdc-rscbächtung aus religiösen Gründen Herste noch betreibe. Den Höhepunkt dieser Hetzereien stcltie ein Titelbild des „Stürmer", ein nackte? Mädchen. dem von drei Inden das Blut abge,zapft wird, dar. Ebenso unverantwortlich, unwahr und aushetzend behauptete der „Stüruier" des öfteren, das; Sexualvergehen den Juden gesetzlich geboten seien. Aus Grund verschiedener derartiger Artikel waren nun Mitarbeiter. Verleger und Zeichner des „Stürmer" ivegcn Ncligionsvcrgchcn und verschiedener anderer Delikte (Anreizung zum Klasienhnß: Herstellung einer unzüchtigen Abbildung) angcllagt. — Zivci Sachverständige waren geladen: Der bekannte Würzburger Thevlvge Gcheimrat Professur Dr. Hehn führte aus, das; der Talmud leite Gesetzbuch sei, sondern eine Sammlung von Gcsetzeskominentaren. Da eS sich nur um Eesetzesauslegungcn handle, seien im Talmitd die verfchiedeiiariigsten und einander widersprechendsten Anschauungen enthalten, so daß durch die Herausnahme einzelner Zitate ein ganz salsches Bild entstehe. Für die Theorie jüdischer Gehe i in b ü n d c, die von den „Stürmer"-Leuten vertreten werde, feilte jede wissenschaftliche ltntcrtage. Ihm seien sogenannte Gclteimgesetz« des Talnind over Gchetinbünde der Judenschast, die Geheimgesetzt respektieren, tticht bekannt. Ter von den Angeklagten benannte Sachverständige Dr. B i s ch o s (Leipzig) bestätigte in den meisten Punkten die Ausführungen Hehns, während er in anderen sich aus den Boden der völkischen Weltanschauung stellte. Der mitangettagte nationalsozialistische Stadtrat Hotz (Nürnbcry) gab bis aus einen Artikel die Aersasscrschast zu. redete sich aber damit hinaus, daß er nicht die jüdische Religion, sondern die jüdisch« Nasse angcgrisscn habe, da der Talmud kein Religionögesetz, sonvcrit ein StaatSgesctz der Inden sei. (Wir gratulieren zur Erfindung dieser neuen völkischen Theorie.) , - Weiter beruft er sich tvicdcrum an! die Verantwortlichkeit des immunen Reichstagsabgevrdncten Dietrich. Dieser, nnvereidigl vernommen, kann sich an nichts mehr erinnern. Die übrigen Angeklagten behaupten einerseits, sich überhaupt nicht strafbar gemacht zu haben, anderseits nicht die Fähigkeit zu besitzen, zu erkennen, ob etn Arliker gesetzwidrig sei oder nicht. Der Staatsanwalt hielt den An» 5