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Central-Verein-Zeitung · 1927-12-01 · Heft 12 (Dezember 1927) · page 2

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Journal
Central-Verein-Zeitung
Volume
1927
Issue
Heft 12 (Dezember 1927)
Date
1927-12-01
Page
– (sequence 2)
Language
German
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mit Noah -und seiner Nachkommenschaft schloß. sorgfältig von dem. der Jahrhunderte später, durch Abraham vorbereitet, durch Mose vollendet und ausgestaltet, mit der regelrechten Stiftung des Judentnms schloß. Unter den sieben nvachidischcn Geboten, das heißt: r en jenen Bedingungen, die am Ende der Sintflut in der Gestalt des Urahns die gesamte Menschheit aus sich nahm, wird an erster Stelle die Einsetzung von Richtern, die Festlegung von Rechtssätzen als Keimzelle der Staatlichleit erschlossen (Jantroclriu 56a). Etwas kindlich mag die Ableitung anmuten, die bis auf Adam im Paradiese zurückgrcist, die aus der Ueberliescrnng, Gott habe ihm schon damals eine» gewissen Befehl, eine bestimmte Amveisnng erteilt, die Regel folgert: Alle Sohne Noahs (und unter ihnen verstand man fortan jede» Angehörigen der Kulturmensch!,eit im Gegensatz zur recht- und gewissenlosen Barbarei), alle Löhne Noahs sind verpflichtet, in jedem Bezirk und in jeder Stadt einen Geriet,tshvs einznsetzcu (Sanhedrin 5Gb). Je fröhlicher die Ilnbelümmcrtlieit stimmt, die in diesem ernst zu, nehmenden Seistnsse tzervvrtritt, desto einprägsamer springt die Ueverzeugnng heraus: das Judentum ermtitet Findung und Betreuung des Rechtes, denen Pflege nach den Sätzen des Sprnchdichters die Böller erhöht tSpr. Sat. 14, :34}, die Throne festig! <ebd. 16, 12,. als ein seit je gegebenes, philosophisch gesprochen: als ein apriorisches menschliches Anliegen. Tein entspricht die Erzählung, daß, als die jüdische Gemeinschaft selber soweit war, sie incht von sich aus, kraft der Ginstellung, die sie zu Gvtt und Welt beobachtete, die Grnndzügc ihrer Berwaltung schuf. Ohne Arg, ohne Auslug einer Besorgnis, üch etwas zu vergebe», sich einer Mißdeutung oder Beschämung ausznsetzen, enthält die Bibel eine genaue Schilderung, wie Mose erst nach dem Rat seines heidinicheil Schwähers Jethro eine gestaiselte Rechtsprechung ins Leven rief, die zu seiner Giittaslung wackere, goltessürchtige Männer als Oberste bestimmte über tausend und hundert, über fünfzig und zehn in Israel (2. Alose lb). Bon hier aus begreift sich, daß sodann im Namen Gottes, dem ja das Recht zuerkanut dtieb (5. Mose 1, 17), für den Fall der Festsetzung des Bvlles in Kanaan Richter und Bvrstchcr verordnet wurden in allen Toren (5. Mose 16, iS); die Todesstrafe bedrohte den, der. iveun er seine Sache bis zum obersten Gericht durchgekämpst hatte, sich srevlerisch weigern würde, dessen Entscheidung nnztinehmcn (5. Mose 17, 9 und 12). Es tonnte nicht ansblcibe», daß alsbald die Bertretcr der Staatlichkeit^ctivas von der Majestät ihres Gottes überglänzte, aus dessen ursprünglichstes Begehre» sich ihre Bestallung angeblich berufen durfte. In einem Atemzuge untersagt bereits das BundcSbnch, jenes Stück des Pentateuchs, das. unmittelbar den Geschehnisfcn vom Sinai nngehäugt, auch von der heutigen Forfchiing als einer der ältesten Bestandteile der nivsaischen Gesetzgebung geschätzt ivird — das Bnndesbuch untersagt bereits auf einmal, Gott zu l ä st etil u ii d einem F ü r'ft c u im Volk e z u fluchen (2. Buch Mose 22, 27). Wenn die spätere Deutung der Rabbiuen sich nntersiiig, die erste Hülste dieses Verses gleichsam zu verweltlichen, die Benennung Gottes nicht mehr auf den hininitischen Richter, sondern ans den irdischen hier unten zu beziehe», so verbarg sich hinter der Möglichkeit dieser Uebertragiiug jene Griludaiischauuug des Judentums, die in gewissem Betracht göttliches und nieuschliches Regiment miteinander gleichsetzt. Hier könnte nun wohl eine Annahme aujtaucheu, die wirklich geargwöhnt und eingewandt wurde, das alles erstrecke sich bloß ans die eigene Obrigkeit,' es sei entstmiden und in Geltung gewesen, solange man den freien, selbständigen Staat besaß. Wie wenig solche verdächtigende Einschränkung zutrisft, läßt sich durch einwandfreie, überzeugende Belege erweisen. Zwar das Mahmvort des Psalters, das gelegentlich in Lehrbüchern als Ansporn zu seßhafter, schoUcnvcrbnndener Vaterlandsliebe anftritt: Wohne im Lande und pflege Treue! (Ps. 6 7, 3), wäre noch mannigfach ansznlegen. Testo eindeutiger und nachhaltiger gibt sich das Sendschreiben, das. als zum ersten Male jüdische Untertanen einem fremden Herrscher gehorchen mnßteii, kein anderer als Jeremia an die Verbannten von 597 erließ. Elf Jahre schon, bevor der Zusammenbruch des Ganzen erfolgte, bevor Jerusalem mit dem Tempel in Trümmer sank und die große Masse des Volkes ins Elend hinaus mußte, schon elf Jahre zuvor verpflanzte Nebukaduezar ausgesuchte Teile der jüdischen Bevölkerung, den damaligen König an ihrer Spitze, an die Wasser Babels. Turch falsche Propheten ausgehetzt, wiegten sie sich in der blinden Hoffnung, ihr Aufenthalt in der Fremde tverde binnen kurzem ein frohes, hochgemutes Ende nehmen. An sie wandte sich Jeremia von Jerusalem ans. um ihnen Einbildung und Täuschung zu zerstören. In Lätzen, deren Ton unb Schwung den Eindruck machen, ja ihn offenbar Hervorrufen wollen, sie möchten prinzipiell und programmatisch für die Tauer gcivertet sein, legt der Gottesmann dar, daß die Unterworfenen und F o r tg e s ch l e p p t c u nicht nur gehalten sei.en, sich unter der heidnischen Botmäßig k e l tu a ch jeder Richtung h e i m i s ch z u nt ache n. Darüber hinaus, daß sie Häuser bauen, Weinberge Pflanzen n n d Familien gründen sollten, sch ä r f t er ihnen im Namen Gottes ein: Suchet das Heil der Stadt, wohin ich euch geführt, und betet für sic zum Herrn! denn in ihrem Heil wird cuch Heil fein! (3er. 29,7). SJitm wird hosfeutlich nicht die Abschwächung ■ versuchen, daß der begründende Zusatz geeignet sei. die prophetische Mahnung in das Zwielicht von SeMsucht und Eigennutz zu rücken. Rabbiner Dr. Reinhc Königsberg Daß die Wohlfahrt des Staates, der den Juden auftw cs sogar einer, der im Zeichen der Gewalt ihm entgcae,» Ketten schlug, ihn entwurzelte und versklavte — von sek dicnerischen Frevel z» schweigen, der sich bald an feinen 2 Kinpelschänderisch vergriss). daß die Wohlfahrt des Stciwll-,. Inden aufnahm, auch diejenige seiner Bürger einschliebt durchaus zu erwartende Folge, in deren Hervorhebung leineW einer Belohnung erblickt zu werden draucht. In welche rin Nimm wie Jeremia. der niemals nach Entgelt und A... geizt, seine Forderung eiiiporgchvbeu wisse» will, zeigt die E des Gemciiiweseiis und seines Heiles unter die Güter der G die ins Gebet einzuschließen, i» fromm euipsundener Füll ans Herz zu legen seien. 'Nebenbei sei eingeschaltet: wie hi an Netmtndnezar. einem Erzsemd und Totengräber JsraäsWH mustergnlliges, maßgebliches Berhallen heransgearbcitet wird &|i wenig nimmt spater der Talmud Anstoß, einen Pharao als^BorW zu brauchen. Das Beuel,inen, dessen sich Mose ihm gegenüber ‘ den Verhandlungen über den Auszug aus Aegypten bcsleihigteJjj dahingehend nusgewertet, immer habe man sich der-W vor der Regierung bewußt u 'ein. die auf eM laste (Selmeliim 102a). Um aber auf die Abstempelung'überM, zurückzufoinine», die durch Jeremia das Verhältnis von Judenm und Staat erfährt, so ist davon zu »iiterstreichen: die geradezu weih) volle Bertläruug. die dadurch vollzogen wurde, hat klassischen AM crivorben und behalten. Ties bestätigt die Wiederholung, Me i der Mischna, in den Sprüchen der Väter. Rabbi Ehanina, der AN steher der Tempetprirslersrl,ast (vermnllich der letzte seines Titels vorniilimt. Er lehnt fiel) buchstäblich an Jeremias Wortlaut c indem er, der der Schreckeuszeil der römischen Fremdherrschaft „ gehört habe» muß, die Smnme seiner Lebenserfahrung in v Weisheitssprnche uiederlegt: B e t e für das Wohl der g i e r » ii g , de n n w ä r e nicht die F n r ch t v o r i h r , e ine würde den andern lebendig verschlingen (Spr.-' V. III, 2)! Auch hier sollte man unterlassen, die Begründung z Pressen und »lißzuverjteheii. Sic stellt mit Nachdruck und Ern heraus, daß, m o cs um d a s G e m e i >i w e s e n geht, es u d i e c i g e n e S a ch e g e l, t, um Bestand und Sicherheit eines jede ohne darum dessen selbstische Gelüste ausznrnfen. Die H ' Staates als eines sittlichen Eigenwertes ivird dadurch so N getastet ivie durch die Betrachtungen der neueren Phiüisophie^ den Keim einer Staatlichkeit ans dem Kriege aller gegen alle.he' wachsen ließen, die gleichfalls den Anschein iveckten, als sei e , sprünglich und letztlich mir ein Znchtmeister wider die losgelafse Triebe einer verwilderten Menschheit. Jegliche Verkennung, di«., oder ähnlich aburteilt, ivird durch die doppelte Forderung unser Schriittiims richtiggestellt, die zum ivesenhasten Bestandteil dl Gottesdienstes die seelische Teilnahme am Staatswohl erhebt. Dieser Forderung ist mau in der Tah aus zwiefache Weise »all gekvininen. Im Tempel zu Jerusalem ließ bereits Darin 8 fürkA' Leben des Königs und seiner Söhne beten; vielleicht wurde W damals ein tägliches Opfer dargedracht. wie es ni den Jahrzehnten;« die Wende unserer Zeitrechnung Morgen für 'Morgen zngunsteifE Kaisers und des römischen Volkes geschlachtet wurde. Dessen Cr stellung vor dem Ausbruch des Indischen Krieges bekundete d"» ' fang des Ausstandes (vgl. Emil Schürer, „Geselstchte des? Volkes im Zeitalter Jesu Christi", 4, Ausl,, 2. Äd.. Letpz, S. 866 f.). Als der Opferknltus von der Andacht des Herzet drängt wurde, finden sich spätestens im zehnten JahrhuiidertD liche Spuren, daß ein ständiges Gebet für den La" s ü r st e n, a m S a b b a t v o r m i t t n g nach der Vorlesung e i n g e s ch v b c n, z n m B c st a n d der g a l e n Liturgie g e hört e. Obgleich des öfteren P mißdeutet, darum vielleicht zeitweise eingestellt, behauptete Ü der Nickte des 13. Jahrhunderts an bis vrst der.«' Teutichtand bewirkte, weil es einen mvnarchistisctM > daß man es in den orthodoxe» Synagogen fortließ,.!) nicht zeitgemäß abänder» konnte (vgl. Jeschuru»., Berlin 1919: A. Sutzbach, „Seit ivami ist das Gebet « fürsten ein Bestandteil der synngogalen Liturgie? ,:.5 Aber auch für den einzelnen stellte man eine entfprv fest, einen Scgensspruch, der beim Anblick jedes geiro _ zu verrichten war. Seine Fasinng lautet verschieden — m ob man einen jüdischen oder eine» uichtjüdilchcn yer^c de» einen bezeichnet man als Gottesfürchttgen, den anoer weg al-s Gottesgefchüpf. Aber gleichermaßen stumm man. Preis des Ewigen an, des Gottes Israels, des Königs der. von seiner Herrlichkeit denen hienieden abgab (Bmenoti»..» auch da wie bei allen Segcnssprnchen im Bereiche De».-, machte man sich ein sonderliches Verdienst daraus zur« ' Gelegenheit zu ihrer Verrichtung vorüberzugehen. führt als leuchtendes Vorbild den blinden Rav Schejchl, babylonischen Amoraer der dritten Generation, der^ seinen König gar nicht sehen konnte, sich eifrig nnter-v Vaterstadt mischte, als sie jenen erwartete. Nahen, nachdem die Vortrupps vorübergelürmj,»

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