Central-Verein-Zeitung
- Journal
- Central-Verein-Zeitung
- Volume
- 1927
- Issue
- Heft 8 (August 1927)
- Date
- 1927-08-01
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
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Bayerische Nechtsnot.?(l§ nach bctn Zusammenbruch die Grundlagen imfcveS TiaatSlcbcus wankten, da schrieb Adolf Wach: „Tie Unabhängigkeit des Richterlmns . . . ist daS A tinb das 0 des Rechtsstaates. Mit ihr geht Ordnung und Recht in Trtinimer. Wehe den« Bvlk, das an dieses Palladium der Freiheit, an dieieS höchste und heiligste Gut die Hand legt. Was gehört dazu? Rieht nur die »nabhängigtcit in llirsi; damit ift'S nach nicht getan. Es gehört dag» erstens ein R'ichtertnm, das fähig und gewillt ist zu richten nach Gesetz und Recht, ohne Ansehen der Person, und zweitens der S ch n tz de t x i ch t c v l i eh e 11 Stell » » g . . ." Hub rin 9)’ritfllii'b des höchsten bayrischen Gerichts Ivarnte zur gleichen- Zeit vor den Versuchen, auf die Unabhängigkeit der Rechtspflege „auf den! Wege über die Justizverwaltung, das Parlament oder die Presse Einsluß zu gewinnen". In Nürnberg erscheint die nationalsozialistische Wvchenschrist „D er St ü r in c v", heransgegeben von Herrn Julius 5 t r c i ch c r, der je nach Bedarf die pressegcsetzliche Verantworimig selbst übernimmt oder sic Parteigenossen überläßt. Jahraus, jahrein beschimpft „Der Stürmer" nicht nur Jude», sondern jeden, der sich seinen Unwillen zugezogen hat. Besondere Vorliebe hat er für da? geschlechtliche Gebiet. 'Vor zwei Jahren schon hat ihm ei» Gericht 'bescheinigt, das; er aus „Sensationslust uud Slandaisnch!" handle. Häufig beschäftigt „Ter 3li'mi!cv" die Gerichte. Nach der Verhandlung ergießt er die Fälle seines Hasses auf Richter und Staatsnnwäiie, die die Pflicht halten, in diesen Fallen ihres Amtes wallen zu müssen. Tie Vergangeicheit. das Privatleben werde» in die Oefsentlichkeit gezerrt, die A nitSehre >oird in de» Schmutz gezogen. Der Zivecl dieses Verfahrens ist vsfensichilich. Ter bayrische I n st i z m i n i st e r Gärtner hat i!,n llar erkannt und inbayrischen Landtag tresstich gekennzeichnet: „Ich kann mich manchmal des Eindruckes nicht erwehren, ms läge dieser Art der Presseiätigleit die Absicht einer Art von Ermndnngs- oder Erschütterungs- oder LähnmngStaMk zugrunde. Ata» will durch eine soriwahrende Wiederholung persönlicher Angriffe des Beamten, dcS Richters ihm sein Acut verleiden und wohl auch letzten Eudes seinen Wille» beugen . . . Ich mochte . . . den Richter» mit allem Nachdruck. ziirnfen, wem, in der Pressekampagne diese Absicht erkannt wird, tich daun erst recht und ganz bosvndcrs mit Festigkeit z» tvappuen und »ach Erkeimt- »is des Zieles dieser Angriffe ihnen frei und offen die Slirne zu bieten." Tie Folgen solcher Erkenntnis lägen, scheint es, nahe. Mit der „Unabhängigkeit in Ihm" ist wahrlich nichts gedient. Die Justizverwaltung hätte die Psticht, dir Benutten gegen Augrisfe dieser Art zu decken, sich schützend vor sie zu stellen, in ihnen das Bewußtsein zu erzeugen und zu festigen, das; die Anioritäi des Staates hinter denen stehe, die in seinen, Raine» dem Rechtsbrecher gegenübertreten. Auf d a s s eh w e v ff c h a < „D e r S! ü r »> c r" jiidis ch c Richter des ch i >» p f t. K e in Wort und keine j.d des I u st izininisters wies ihn in seine Sch rauten. AiS Abgeordneter des bayrischen Landtags hat Herr Jntins Streicher in einer Rede di« Iaht der in Nürnberg tätigen jüdischen Richter beirchnet nnd daran die Bemerkung geknüpft: „Tas Botk sagt es ganz offen, das; esheute oft üblich fei, da,) gewisse Leute daraus schauen, das Geld von denen zu beloimne», die eben Geld haben, von dem, der nichts hat, kann man ja nichts bekommen . . . Wenn man mir sagt, das; es doch manchmal auch Juden gibt, die ein gerechtes lleteil stillen tonne», dam, sage ich: Gut, das will ich nicht nbstreiien, aber dann bestätigt das eben die Regel." Auch der jüdischen Mitglieder der .Kammern für Handelssachen wird nicht vergessen: „Da passen sie ja hinein, da ,»»& man die Lumperei ein bißchen verstehen." Unmittelbar nach dieser Rede nimmt der Justizminister das Wort. Mau sollte glauben, das; es ihm, wenn nicht Herzens-, so doch Amtspflicht getvesen wäre, de» Auslassungen Streichers mtgogenzukrelen. Ter Bericht des Landtags verzeichnet kein Wort der Erwiderung. Unwillkürlich erinnert man sich hierbei der imirme» nnd entschiedenen Worte, mit denen einst der bayrische Instizminister Freiherr V. Lconrod Angrisse ans die jüdischen Richter zurückgewiesm hat. Rtlerdings! Die jüdischen Richter können sich nicht darüber bcllngen, daß es ihnen schlcchier gehe als ihren, christlichen Kollege», die Herrn Sireicher mißfalle». In der gleichen Rede wird von Herrn Streicher das Urteil eines Amtsrichters mit dessen angeblicher Zugehörigleit zu einer bestimmten polilischen Partei in Zusammenhang gebracht! die Richtigleid des EidcS eines LandgerichtSratz wird in Zweifel gezogen; einem- Landgerichtsdircktor Ivird twrgeworsen, er habe in einein Amtsznmner einem Nationalsozialisten gesagt, dieser sei in seiner pvliiische» Einstellung viel zu I bekannt, als daß er bei Gericht je elivas erreichen lönne. Ans all das schweigt der Herr Justizminister. Ein AmiSgerichtSdirekior, ein ruhiger, sachlicher Richter, der politisch nie hervorgetrete» ist, hatte den Schriftleiter des „Stürmer" ivegen eines Falles schwerster Beleidigung zu drei Monaten Gefängnis verurteilt. Dies gab Streicher Anlaß, die Ehe des Richters mit einer Fra« jüdischer Abstammung in die Er-! ärternng zu ziehe», angebliche Gespräche des Beamten im hä»s-! liehen Kreise »vicderzugebeu, von „Amtsvergehen", „Beugung des | Rechts" zu sprechen und schließlich zu behaupten, der Richter sei schlecht qualifiziert. Hier findet der Justizminister eine Autlvvrt. Rieht etwa gegen den Borwurs dcS Amtsvergehens, nicht gegen den der Reehtsbeugmig; aber er gibt zu verstehe», der Richter habe eine bestimmte Stelle angestrebt, sei aber für diese nicht „voll gualisizicrt" j gewesen. Ter Angriff de8 Herrn Streicher gibt also dem höchsten f Beamten der Jnstizverwaltnng Anlaß, einen allgemein geachteten - Richter vor dem ganze» Lande bloßzustellen. Ein SianiSanwalt hatte in einem gegen eine» Inden gerichteten Strasberfahreu in der Höhe des Strafantrages der Meinung des Herrn Streicher nicht entsprochen. TaS veranlaßt Herrn Streicher zu der — unrichtigen — Behauptung, dieser Staatsanwalt stamme von Inden ab nnd habe nicht das getan, tvns er hatte tun sollen. „(k,,tweder ist der Mann nicht gesund oder eben ein Jude." Auch hierzu äußert sich der Herr Justizminister im Landtag nicht. Wenige Tage nach der Laudtagssitzung zeigt sich freilich, daß der Justizminister sich für diesen Fall Persönlich interessiert hat. Ter Staatsanwalt hatte wegen des auch am „Stürmer" gegen ihn erhobenen Vorwurfs bctvußtcr Amtspslichiverletzung Privatklage erhvben. In der Verhandlung ergibt sich durch die Acußcrung des Herrn Streicher, daß der Herr Instizminister in eigener Person sich mit ihm über einen Vergleich besprochen hat. Ein Stantsanivalt wird in der Presse eines mit Zuchthausstrafe bedrohten Verbrechens beschnldigl; er erhebt Privntklage. Der Instizminister, iveit entfernt aus Bestrafung deS Beleidigers zu dringen, unterhält sich mit den; Angeltaglen über eine» Vergleich! Nicht einzelne Fälle sind dies mehr. Der Terror, der von Herrn Streicher nnd seinen Genossen durch Vcrnnglimpsung der Richter und Staatsanwälte unter nachsichtiger Duldung der Justiz, verwaltnng anSgcübt wird, berührt die Grundlagen der Rechtspflege. Das richterliche Urteil ist nicht mehr frei. Der Richter, der Staatsanwalt, der gegen einen Nationalsozialisten scharf zugrcist, muß gewärtig sein, daß er in der Presse, im Landtag in gehässigster Form angegrisfen, daß seine persönliche und seine amtliehe Ehre i» den Schmutz getreten tvcrdcn, ohne daß er den Schutz findet, den er seiner Person und seines Amtes halber, mehr noch um dcS Rechtes ivillen sollte erwarten können. Die Richter ivnreii keine Mensche», tuen» nicht aus die Dauer ihre Schutzlosigkeit Einsluß aus sie gewinnen könnte. Und schon allein die Tatsache, daß ungewöhnlich milde Urteile, tvic man sie erlebte, mit solchen Dingen in Znsamineiihang gebracht werden können, bedeutet eine außerordentliche Gefahr. Ernsteste Besorgnis muß jeden erfüllen, dem Recht nnd Gesetz am Herzen liegt. Es wäre'nicht zu verwundern, ivenn die Richter — selbst vielleicht nicht ohne Schuld, da ihre zuständige Vertretung schweigt — sich unfrei und bedrückt fühlten. Mit der Bcrnfsfreude ist das Bcrussethos in Gefahr. Der Glaube an die Unabhängigkeit der Gerichte leidet Einbuße. DaS Vertrauen zur Rechtspflege wird erschüttert. 9t i ch t um eine politische Frage handelt es sich, die P a r t e i i >! t c r e s s c n zugänglich i st, sonder» darum, daß allein das Recht, abseits von anderen Einflüsse», zu Gericht sitze.