Central-Verein-Zeitung
- Journal
- Central-Verein-Zeitung
- Volume
- 1927
- Issue
- Heft 7 (Juli 1927)
- Date
- 1927-07-01
- Page
- – (sequence 7)
- Language
- German
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M verleumdete Talmud. ■ Slnö einer 'önmberflct «tcrtchtsvcrhativltmg. Scli—r. SÖ»unOcvrt, im Juli.; «d)imivi]ovid)t in Bamberg hat feinest großen Tag. Unter ... Andrang des Pnblilums fand die Hauptvcrhandlung .1 die Schriftleiter des „völkischen Beobachters" in (tfljcit und des nationalsozialistischen Organs „Die Flamme" Samberg, S t o I,z i » g - E z c r >t l) und A! ölte r, unter Vorsitz WLandgerichtsdircitors Gütlich statt. Die Anklage kantet aus Kbcleidignng und Beschimpfung der israelitischen Rctlgiousgcmeinst und ihrer Gebräuche, begangen durch einen Aufsatz ^Deutsche dchcn als Freiwild" und einen weiieren Aufsatz in Nr. 242 U„V öl ki scheu Beobachters" vom 19. Oktober 1920 mit der Hcrschrift „Rabtunersehutz für indische Verbrecher" — „Die " düng nichtsndischer Frauen ist k e i n e S ü n d e". Ltol.zing-tüzernh sich mit Krankheit entschuldigt, wird gegen ''ein verhandelt. Als sachverständiger ist von Gerichts bekannte Hochschulprofessor Prälat Geheimrat tlr. tliool. Klf I o h a n n cs ans Bamberg geladen. Als Vertreter de? Nebeu- ^crs. Rabbiners .gfinfki, tritt Rechtsanwalt Lcvinger i.ÄH'inn der Nolle des Helden fühlt masten nicht kennt, stiitzi sich ntisemitischen Litcroltir eni- Lcr jugendliche Angeklagte, h die hebräische Sprache s eine 'Menge Zitate, die i hat. "rechen' itännern. seine Pflicht gehalten, „das indische lerständlicl; zu machen, das von allen Dichtern angeblich als solches gekcnn- MMit väterlicher Güte versucht der grei'e Vorsitzende dem An- Jügtcn tlarzmnacchcn, daß die jüdische Neligionsgenieinsebast nicht jlvwild für völkische Redakteure fern rönnte. Tie Erinahinmgcii > dein junaen Atenschen ab: Juda ist unser Tod- Kind! HGeheimrat Tr. Johannes legt in einem mehr als zivec- "»tachten klar, Last der Dalmnd kein Gesetzbuch, sondern risches Sammelwerk ist. Tic Schwiengleu der Platcrie sei «groß, daß selbst jüdische Gelehrte sich vst schwer nur .zurcchlsinden Es sei also setbstvcrstündiich, daß jeder, dcr ohne genauestes t leichtfertig einen Latz hcrausgreiit und ihn übersetzt, Miß- Mndnisscii Tor und Tür üffiten muß. Dcr 'Lnchverstaudigc zeigt .tz Leichtfertigkeit der Ilcbcrsetmug des Angellagten an einiaen V äen und kommt z» denn Schlüße.' daß ini Talmud bei sinngemäßer jbcrsetzung oft das Gegenteil von dem gesagt werde, ivas in m:ß- «ichtcn, aus dein Zusammenhang gerissenen Zitate» zum Ausdruck Auch nach talmudischer Austastung ist jede unsittliche Handlung :x nichtjüdistche» Frau süiidhafch und strafbar. : Angeklagte richtet nn den «achverständigeu eine Reihe b oarimter die. ob mosaisches Gesetz und Talmud dasselbe : Lachverständige verneint diese Frage entschieden. Es delt sich beim Talmud iun Traditionelles'. Genau io wie bei der Wiche», griechischen und heidnischen Tradition nicht alles richtig D.so sei es auch bei der jüdischen. Leibst bei den Kirchenväter: « inan Stellen, die anstößig ansgelegt werden lönntcn. De: mcd sei eben daS Werk feiner Zeit, von Maischen erschassen, 8 Menschenverstand acisgedacht. Ein Irrtum sei also nicht n "'er Angeklagte fragt zwei bis drei Stunden weiter. Mit sek- Rnhe »nd Geduld antwortet der Sachverständige: „D a Ksse Ir Sic eben tiefer in die Nt a t e r i e hineinvig e ii." Und der Angeklagte schweigt — uui eine neue Frage chtsanwalt Lcvingcr greift oft geschickt ein. Das macht »Verteidiger des Angeklagten nervös. Es kommt zu erregten f»lmmcnstotzcn: „Herr Kollege Levmger spielt hier die Nolle des mSnnwalts, das kann sich der Verteidiger des Angollngtcn nicht Aen lassen!" "n der Nachmittagssitzmig setzte dcr Angeklagte die Verlesung von en fort, 'sachverständiger Tr. Johannes erklärt ivicderhvlt, Adas Wort Sällels: „Was dii nicht willst, daß »inii dir tu, das Hauch keineia anderen zu!' Grundlage der jüdische» Sitten- «gebung ist. Wach mehr als sechsstündiger Pcrhandliiug stellt die Vcrtcidigimg U.Angcklagten den Antrag, als weitere Gutachter den Privat- Hrteii E. Bischofs (Leipzig) und Professor Stratmam, (Erlangen) '"eklen. Das Gericht lehnt den Antrag ab. : Staatsanwalt beantragte 1000 Mark Geldstrafe an Stelle I verwirkten Gefängnisstrase von 20 Tagen. Tie Verhandlung rergeben, daß der Angeklagte nicht ans!lärm, sondern Hetzen -chtsanwalt Levinger arbeitete in cindrncksvvllcm Psaideper Ws, daß auch der 8 156 RStGB. (üble Nachrede) zur 'Amvcn- W kommen müsse, nnterstreicht die leichtfertige und gewissenlose Derartiger Angriffe und beantragt Freiheitsstrafe. Mgrfähr um ti kkhr abends sind die Plmdoycrs beendet, der Wshos zieht sich zurück. Nach einstmidigcr Beratung wird Urteil verkündet: ist zweier Vergehen gegen 8 16« StGB. <Bc- Wnpfnng einer Religionsgescllschaft) in Tateinheit mit SS einen, Vergehen der Beleidig,mg ,md der Mlen Nachrede gem. 88 18S, 186 StGB, schuldig. An Stelle einer verwirkten Gefängnisstrafe von 20 b,w. 36 Tagen Gefängnis wird er zn 260 und 306 Reichsmark Geldstrafe „nd zu den Kosten des Verfahrens cinschlicstlich der dem Nebenkläger erwachsenen Auslagen verurteilt. Ferner wird ans Einziehung der betreffenden Zcitnngsnummer und Bernichtling der Platten erkannt. In der U r t e i l 8 b e g r ü n d u n a weist der Vorsitzende ausdrücklich darauf hin, daß keine Be. . st i m nt n 113 (11. imTalmud » n d S ch u l ch a n A r u ch vor«' Händen seien aus denen hervorgehc. daß die Schäm düng n ich t iu d, j ch erFrauen erlaubt oder gar tu* Pflicht gemacht wcrd e. Es sei kein Wort darüber zu verbereu, das; der Angeklagte mit seinen Bchanptungcii die Mische Rcligionsgesclhchast treffen wollte. Ter gute Glaube müsse ihm abgesprochen werden, auch genügt der Vorsatz und das Bewußtsein des beichiinpfenden Ehnratters und seiner Aeußerungen. Im Falle der Beleidig i, n g d c S R a b b i n t v S « f i n if i sei der Be- >veis von der Wahrheit der über diese» ausgestellten Behauptungen in keiner Weise erbracht worden. Dem 'Angeklagten sei lediglich zugute zu halten, daß er noch nicht vorbestraft stn. Dal,er habe »in» cs an «teile einer verwirkten Gefängnisstrafe bei einer Geldstrafe bewenden lasten. Zu neuen Taten reizte es die Freunde des Angeklagten. Auf der Straße wurde Rechtsanwalt Levinger von einem Dutzend jugendlicher Burschen anqepöbclt. Als die Polizei erschien, vers ch m a n d e n d i c H e l d e n , :» Bamberg ebenso feige wie in Berlin. Wie ein Mualmordmärchen gemacht wird. Line Erinnerung als Warnung. / Von Lion Wolff. . Tic lebendige Tanielluna unseres alten treuen Freundes Lion Wolff t’crDu’ur iioth taute das Interene unserer Leser. Tenn aiiiv >e!,t aeln kann, noch eine völkische stcitnng inS Land, in der nicht, nach Master des Kvmher Falles, dcr Versuch gemacht würde, irgendeine Mordtat mm Ritnalmord minnlngen. Ter „Hammer" des Herrn Frisch, die Korrespcmdeni der „Völkischen Beschwerdestelle", vor allein dcr „Illustrierte Beobachter" des Hern, Hitler, bleiben hinter dem traurigen Können dcr „Staatsbürger-Zeitung" in nichts Zurück. Tie Schristlcituiig. Tieftrauriqe Bilder der Vergangenheit stiegen in meiner Erinnert,ng ans, als ich in der „E. B.-Zeitung" Nr. 17 den Artikel: „Unser .tkampf gegen die Ritualinordlüge" gelesen. 27 Jahre sind vergangen, aus eine»! rüstigen Manne bin ich ein leidender Greis von d2 Jahren geworden, aber die traurigen Vorgänge in Könitz sind unverwischbar ineinein Gedächtnis eingcprägt. Anfang April, kurz vor dem Pcssachsest, erhielt ich eine Berufung von dem Vorstand der Synagogengeiiieinde Schlochau, um vertretungsweise das Amt des Predigers und Kantors zn versehen. Der Mord in Könitz, der am 14. März 1900 entdeckt wurde, war in ganz Tctitschland bekannt geworden. Tie antisemitisHen Blätter erlebten eine Hausse, wie sie es nie erträumt; der Verleger der „S t a a t s b ü r g c r - Z e i t u n g", B r » h n , stark unterstützt von der antisemitischen Partei, durfte jubeln und die vier bis fünf Reporter in Könitz, die sofort dorthin dirigiert worden waren, feierten bei Bier und Wein wahre Orgien. Da ich seit Jahren als .Korrespondent mehrerer jüdischer Wochenschriften tätig war, konnte ich über die Vorgänge in Könitz nn Ort und Stelle berichten und ihre hanebüchenen, vor allem unlogischen Lügen aufklären. Daß meine Tätigkeit, die mich täglich an den Ort des Dramas führte, nicht ohne Aufregung, oft mit Lebensgefahr verbunden war, sei nur nebenbei benccrkt. Diese Zeitung und ihre Vorgängerin „I m T c u t s ch c n R e i ch" sowie die Akten des Een trat Vereins bilden Register über alle Machinationcit unserer Feinde der verflossenen 25 Jahre und geben dem Historiker ein umfangreiches Material. Mehr aber als die Stimnccn der Presse und Akten bedeutest aber die Erlebnisse, die ich aus nächster Nähe beobachtet habe. Ich war damals schon kein Neuling in der Bekämpfung der Antisemiten, noch bevor diese Bezeichnung ersnudcn wurde. Vir Cntöeckung öer „Staatsbürger-Zeituttg". Was besagt aber alles Gewesene gegen das Drama, das ich.in Könitz miterlebt habe! I ch habe eine k ü n st l i ch erzeugte B o l l s l e i d e n f dj n f t beobachtet, eine n Sturm des v a s s e s und der 3i a ch e, der n i ch t Tage und Wochen, sondern mehr als ein Jahr dauerte, der unschuldige Menschen ins GesäNPiis, böswillig Verführte ins Zuchthaus Ein junger Mansch von 19 Jahren, Obertertianer, wurde auf eine bestialische Weise ermordert, in Leichenteile zerstückelt an verschiedenen Stellen später nusgesuiiden, der Kops in ein Taschentuch gewickelt, das einer christlichen Frau, wie sich später herausstellte, gehörte. Kein Mensch dachte an einen sogenannten Blntmord, womit cigenctich Ritnalmord angcdcutet werden sollte. Der „Blntmord" wurde erst in Berlin, '„der Redattio» der „St a a t s b.ü r g e r - Z e i t u n g" entdeckt »ud fand von da ans unter der Bevölkerung Westpreußclls Mb Ponrnrerns seine beabsichtigte Verbrcrtmtg. Damals., rm ‘JJiin'j 1900, war das Interesse dcr Zeitungslescr vo .t den großen Be-