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Central-Verein-Zeitung · 1926-10-01 · Heft 10 (Oktober 1926) · page 5

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Journal
Central-Verein-Zeitung
Volume
1926
Issue
Heft 10 (Oktober 1926)
Date
1926-10-01
Page
– (sequence 5)
Language
German
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77 Der Versuch des Jüdischen Volksraies, direkte Verhandlungen mit der Polnischen Negierung auszunchmen, scheitert kläglich. „Der Empfang," berichtet K'ollcnscher, „trug trotz der guten persönlichen Beziehungen einen äußerst zeremoniellen Charakter. Alles ging steif und feierlich zu. Die Antwort war sehr zurückhaltend lind kühl." So war die Situation, als der polnische Staat mit seinen jetzigen Grenzen völkerrechtlich aucrkanilt wurde. Ablehnung bei der Polnischen Bevölkerumg, Ablehiilmg bei der polnischen Regierung, Ablehnung bei den Juden der anderen Polnischen Gebietsteile, Ablehnung bei den Ostjuden und Ablehnung bei den Westjudcn. Das ist das Ende des Jüdischen Volksrates. Was blieb dem kleinen Häuslein von Führern, die noch unter der Flagge des Jüdischen Vvlksrates segelten, übrig, als das zu tun, was von vornherein das Gegebene gewesen lvar, d i e Führung dein Deutsche n Vo lksra t zu überlassen u tt d i U! ihm a u f z u g e h e n. Die letzten Gründe, weshalb es so kommen mußie, hat Kollcnscher nicht erkannt und jedenfalls nicht ausgesprochen. Sie liegen darin, daß niemals bei den Posener Juden die seelischen und geistigen Voraussetzungen vorhanden waren, auf denen der Jüdische Vo'lksrat seine Politik anfgebaut hat. Man soll nicht lange über die Schuldsrage rechten. Auch Fehler- Haben ihre guten Seiten. Die Geschichte des gescheiterten I ü d i s ch e n Vvlksrates in Posen hat für alle Welt darge tau, Ivie tief und unausrottbar das deutsche V v l k s b e w u ß t s e i u in d e m d c u t s ch e u Jude n >v ur zelt, und daß es für i h n n ur eine Volksgemeinschaft g i b t — d i e deutsche. Was in Qeutfdjland int Jaljee möglidj ifii In der Nummer 38 »nscrcr „C. B.-Zeitn ng" berichteten wir von einer eigentümlichen Auslegung des Paragraphen 166 dcS Strafgesetzbuches. In Bamberg erscheint eine völkische Zeitschrift „D i c Flamme". Sie veröffentlicht eine Zusammenstellung von Sittlichkeitsverbrcchen, die angeblich von Inden begangen sind. Tiefer Liste fügt sic folgende Bemerkung Hinz»: „Jüdische Schweinekerle, die getreu ihrem Religionsgcsctzbnche, dein Talinud und dem Schnlchan Arnch, nichtjiidische Frauen und Mädchen schünden. Die rabbinische Lehre macht diese Handlungsweise dieser Sehiveincpriestcr zur Pflicht und erhebt sic zum Neligivnsgesetz, lvcnn geschrieben steht: „Die Schändung nichtjüdischer Frauen ist keine Sünde (Sanlicdiin 52)." Eine solche Beschimpfung der jüdischen Nciigion kan»' sich kein Rechtlichdenkendcr gefallen' lassen. Seine Ehrivürden, Herr Rabbiner Ksinski, Distriktsrnbbiner in Bnrgprcppach (llntcrsranken), erstattet S t r a s a n z c i g e, — die Strasvcrsolgnng wird abgelehnt mit einem Bescheide, der in unverständlicher Weise die Anwendung des Paragraphen 166 deS Strafgesetzbuches verneint. Im Bewußtsein unseres guten Rechtes und im Kampfe für die Ehre unserer Religionsgemeinschaft siclltcir >vir schon seinerzeit fest: „Ans solche Beschimpfungen, ein solcher Bescheid! Man beginnt Verleumder zu verstehen . . ." Und vorher nehmen nur mit wehmütigcr Jronie den Bescheid entgegen: „Ein klassisches Dokument, wert der deutschen Nechtsgeschichic überliefert zu ivcrden." Selbstverständlich beruhigt sich der Distrilisrabbincr Vvn> Burgprcppach nicht bei der Entscheidung des Staatsanwalts, er legt Beschwerde ein; dieser Beschwerde wird stattgegeben und das Ermittlungsverfahren e i n g c l e i t c t. Der verantwortliche Schriftleiter der „Flamme" wird vcrnonnncu, und mm ereignet sich etwas, was uns zu der wahrhaft nicht reklmnemäßig hingcjctzlen Ucberschrist dieses Aussatzes veranlaßt: „W a s i n D e n t s ch- I a nd 192 6 m v g l i ch i st." Ter „Völkische Beobachter" bringt in größter A»s< mnelAing einen Lcitariikel „Rabbincrschntz für jüdische Verbrecher. Die Schändung der nichtjüdischcn Franc» ist keine Sünde (Tr. SanlMMlrin)*. Schon die Ucberschrist stellt eine schwere Beleidigung nicht nur des beteiligten Herrn 'Rabbiners, sondern jedes jüdische» Geistlichen dar und ferner durch das falsche Zitat eine schiverc Berlemndnng der jüdischen Lehre. Wir erachten c8 für erforderlich, nicht nur de» Zchntansenden jüdischen Lesern, sondern auch den vielen Tausenden ch r i st - lichen Lesern dieses Blattes den Kopf der fraglichen Nummer des „Völkischen Beobachters" hier in. Bilde darzusiellen. Und nun der Aussatz selbst, versaßt von L. Möltcr iWürzbnrg). Zuerst die üblichen, uns nicht lveiter aufregenden Beschimpfungen und Verdächtigungen des Inden: Ter Tensrlsplan der „Weisen von Zion", der von den Juden herbcigcführtc sittliche Niedergang des deutschen Volkes. Aber mm kommt der letzte Schritt, meint der Berfasser, der Schritt zur V c s i tz e r g r e i f n u g n n d rassischen Vergewaltigung der deutschen Frau. Es werden einzelne Fälle jüdischer Sittlichkeitsvcrgehcn und Berbrechc» angeführt, die, Ivie üblich, dem gesamten Jndcntnm nicht mir zur Last gelegt werde», sondern die im Geheimplau dieses Jndcntnms in Deutschland liegen sollen. Einzelne Fälle sind erwiesen, andere noch ungeklärt. Kein Jude, wie überhaupt kein Mensch, lvird für Entartete ein Wort der Verteidigung übrig haben. Es wäre aber nicht schlvcr, eine Gc ge n re chn u iig anszuinachen. Bon Schack bis zu de» jüngsten Vorgängen im Weimarischen. gibt cs sogenannte „Fälle". Unser journalistischer Anstand aber und unser Vcrantivortnnasgcfühl Verbieten cs »ns, solche schmutzigen Knmpseswcge zu betreten und dadurch unsere Blätter zur schlüpfrigen Literatur sür unreif e M e n s ch c n k i n d c r zu gestatten, »vie das bei einein gelvisscn Teile der völkischen Presse zu beobachten ist. W i r hüten uns sogar, aus den zahlreichen „völkischen Fällen" etwa ans die Wertung des völkischen Gedankens irgendwelche Schlüsse zu ziehen. — Und mm setzt eine Flut von Schmähungen und Beschimpfungen der jüdischen Ncligion ein, die wir sobald nicht erlebt haben. Ter Verfasser gibt ans seiner Erklärung an die Staatsanwaltschaft im Falle „Flamme" einen mnsangrcichen Auszug, der folgende Stellen enthält: . „Der bcanstragie Beschwerdeführer Ksinski stellt die Behauptung ans, das; der Aussah der „Flamme", Nummer 23, der israelitischen Religion wahrheilswibrig eine Vorschrist «nierstellt, sür welche die Religio» verantwortlich gemacht wird. Das ist eine bewußte Verdrehung der Tatsachen. Es ist eine bekannte Tatsache, dass das Jndcntnm «nd seine Vertreter die Geheimhaltung der. jüdischen Ncligionsgcsehe durch Lüge, Leugnen »nd Verdrehen der einzelne» „Sähe" ängstlich wahrt... Der in der ,Flamme", Nnnnner 23, zitierte Satz, „Die Schändung nichtjüdischer Frauen ist keine Sünde" (Saiilit‘<li-iii 52), ist sür jeden talmudistischen Juden Rcligionsgcbot, das heißt Glaubenssatz. . . Wenn der Beschwerdeführer Ksinski i» seiner Beschwerdcschrist auf den „Ritualmord" und „Meineid" zu spreche» komnit, so betone ich, das; in den letzten Jahrzehnten Morde an Ehristcnlindern nachgewiescn wurden. (Was die Blutniorde, Abzapfung von Eljristenblut, planmäßige Schändung von Mädchen «nd Frauen durch Inden anbetrisft, so verweise ich ans die nationalsozialistische Wochenschrift „Der Stürmer" . . . Das ILol-Klckre» Gebct, das die Inden von allen aus ihren Schwüren und Eiden erstehende» Pflichten frei macht, wird hente noch alljährlich am Versöhnungötage in allen Thuagogeu in feierlichster Form gesprochen. . . So treiben sie heute noch M3 »3o*r,.«,/££. t#Tt I» ett»W \m VOLKISCHER0BEOBACHTER H,,«»»,. b.. «bell «ICi. ZMWÄRLI.wgSW Nabbinerfchuh für jüdische Verbrecher Vie «Schändung der nichtjüdtfchen braven tsi kein« Sünde (tk Sanvedrtn) PSwSSwä m -I Sal»mons»h^ der Srettt Stürrn l »> nach alter Gcpslogcnheit das Schächten, das, moralisch «nd fachmännisch betrachtet, einer planmäßigen-,' Tiergnälcrei in rohester Form gleichlommt. . . Und dann heißt cs folgendermaßen über die „E. V.-Zeitung"r „. . . Die pöbelhafte, freche Weise, in der das Hilfsorgan des Beschwerdeführers Ksinski, Nr. 38 der „C. B.- Zeilung" — Organ des Ecntralvcreins deutscher (?) Staatsbürger jüdischen Glaubens —, den angezogenen staatsanwaltschastlichen Beschlnß behandelt, ist in den Angen eines Nationalsozialisten der typische Ansdruck jüdischer Gcrisien- und Frechheit gegen einen deutschen Richter! . . ." Bisher heben wir noch nicht gehört, daß die zuständige Staatsanwaltschast gegen die unerhörten Verunglimpfungen »nd Beleidigungen der jüdischen Religion und des jüdischen Nnbbincrstandes etwas nnternonnncn hat. Wir hoben auch bisher noch nichts von einsr E in p ü r n n g gelesen, Ivelche nichtjüdische Organe über die Schwere und einzig dastehende Beleidigung des Nabbinerstandcs und des Judentums überhaupt ergriffen hat. Man stelle sich vor, ein jüdischer S ch r i s t st e l l e r würde ans den ungeheuerlichen Gedanken kommen, in derartiger Weise e t w a die ch r i st l i ch e G e i st l i ch k e i t und die ch r i st l i d) e ****"*“*”a"

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