Central-Verein-Zeitung
- Journal
- Central-Verein-Zeitung
- Volume
- 1926
- Issue
- Heft 8 (August 1926)
- Date
- 1926-08-01
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
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HY Kein Enöe öer RiLualmorömärchen. Phantasien des,.Deutschen Tageblatts". Das „Deutsche Tageblatt" brachte in seiner Nummer 148 vom 27 Juni 1926 unter der Ueberschrist „Der Blutsäuser Vvn Kascha»" Nachrichten über angeblich geheiinnisvvlle Mvrdfälle tu Kascha», Eperies, Lcszoncs und Miskvlsz. Die Notiz ließ durchblicken, daß cs sich hierbei um Nitualniorde handle. Der Vorstand der K a s ch a u e r israelitischen K u l t u s g e m c i n d e versendet hieraus eine Richtigstellung, der wir folgende Erklärung der zuständigen Polizeidirektion entnehinen: „Seit dein Bestehen der Pvlizeidireltion ist in ihrem gairzcn Bereich niemals ein Kriminalsall vorgckvnnnen, bei dem auch nur die leiseste Spur daraus Hinweisen konnte, daß die Recherchen in der Richtung eines Ritnalmordverdachts geführt werden müßten." Private Nachforschungen haben ebenfalls ergeben, daß weder die von, „Deutschen Tageblatt" gcincldcten noch ähnliche Falle in der dortigen Gegend vorgekoinmen sind. In den letzte» sechs Wochen ist überhaupt i» der ganzen Slowakei kein einziger Fall von Mord oder Totschlag vorgckommcn. Wäre auch nnr eine einzige Bluttat dort geschehe«, so »vttrdc die slowakische Slutiseinitenpresse nicht verfehlt haben, sie ohne weiteres für ihre Zwecke ansznnntzen. — Das „Deutsche Tageblatt" hat also diese Meldungen glatt aus der Lnft gegriffen. Wir brauchen nicht erst hinznznsügcn, daß es Nitualniorde von Inden überhaupt nicht gibt, daß diese tlnterstcllnngen also auch ohne diese Polizeiliche Beglaubigung von vornherein den Stempel der llnwahrheit trugen. „Zum Kapitel Nitualmord." Bon Dr. Paul Nathan. Unter der obigen Ueberschrist veröffentlicht der Landtagsabgeordnete R. Mulle in seinem „Jnsormationsbrief 103" vom 9. Juli d. I. einen kleinen Artikel, der sich mit dem Breslauer Kindermord beschäftigt. Leider ist dieser Mord noch nicht aufgeklärt, und ein unaufgeklärter Mord gab den Antisemiten nicht nur im Mittelalter, sondern bis in unsere Tage stets den Anlaß, das Gespenst des Nitnalmordcs erscheinen zu lassen. Der Abgeordnete Mulle folgt diesen Beispielen der Ignoranz, des Fanaiismus und der Böswilligkeit; einmal iiberwiegt das eine Motiv; ein - anderes Mal das zweite oder dritte Motiv, und häufig wirken auch mehrere zusammen. Dabei ist zu beinerken, daß Herr Wulle nicht etwa das Breslauer traurige Ereignis als einen „Ritualnwrd" frank und frei bezeichnet. „Antisemitischer, blauäugiger Treue" entspräche solches Vorgehen nicht. Er sagt einfach: der Verdacht eines „Ritnalmordes" liegt vor, und daß es Nitualniorde gibt, dafür nenne ich als Zengen: Eisenmenger, der in seinem entdeckten Judentum solche „Ritnalmorde" anführt, sogar in größerer Anzahl. Wenn man ans römischen Schriftstellern ansi'chrcu würde, daß die Christen einen Esel in ihren Gotteshäusern anbeten, ohne hinziizufügen, daß diese Angabe eine niederträchtige Verleumdung des frühen Christentums gewesen ist, so würde Herr Abgeordneter Wulle zweifellos solches Vorgehen als eine absurde Niedertracht bezeichnen; wenn man, auf Dutzende mittelalterlicher und auch späterer Schriftsteller gestützt, das Vorhandensein von Hexen und deren teuflisches Wirken dartäte, sv würde Herr Walle voraussichtlich über die Ignoranz, die Leichtgläubigkeit, den verkonnnenen Zynismus solcher Volksbelehrung ein Mortlein zu sagen haben; und hätten sich Juden hergegeben, um solche Albernheiten entschwundener Epochen tvieder anfleben zu lassen, so würde er es nicht unterlassen, eine entsprechende Dosis von antisemitischer Paprika in seinen literarischen Brei zu rühren. Aber tveun ein mittelalterlicher Wahnglaube sich gegen die Inden und das Judentum verwerten läßt, dann freilich . . ., ja, dann kann ein parlamentarischer . Vertreter des deutschen Volkes irgendeine gefährliche Albernheit entschwundener Zeiten ansgraben, »in sie als Waffe in Anwendung zu bringen, natürlich im Kampfe gegen Juden und Jndcntmn und zu höherer Ehre des Deutschtums, das heißt, wie cs von — Antisemiten verstanden wird. Unbeachtet darf der Versuch, die öffentliche Meinung zu vergiften, nicht bleiben. Jrrtümer, Entstellungen, Lügen müssen bekämpft werden, wenn sie und so oft sie auftauche», weil natürlich die Zahl jener Leute, denen das entsprechende Tatsachenmaterial bekannt und zur Hand liegt, nnr eine kleine sein kann, u»d jede unwidersprochene, verleumderische Unwahrheit wirkt wie ein Gift, das auf immer weitere Kreise vergiftend wirken kann. Zunächst: was ist ein „R i t u a I m o r d"? Natürlich haben auch Juden Morde verübt — antz Habsucht, aus Rachsucht, aus jeglichem Motiv, das aus menschlicher, moralischer Abirrung sich denken läßt. Juden sind Menschen, und somit jeder verbrecherischen Entgleisung fähig — eine Wahrheit, die auf der Straße liegt. Ein „Ritualmord" ist aber kein Mord in hergebrachtem Sinne und mit hergebrachten Motiven. Der Ritus bedeutet eine Festsetzung für eine ganze Gruppe von Menschen. Der christliche Ritus ist die Festsetzung, die für die Christen bei der Ausübung ihrer religiösen Pflichten besteht, und der jüdische Ritus ist das Entsprechende für die Juden. Ein „Ritualmvid" ist also ein Mord, der aus Grund bindender religiöser Verpflichtungen einer bestimmten Gemeinschaft verübt worden ist. Ein jüdischer Ritualmord wäre ein Mord, dm eine jüdische Gemeinschaft in Ausübung ihrer Religionsvorschristen zur Ausführung gebracht hat. Es ist also festzustellen: Der Abgeordnete Wolle fühlt sich verpflichtet, die Ooffentlichkeit darauf aufmerksam zu machen, daß cs im Jahre dcS Heils 1926 eine jüdische religiöse Gemeinschaft in Deutschland geben kann, die aus religiösen Motiven de» Mord von christlichen Kindern betreibt. Solche Behauptung ist leine Gleichgültigkeit; sie ist gewichtig genug, daß sich die S t a a t s a n w a l t s ch a s t mit ihr beschäftigte, und zwar nach zwei Richtungen hin; cs ist klar, nach welchen Richtungen hin. Liegt auch nur der Schatten eines Verdachtes vor, daß die deutschen Juden oder daß eine Richtung innerhalb der deutschen Inden den „rituellen Mord" betreibt, so mag der Staat zmn Schutze der Gesamtheit seiner Bürger und zum Schuhe der Moralität einschreiten, unerbittlich cinschrcitcn, und liegt auch nicht der geringste Anlaß vor, der eine solche Annahme begründet, dann ist zu erwägen, ob die Staaisanwaltschaft nicht in Betracht ziehen soll, daß hier eine schwere Verleumdung einer anerkannten Religionsgemeinschaft, nämlich der jüdischen, durch Herrn Abgeordneten Mulle vorliegt. Freilich, Herr Mulle hat sich wohlweislich zu sichern gesucht; er sagt nicht, das Jndentuin gebietet den Ritualmord; sondern er sagt nur, Eisenmenger erweist, daß das Judentum den Ritualmord befiehlt. Das teile ich meinen Lesern mit, und wenn diese Leser der Ansicht sind, Eisenmenger ist eine unangreifbare Autorität, — was kann ich dafür? — Auch ein Beispiel antiscmitisch-trendeutschcr Gradheit und antisemitischtreudeutscher Ehrlichkeit. Ein griechischer Chorführer der Antike im Gefolge Alexanders des Großen spricht die vorbildlichen Worte — vorbildlich wenigstens für bestiminte menschliche Individualitäten; er sagt den wohlertvogenen Satz: „Kühn mit Verleumdungen zupacken und zubeißen, damit, wenn auch des Gebissenen Wunde heilt, doch die Narbe der Verleumdung bleibt." Die „Narbe der Verleumdung" in bezug aus die Blntbcschnldigung ist alt, recht alt. Es ist richtig, daß Eisenmenger an sogenannte Ritualmorde glaubt. Ist nun dieser Eisenmenger eine Autorität, aus die sich gutgläubig ein sogenannter Politiker des zwanzigsten Jahrhunderts stützen kann? Eisenmenger ist 1704 gestorben; er ist also — von seiner Persönlichkeit ganz abgesehen — in jene Zeit gebannt, die als aufgeklärt nnr im Sinne der Antisemiten bezeichnet werden kann; inan verbrannte damals noch lustig Hexen und mit dem leibhaftigen Teufel stand man ans Du und Du. In dieser Zeit lebte die Autorität der Antisemiten, und sie übernahm aus noch älteren Mitteilungen, die Nils noch dunkleren Zeiten stammten, die Angaben von jüdischen Ritualmorden nebst verwandten Absurditäten ohne jede Kritik. Und diesem Eisenmenger, der Autorität des Herrn Wulle, stehen Papste gegenüber und K a rdi n äl e, die die Angaben über jüdische Ritualmorde als Märchen bezeichnen, — dies nach der katholischen Seite hin in der Vergangenheit; und ans der Gegenwart — natürlich nur unter zahlreichen anderen Schriften — die Veröffentlichung des katholischen Pfarrers und deutschen Reichstags¬ und bayerischen Landtagsabgeordneten Dr. Fr. Frank: „Der Ritualmord"; und von protestantischer Seite die Schriften von Professor Franz Delitzsch und von Professor H. L. Strack*). Dieses Material ist für den Herrn Abgeordneten Wulle nicht vorhanden; dagegen Eisenmenger aus dem siebzehnten Jahrhundert natürlich eine Autorität, die über Päpste und Kardinäle des Katholizismus, über katholische und protestantische Gelehrte der Neuzeit zu stellen ist. So sieht antiscinitische Objektivität, antisemisches Wahrheitsstreben und antisemitische — Politik aus. Diese antisemitische Politik ist charaktervoll wenigstens in e i n e r Beziehung- Ihr Charakter bleibt immer derselbe. : Ob Ahlward — ob Wulle, semper idem. ») L. L. St «ad : Schrillen des Institutum Judaicum In Berlin N 14. „Der Blutaberglaube in der Menschheit". München 82. Becksche Berlagsbnchhandlung. „Schachmatt den Biuilügnern", von Professor Franz Delitzsch. Erlangen. A. De schert, 1883. Dr. Fr. Frank, katholischer Pfarrer: «Der Riiuolmord". Regenoburg 1M1. Berlagsanstatt.