Central-Verein-Zeitung
- Journal
- Central-Verein-Zeitung
- Volume
- 1926
- Issue
- Heft 6 (Juni 1926)
- Date
- 1926-06-01
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
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44 Organ, hält die Vermutung, das; ein Nitualmord vorlicgen könnte, für durchaus möglich. Die Breslauer Ortsgruppe unseres Ccntralvereius hat sich sofort nach dem ersten Aufiauchrn der Ritunlmvrdbeschnldigung mit den zuständigen behördlichen Stellen in Acrbindnng gesetzt, und cs ist mitzutcilen, das; die „Schlesische VolkSstiinme" beschlagnahurt wurde, und daß die Kriminalpolizei umgehend ein Dementi veröffentlichte, in dein es eingangs heißt: ,,Zunächst »ms; anitlichersrüs dein zun; Teil auch durch die Presse verbreiteten Gerücht, es könne sich um einen „Ritualniord" Handel», mit Entschiedenheit entgegen getreten werden. Der medizinische Befund ergibt mit absoluter Sicherheit b e u geradezu typischen Fall de? L n stmordes, Eine heute durch zwei medizinische Autoritäten vvrgenonimene Nachprüfung des Sektionsbesundes hat dasselbe zwcifclssrcie Resultat ergeben," Sodann wird sestgeslellt, welche tatsächlichen Bvrgänge mit dem jüdischen Hausdicucr Hase im Zusammenhang stehen. Danach hat Hase sich an» l, Juni die Schlüssel zu dem nur Dominikancrplatz, dem Ort, an dem die Leicheuteilc gesunden wurden, belogenen Lagerkeller seines Chefs gebe» lasse», ohne einen tristigen Grund anzugeben. Der Arbeitgeber stellte noch am gleichen Tage fest, daß Hase cs uiiterlasseu hatte, den Keller ordnungsmäßig zu verschließen, holle dies nach und nahm dem Hase den Schlüssel ab. Am 3, Juni gab Hase seine Stellung ans und tont seitdem verschwunden. Am!>. Juni wurde er in Tswitz als Leiche aus der Ldcr gelandet. Er hat augenscheinlich Selbstmord verübt, . Die Breslauer Presse verzeichnet dieses selbstverständliche Dementi mit großer Genugtuung, bis ans die „Schlesische Zeitung", die nicht den Mut findet, die schweren Beschuldigungen, die sic gegen die jüdischen Mitbürger mitcrhobe» hat, durch einige redaktionelle Bcmerlmigeu wieder gutzrimacheu. Der Vorgang zeigt mit aller Deutlichkeit, was die völkische Presse einer Großstadt der Bevölkerung a» Aufreizung gegen die jüdischen Mitbürger z» bieten wagt und was ein einflußreiches und angesehenes Blatt nur ans politischen Gründen decken zu können ineint. Die Erregung wird auch in Breslau bald abedben. Der Schandfleck bleibt aber ans den Blättern, die diese Hetze inszeniert und ausrechtcrhalte» haben. ... Theodor Fritsch. Während allerorten der laute Kampf um die Fürstenabfindung die Gemüter erregt, hat Theodor Fritsch in aller Stille sein beträchtliches Strafregister um eine Position vermehrt. Bor dem Schwurgericht in Hos fand am 10. Mai die Hmipiverhandlnug gegen Theodor Fritsch Ivegen Beschiinpf„n g der jüdi schen Religion statt, begangen durch einen Artikel int „Hammer", der auch in dem in Hos erscheinenden völkischen Blatte „Der Streiter" abgedrnclt wurde. Fritsch hatte in seinem Artikel gesagt: Das; die Talnnidlehren der Rabbiner eine zur Religion erhobene Schurkerei sind, weist jeder Jude. Die Staatsanwaltschaft in Hof hatte von Amts wegen Anklage erhoben. Jetzt kam es nach fast zweijährigem Schiveben des Persahrcns zcim Urteil. Die Form der Fritschschen Bcrteidigung, ans zahllosen Prozessen ähnlichen Inhalts bekannt, entbehrte jeglicher Originalität. Das Gericht lies; sich aber dicsinal gar nicht ans lange Sachverständigengutachten und Beweiserhebung über den Inhalt dieser und jener Stelle ein, sondern machte lediglich die den Gegenstand der Anklage bildende Aenßcriing zum Inhalt der Verhandlung. Der StaatsaiNvalt führte in seinem Plädoyer ans: „Der Angeklagte gibt selbst zu, Veschiinpsuiigcn ausgesprochen zu haben. Es ist kein Zweifel, daß nach Reichs- und Staatsgesctz das Judentum die Rechte einer korporativen Gemeinschaft genießt. E s st e l, t unter dem Schul; des Staates, Fritsch hat ans seiner Erfahrung und als gebildeter Mensch das gewußt: Ivcnn er es trotz seiner Vorstrafen getan hat, so wirkt das strnscrhvhcnd, Gewiß sind die Beweggründe des Angeklagten lauterer Art, aber das ist für die Schuldsrago belanglos. Der Angeklagte gehört ins Gefängnis. Trotz seiner 74 Jahre, Die Lauterkeit der Motive kann nur bei der Festsetzung des Strnsansmaßes berücksichtigt werden. Ich beantrage drei Wochen Gesang,ük," Urteil: Eine Woche Gefängnis und Kosten. Der Morgen Zweimonatsschrift 2. Jahrgang: Heft 2 ist erschienen Au* dem Inhalt: Sophie Cassel: Salomon Malmon. — Friedrich Thieberger: Jona, Hiob und das Problem der Gerechtigkeit. — Ernst Robert Cur »ins: Henri Franck. — R o b e r t A r n o 1 d Frltzsche: Erwägungen zu „Nathan dem Welsen". — Ernstvon Aster: Sigmund Freuds Bedeutung für die Psychologie. — Julius Bab: Goethe und die Juden (Schluss). —Rudolf Hallo: Die Schriftzeichen vom Sinai und das Problem der „heiligen" Schrift (Schluss). — Julius Goldstein: Ist Fichte ein Gesinnungsgenosse der Völkischen? — Drei Briefe über H. Günthers anthropologische Deutung der Elbsünde. — Besprechungen: Julius Gold sie in, Marianne Weber: Max Weber, ein Lebensbild.— AlfredGoldschmldt, Romain Rolland: „Beethoven" — „Tolstoi" — „Michelangelo“. — Carl Maria Kaufmann, Bruno Weil: Die jüdische Internationale. Zu beziehen durch Philo Verlag, Berlin SW 68, Lindenstr. 13 fluch gegen öas Schächten. Völkische Bestrebungen in Bayern und Hessen. Alle paar Jahre taucht in der völkischen Presse die Behauptung ans, das Schächten sei Tierquälerei und müsse deshalb verboten werden. Obschon immer Iviedcr mit Gutachten und Beweisen von jüdischer und nichtjüdischer Seite der Widersinn dieser Behauptungen dargelegt worden ist, haben kürzlich in München und Hessen völkische Parteien sogar Anträge an die Landesversammlungen gestellt, mn Schächtverbote zu erzielen. So hat der Münchener Tierschutzvercin an den Bayerischen Landtag eine Eingabe gerichtet, „durch Gesetz die Betäubung für alle Schlacht tiere vorzuschrciben, und damit das be tü ub u n g 8 lo se Schächten in Bayern zu verbieten". Gegen diesen Borstoß der Schächlgegner wandten sich der V e r b a n d B a h e r i s ch e r Israelitischer Gemeinden und die Bayer i s ch e R abb i n e r ko n fer enz mit einer Gcgcneingabe*) an den Bayerischen Landtag, In ihr werden die Einwendungen des Münchener Tierschutzvcreins gegen das Schächten zurttckgewiesen. Gegenüber der Behauptung, daß das Schachten weder in der Bibel vorgcschriebeu sei, noch auf ein mündliches Gebot znrückgche, daß es sich vielmehr dabei mir um eine t a l in n d i s ch e Aorschrist handle, wird in dieser Gcgeneingnbe mit allem Nachdruck betont: Tie Borschristen, deren Einynltuna nach den religionsgesehlichen Ouellen des Judentums in Bibel und Talmud als Voraussetzung sür die religiöse Wirksamkeit des Schächiens bezeichnet ist, werden von den religiösen Instanzen des Judentums ausnahmslos als bindend auch heute anerkannt und beachtet. In diesen Bvoschristen aber gehört das Verbot der Berletzung der Gchirnhnnt durch Schlag oder Schuß vor dem Schüchlcn. In weiteren Ausführungen wird die Behauptung widerlegt, das; das Schächten eine Tierquälerei sei, und dabei gerade auf die Stellung hingclvicsen, die biblisches und talmiidisches Schrifttum zum Tierschutz einniimnt. Eine Reihe von Gutachten wird herangezogen und nachgelviesen, daß durch die von dem Münchener Tierschutzvercin vvrgeschlagene Methode eine Sicherung der Schlachtticre gegen unnötige Qualen keineswegs erreicht wird. die neueste Zrieöhofsschänöung. In Memmelsdorf (Unterfranken). Der jüdische Friedhof von Memmelsdorf liegt außerhalb deS Städtchens nt» Wnldesrande, Der Bürgermeister stellte dieser Tage fest, das; der Friedhof geschändet wurde, und benachrichtigte die Jüdische Gemeinde, Der Aorstand der Jüdische» Kultnsgemeinde, Louis Lauchheimer, und der Religionslehrer, Max Abraham, besichtigten den Friedhof und fanden die Angaben des Bürgermeisters bestätigt. Wie uns Lehrer Abraham uüttcilt, sind vier Grabsteine stark beschädigt worden. Die eingelegten Glasplatten mit Aufschriften sind durch Sieiinvürfc oder — die Berbrccl^r scheinen sich, obwohl der Friedhof verschlossen war, Eingang verschasst zu haben — durch Einschlagen init einem Hammer oder Beil zertrümmert worden. Die Namen lauten: Levi Frank, Max Meier, Marie Kohn, Justin L a n g st ü d t e r. Die Gendarmerie in Unter merzbach wurde sofort benachrichtig!; diese erstattete Strafanzeige bei der Stnatsanwaltsckpft in Ebern. Aber niemand hat, lvic uns tnitgetcilt wird, die leiseste Vermutung, wer die Täter sein können. Die Gendarmerie gibt sich die allergrößte Mühe, sie anssindig zu machen. Die jüdische Kultusgemeinde hat tu den; Bezirksblatt „Baunach und Jlzlwte" in Ebern sür das Ergreifen der Täter eine Belohnung von 50 Mark ausgesetzt. Memelsdors war tvA eine H o ch bürg des Judenhasses. Qb es sich nun bei dieser rohen Tat »nt politische Racheakte handelt, ist heute noch nicht zu sagen, Jedensalls hat sich die E r r c g u n g u n d Empörung über diese abscheuliche Tat bis weit in r c ch t s st c h e n d e Kreise hinein bemerkbar gemacht. Gegen die Auswüchse der Frauen»,ode. Die Vereinignng traditio n eil - gcsetzcst re uer Rabbiner hat ans ihrer Tagung in Leipzig folgende Entschließung angcnommcu: „Die Vcreinianng traditioncll-qesctzstrciier Rabbiner erachtet es als ihre heilige Pflicht, die gesamte jüdische Dessen tlichkcit gegen die immer mehr mu sich greifende Würdelosigkeit der Kleidersitten auszurusen. Schamhaftigkeit im Wesen wie int Auslreten bildet nach der Thora das Kennzeichen unserer Frauen und Töchter, In Tracht und Gewandung lullen wir Züchtigkeit und Kcttschheit als vornehmstes Adelszeichen Israels bekunden. Alle denkenden und hochgesinnten jüdischen Jraueit sind vcrpslichtet, durch Beispiel und Aufklärung den Entartungen der Mode entgegcnzuireten, um das von Vätern tind Müttern überliejetke Ideal jüdischer Sittenrcinhcit unserer Gemeinschaft zu erhalten/ ,») Erschienen im Verlage D. Heller (München),