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Central-Verein-Zeitung · 1926-03-01 · Heft 3 (März 1926) · page 7

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Journal
Central-Verein-Zeitung
Volume
1926
Issue
Heft 3 (März 1926)
Date
1926-03-01
Page
– (sequence 7)
Language
German
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23 Schwere öestrastrrrg -er Erfurter Zrteühofsfchän-er. L Jahre 6 Monate Gefängnis, 3 Jahre Ehrverlust. Drahtmeldung unseres L. I(. - S o n d e r b cr i cht - Erfurt, 30. März 1926. Unter ungeheurer Anteilnahme der Erfurter Bevölkerung fand heute vor dem hiesigen großen Schöffengericht die Verhandlung gegen die Friedhofsschänder Walter Laudin, Robert Bartholom ae und Seiden st Ücker statt. Die Täter waren geständig. Der Oberstaatsanwalt Ei tel» ding er, der die Untersuchung selbst geführt hatte, hatte die Höchststrafe von drei Jahren Gefängnis beantragt. Er führte in seiner Begründung aus. daß die Friedhofsschänder nicht nur das Ansehen Erfurts, sondern Deutschlands in der ganzen Welt geschädigt haben. Selbst eine ausländische Zeitung, die Genfer „Tribüne", berichtet über die Tat und „den Vandalismus der Deutschen". Es täte ihm leid, daß er in diesem Falle keine Prügelstrafe beantragen könne. Das Urteil des Gerichts wurde dann wie folgt verkündet: Die Angeklagten stnv des Vergehens gegen 8 304 in Tateinheit mit 8168 des Strafgesetzbuches schuldig. Bartholomae nnd Landin werden mit je zwei Jahren und sechs Monaten Gefängnis und Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte auf drei Jahre, Seidcnstücker zn einem Jahr sechs Monaten Gefängnis verurteilt. Sämtliche Angeklagten werden zur Tragung der Kosten verurteilt. Vor dem Gerichtsgebäude warteten Hunderte von Menschen ans das Urteil. Die Polizei mußte für Ordnung sorgen. v. I. v. v. Heraus mit Den Judenvermöge«: Tie Frage der Fürstcncntcignuug ist ein politisches und »virtsgastliches Problem, für oder gegen das ln diesen Blättern, nicht Stellung gcnonune» werden kann, weil eine solche Stellungnahme die parteipolitische Neutralität des C. B. j Verletzen würde. Tie Erwähnung gewisser im Zusammenhang mit dem FürstcnenteiginmgIproblcm aktuell gewordener völkischer Bestrebungen ''oll deshalb keinerlei Auseinandersetzung mit der Abfindungsfra ze an sich bedeuien, sondern lediglich zeigen, daß in Deutschland nichts unter der Tonne geschieht, ohne daß die Juden daran schuld sind ... Es nimmt daher nicht wriler nninder, daß in zahllosen Zeitungsanzeigen die Enteignung der Fürsten als ein neuer Raubzug des jüdischen Finanzkapitals bezeichnet wird, daß Dr. Josef Eberl e in einem Artikel, der anscheinend durch eine Korrespondenz in zahlreiche Provinzzeitungen gebracht ivurde, die gesamte Enkeignungsbewegnug als Ersolg der von Juden beeinflußten Demokratie bezeichnet, das; in der sozialpolitischen Wochenschrift „Volksbegehren", dem Organ des Verbandes der Interessenten zur Erlangung der Aufwertung E. V. und des Schutzverbandes der Bankgläubiger E. 23., eine unwahre und entstellende Darstellung der Entstehungsgeschichte des Hauses Rothschild gegeben wird, daß sogar die „Gart nerische Rundschau" eine ihrem grünen Papier gleichwertige politische Betrachtung ähnlicher Art bringt! Immer wird im Hintergrund die Absicht erkennbar: die Juden verhetzen euch gegen die Fürsten, sie »vollen das Fürstenvermögen für sich, sie selbst lwbcn es aber viel schlimmer getrieben, sie haben viel größere Vermögen errafft als alle Fürsten zusammen! Nur einen kleinen Schritt weiter — und eine Bewegung ist entfacht, die d i e E n te i g n n n g u n d E n t r e ch t u n g d e r d e u t - scheu Juden im Wege von Bolksbegehr und -ents ch e i d z u m Z i e l e h a t. Tic Kreise allerdings, die jetzt diese Ideen propagieren, sind damit nicht sehr originell. Schon im Sommer 1924 gab cs den gesetzlichen Bestimmungen für Volksentscheide genau eutsprcchende Eintragungslisteu einer „Parteilosen Vereinigung zur Vorbereitung eines verfassungsmäßigen völkischen Volks» cntscheidcs über die Lösung der Judenfrage", die sich die mysteriöse Buchstabeiigruppe: „V. z. v. V." zuin Firmenschild erkor. Diese Vereinigung, die in E r f u r t, Garienstraße 38, ihren Sitz hatte, stellte fünf genau formulierte Anträge, die die Ausweisung der zu gewanderten Juden, die Beschlagnahme ihres gesamten V e r m ö g e n s u n d die Stellung sämtlicher deutscher Juden unter Frcmdenrecht verlangten. Tie Zeitströiuung war diesr „2). z. v. 23." nicht günstig, man hörte Nicht viel von ihr. Aber jetzt scheint ihre Vorarbeit gut verwendbar zu sein. In Halle hat sich ein „R e i chs b u n d z u r V o r b e r e i - . tung eines verfassungsmäßigen Volksentscheids - über die Lösung der Judenfrage ®. 23.“, Halle. Haupt» geschäftsstelle Schulstraße 6, gebildet, der überall Ortsgruppen bis Leben rufen will. Die Forderungen dieses Bundes stimmen, fast wörtlich mH denen des „33, z. v. 23." überein; bemerkenswert ist jedoch, daß in den Richtlinien der neuen Vereinigung den Mitgliedern zur Pflicht gemacht wird. „Beschimpfungen und Tätlichkeiten gegen Inden zu vermeiden und den Inden in jeder Weise aus dem Wege zu gehen." Man wird also in aller Ruhe und Vornehmheit die Gleichberechtigung, der deutschen Juden rückgängig machen. Erfrischend deutlich ist dafür Herr Alfred Roth in Stuttgart. Er fordert in einem Flugblatt „Heraus mit den Judenvermögen", iu deni ein ausgearbeiteter Gesetzentwurf veröffentlicht wird, nichts lvenigcr als die e n t s ch ü d i g u n g s l o s e Enteignung aller deutschen Juden, die nicht vor 1870 in Deutschland ansässig waren oder die sich mit ausländischen Juden versippt haben. Sie soziale Sedeutmig des peffachniahles. Eine Jeftbetrachtnng von Rabbiner Dr. Hoffman» (BreSlan). Pesiach war das Geburtsfest Israels. Als solches gab es ihm von Aiiiaug an seine eigene Bestimmung. Geiviß sondert sich ein Volk aus der Mitte eines anderen, aber ein Volk mit eigener Rote. Anderer Völker Bestimmung ist rein völkischegoistisch. Der Volkskörper bildet sich, entfaltet sich. Er hat oder empfängt ein Land, er breitet sich alis, sucht Macht nnd Obergewalt über andere. Eigene Kultur im »veitesten Sinne entwickelt sich, dann aber auch eigene Religion. Bei Israel liegt gewissermaßen ein Primat des Religiösen vor. Das Religiöse ist bei den Vätern gleichsam vorbereitet nnd sucht sich ein Volk als Träger. Es ist nicht blos ein Attribut, sondern das Attribut des Volkes. Zugleich finden >vir von vornherein diese innige Verknüpfung von Form und Inhalt, von religiöser Tat und religiöser Gesinnung, dieses Absehen von besonderen Glaubcnssorderungen und dieses Betonen des geistersüllten Tuns, lvie es besonderes Kennzeichen jüdischer Frömmigkeit geworden ist. Besonders lehrreich für eine solche Feststellung ist das Mahl an den beiden ersten Abenden des Pessachfestes. Um das gebratene Lamm versammeln sich eine oder mehrere Familien. Inniger Zusammenhang der Familienmitglieder, aber auch brüderliches Verhalten und brüderliche Gesinnung zum Nachbar wird geweckt und gefördert. Der Gedanke der religiösen Gemeinschaft, der Verbundenheit in Gvtt tritt in die Erscheinung. „Dies ist das Brot des Elends, lvclchcs linsere Väter in Aegypten gegessen haben." Gemeinsam getragenes Leid in Vergangenheit und Gegenwart stimmt die Menschen brüderlich. Das erklärt den Zusammenhalt Israels. Seine Söhne sind imincr Genossen in der Not, Kampfes- und Leidensbrüder gewesen. Soziale Unterschiede werden, als mit der Natur des Menschen verknüpft, nicht geleugnet. Aber man soll sich nicht mit ihnen abfinden, man soll, soweit Menschenkraft es vermag, versöhnend auszugleichen versuchen. „Jeder Hungrige kvmme u n b effc." Das kann man erreichen, daß kein Mensch hungert. Man glaube nicht, daß Hunger nnd Verzweiflung zu Gott führt. Geiviß mag Not beten lehren, doch man will nicht, daß der Mensch nur aus Not betet. Wenn kein Mehl da ist. so ist auch keine Thora da. Religion soll zur geistigen Vollendung führen. Für solche aber ist Hunger durchaus nicht der beste Koch. „Iedc r D nr st i ce ko m me und f e ier e da s Fest." Man glaubt nicht seine Schuldigkeit getan zu haben, wenn man den Hunger seines Bruders gestillt hat. Der Mensch hat nicht bloß ein Recht auf Nahrung, er lebt nicht vom Brot allein. Es gibt ein Menschenrecht auf Freude, aus Festesfeier. Je ärmer an Wohlstand und Geist der Mensch ist, desto stärker ist sein Bedürfnis nach Freude. Kein Menschenfreilnd ist der, »velcher dem Armen gerade noch das Brot zumißt, daß er nicht Hungers stirbt, und mäkelt, »venu er sich nun auch eine Freude bereiten »vill. Die alten römischen Imperatoren »varen große Menschenkenner, als sie dem Volke panem et eircenses boten. Auf gleichen: Standpunkt steht das Judentum, vertritt aber eine höhere Lebensauffassung, indem es an Stelle des verwildernden Zirkusspiels die heilige Freude der Festesweihe setzt. Niemand soll hungern, jeder soll teilnehmen am hehren Festesmahle. Geiviß iverden zuerst die Glaubensbrüder geladen. Aber der brüderliche Ruf erfolgt ohne Einschränkung. Jeder Hungrige, jeder Dürftige darf und soll kmnmen. So wurde die erste jüdische Pflicht erfüllt als heiliges Mahl für alle Menschen. Mit einem solchen Mahle wurde sinngemäß begonnen die Ausgabe des Judentums, die da vollendet werden soll durch die brüderliche Vereinigung aller Menschen in wahrhaft messtanischer Zeit.

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