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Central-Verein-Zeitung · 1926-03-01 · Heft 3 (März 1926) · page 8

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Journal
Central-Verein-Zeitung
Volume
1926
Issue
Heft 3 (März 1926)
Date
1926-03-01
Page
– (sequence 8)
Language
German
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Dürfen üie Iuüm nach öem Talmu- -ie Christen betrügen. Von Beztrksrabbincr Dr. Beermann (Hcilbronn). Der jüdische Leser dürfte erstaunt sein, daß diese Frage noch heute zur Erörterung gestellt werden muß. BernseldS ausgezeichnete Arbeiten über das Zinsverbot und jüdisckie GesäMsnwral, beide im Philo-Verlag erschienen, sind auch christlichen Interessenten an diesem Problem zugänglich und führen den einwandfreien Nach, weis, daß das jüdische Gesetz in den Geboten der Liebe und Gerechtigkeit keinen Unterschied zwischen Mensch und Mensch macht. Zwei äußere Anlässe bestimmen mich von neuem zu der unbegründeten Behauptung von der sogenannten Doppelmoral des Judentums prüfend Stellung zu nehmen: 1. bclMiPtete jüngst im Anschluß an einen von mir gehaltenen Bortrag ein hochgebildeter Christ: „Da das Judentum die eigene AuSerivnhlthcit Proklamiert, so ergibt sich zwangsläufig, daß seine Sittlichkeitsforderung nur innerhalb des Kreises dieser auserwählten Edelmenschen gilt." 2. schreibt jüngst der Pfarrer Bertsch (Ludwigsburg) in seinem Predigtband: Das tat ich für dich, „daß die Juden nach ihrem Talmud die Andersgläubigen betrügen dürfen". ^Jch will in möglichster Knappheit auf beide Beschuldigungen ein- 1. Die Au s e r w äh lthet t Israels lwdcutet, daß ihm auf einen Wegen der lebendige Gott begegnet ist, und es darum berufen st, durch seine Lebensführung Gottes heiligen Namen unter den Völkern zu Ehren zu bringen. Nicht nur Prophetcnsdellcn wie Ainos 3, 2: „Nur euch habe ich erwählt von allen Böllern, um an euch zu ahnden eure Missetaten", zeigen, daß Israel sich nicht zu größeren Rechten, sondern zu größeren Pflichten berufen fühlt, sondern der Talmud betont an vielen Stellen ausdrücklich, daß man auch einen Nichtjuden nicht täuschen dürfe . . . Chol. 94 b und bab. K. 113 b heißt es: Man darf einen Nichtjnden nicht bei der Abrechnung übervortcilen, und in der Tvsiste dazu 10. 15 wird gesagt: Wer sich eines Nichtjnden Gut unrechtmäßig aneignct, handelt schlimmer als wenn er sich das Gut eines Juden unrechtmäßig aneignet, weil die damit verbundene Entweihung des göttlichen Namens seine Schuld erhöht. Wer einen Heiden beraubt, und stirbt, erlangt auch mit dem Tode keine Sühne, denn er hat Gottes Namen, d. h, den jüdischen Erwählungsgedanken, entweiht. 2. In der Zusaimnenfasiung aller diesbezüglichen gesetzlichen Bestimmungen deS Talmuds schreibt der maßgebende Maimonidcs in feinem großen Werke Mischna Thora hilchot Geseln 1,2: „Auch einen Heiden zu berauben und zu übervorteilen ist verboten." In diesem Geiste predigt das Buch der Frommen (vgl. Zunz, „Zur Geschichte und Literatur". S. 136): In dem Verkehr mit Nichtjudm befleißige dich derselben Redlichkeit wie mit Juden, mache den Nichtjuden auf feinen Irrtum ausmerrfam, und bester, du lebst von Almosen, als daß du zur Schmach deS Judentums und des jüdischen Namens mit fremdem Gelbe davonläusst. Holt der Richtjude sich bei dir Rat, so sage ihm, wer an dem Orte, wohin er sich begibt, rechtlich und wer ein Betrüger ist. Wohl ist es richtig, daß die Thora Dt. 23, 21 vom Laiidsremdcn ZinS zu nehmen gestattet, allein der ton Bertsch geschmähte Talmud geht über die Bibel hinaus und macht hinsichtlich deS Zinsverbotes keinen Unterschied zwischen einen: jüdischen und einem nichtjüdisckM Schuldner. (Bgl. Bab. Mez. 70 d und Makk. 24 a, danach Schulchan Aruch Jore Dea § 159, 1.) Als im späteren Mittelalter die Juden weder Handwerk noch Ackerbau treiben dursten und von den KausmannKgildeu als Mitglieder nicht ausgenommen wurden, führte die wirtsckpftliche Not die Juden dazu, Geldgeschäfte zu machen. Wie sehr sie dadurch in seelische Pein gerieten, daß sie dabei das auch Christen gegenüber geltende Zinsverbot übertreten müßten, beweist die Entscheidung des um 1150 zu Mainz lebenden Elieser b. Nathan: daß nur dann, 'wenn - die Juden gar keine andere Erwerbsmöglichkeit haben, sie Geld an Nich'juden aus Zinsen (nicht etwa auf Wucher) leihen dürsen. Nach dem Schulchan Aruch Jore Dea 159, 1 ist cs auch unter diesen Umständen nicht erlaubt. Und nun frage ich, dürfen die Juden Im in er noch Verbrecher von Neligions wegen genannt werden? Merken denn nicht gebildete Menschen die ungeheuere Tragik, die hier vorlicgt. Derselbe Jude, den seine Talmudlehre anwies, über den Buchstaben der Thora hinaus, auch dem Nichtjuden ohne jeden Zins zu leihen, mußte im Mittelalter sich gefallen lassen, die ihm von Neligions wegen verpönte Funktion gesckMsmäßiger Geldleihe zu übernehmen, und der heutige Jude, dem seine Religion den Glauben an den einen Gott und die eine Menschheit predigt, muß immer noch im Kampf ums Recht aller Menschen auch für sein eigenes Recht kämpfen, um die Wahrheit des Jheringschen Wortes an sich zu erleben: Wer nicht an sich den Sck>merz der Rechtsverkümmerung erfahren hat. weiß nicht. waS Reckst ist, und hätte er den ganzen corpus juris im Kopfe. (Jhering: „Kampf ums Rechts S. 46.)?' Aum He-rnken. Rabbiner I)r. Kaelter (Danzig) sekAugeVenkens. Unsere War. fahren bczeichneten Menschen besonders vornehmen und edlen Charakter» als /.seidene Menschen". Mt seinem Verständnis wurde gerade diese ^Bezeichnung grivählt. Ein solch „seidener Mensch"'war Rabbiner vr. Rodert Kaelter, /der .Vertreter des CentralvcreinS Danziger Staatsbürger jüdischen Glaubens im Hauptvorstand unseres CeutralvereinS. WaS ihn persönlich sehr auszeichneto, war seine wahre, innere Herzensgüte, s c l n e treue F r e u n d s 6, a s t. seine große A u s r i ch t i g t e 11 und k-ine stete: Tatbereitschast. Ich traf ihn vor vielen Jahren einmal auf. einer Reise, die er aus seine Kosten ausschließlich in 'Ausübung seines Seelsorgcramtes unternahm: nur Mühe, Umstände und Acrgernis konnte ihm jene Fahrt bereiten, aber er sagte mir, daß er al» Priester, ats Jude und al» Mensch auch eine weite Reise nicht scheuen dürfe, wenn es sich darum handle, seelisch Vereinsamte im Gvttesbewußtsei» zu stärken. Als später, während des Krieges und nach dem Kriege, Danzig zu einem Hnuptvrt der verarmten und vertriebenen Juden auS deui Osten wurde, hat er in geradezu beispielloser Hingabe, unter Einsetzung seiner ganzen Pevsönlichkeit, ein großes Hilsswerk organisiert und sich jede» einzelnen von den Tausenden, die sich an ihn wandten, mit Freudigkeit angenommen. Freudigkeit und Aktivität sind wohl seine markantesten Eigeiischastcn gewesen. In jener schicksalsschweren Zeit, in der der Stadt Danzig eine besondere geschichtliche Rolle zugewiesen war, stand er, der richtige Mann, am richtigen Platz. DaS zeigte sich auch bei den Angriffen auf dm deutschen Charakter seiner Stadt und seiner Gemeinde. Wie er den Juden aus dem Osten hilsreich zur Seite stand, so stand er anderseits unbeugsam im Verteidlgungskampf auch sür Deutscht u in und Judentum dort aus Vorposten. Wir werden leider eine solchen Mann und einen solchen Freund nicht wstderbekommcn. Mit Frohen und Glücklichen war er in seiner humorvollen. sprühenden Art heiter und fröhlich und wußte diese wahre Fröhlichkeit aus andere zu übertragen. Wir betrachten es als ein Glück, diesen Mann des Lebens unter uns gehabt zu haben. Sein Andenken gereicht unö zum Segen. L. D. Justizrat Ernst Auerbach (Frankfurt a. M.)> Völlig unerwartet starb am 20. Februar früh Justizrat vr. E r n st Auerbach. Sein Heimgang bedeutet sür die Frankfurter Jüdische Gemeinde wie namentlich für unsere Frankfurter Ortsgruppe einen ungewöhnlich schweren Als Sohn Jakob Auerbachs, des bekannten Lehrer» am Philanthropin. und Vetters Bert hold'Auerbachs mit dem Leben der Frankfurter Jüdischen Gemeinde innig verwachsen und durch Tradition unter die Vorkämpser des deutschen Judentums um seine staatsbürgerliche, soziale Gleichberechtigung gestellt, entfaltete er seit vielen Jahrzehnten eine umfassende Tätigkeit im Dienste der Gemeinde und ihrer Institutionen, wie im Dienste aller der Organisationen, die sich die Wahrung der Rechte der deutschen Juden zur Aufgabe gemacht haben. Bon deni Ansehen, dessen er sich weit über die Grenzen seiner Vaterstadt hinaus erfreute, mag die Tatsache Zeugnis geben, daß er neben dem verewigten Eugen Fuchs das Hauptrcserat bei der ersten Tagung de? 1903 gegründeten Verbandes der deutschen Juden übertragen bekam und mit gewohnter Klarheit und Verstandesschärfe erstattete. Er zählte zu den Gründern dieses Verbandes und gehörte seinem engeren Ausschuß an, solange der Verband existierte. Zusammen mit seinem Schwager, dem verewigten Geheimen Justizrat Dr. Berthold Geiger, der zugleich sein Sozius war, gehörte er aber auch zu den Männern, die bald nach der Gründung des C. V. die Mitglieder der Frankfurter Gemeinde zum Anschluß an den C. V. ausriesen. Als später die Ortsgruppe Franlsurt gegründet wurde, verstand es sich von selbst, daß er ihrem Vorstand angehörte. Mit Ausnahme der allerletzten hat er kaum je eine Vorstandssitzung versäumt, und seit Gründung des Landesverbandes Hessen-Nassau und Hessen bis zum Krieg hielt er für den Landesverband zahlreiche Prvpagandavcrsammlungcn ab. Begabt mit ungewöhnlich scharfem Verstand, eine absolut gerade und aufrichtige Natur, war er im Rate doch stets besonnen, umßvoll. und cs ist bezeichnend sür ihn wie sür den C. B. selbst, daß in Angelegenheiten des E. V. gerade solche Männer in entscheidenden Dingen gern mit ihm Hand in Hand gingen, die in innerjüdischen Fragen ihm, alS ausgesprochenem Liberalen, als Gegner gegcnübcrstandeii. In der Frankfurter Ecmoiudevertretung, der er seit Jahren angehörte, wie als Syndikus des Schulrats des Philanthropins, entfaltete er eine geradezu voll Liebe zur Sache verdienstvolle, allseitig anerkannte Tätigkeit, Bei alledem fand er Zeit als Mitglied des Vorstandes der AuwaltSkammer des Oberlandesgerichts Frankfurt und Vorsitzender des Franlfnrter Anwaltsvereins in der Dclcgiertenversainmlung des deutschen Anwajt-vcreins eine umfassende, von der Wertschätzung seiner Kollegen getragene Tätigkeit zu entfalten. Alle Organisationen, für die E r n st A n e r b a ch tätig war, werben schmerzlich seinen Heimgang empfinden. Noch am Abend vor seinem .. Tod war er alter Familientradition gemäß vergnügt mit den Seinen bei , seinem Nesse», unserem Haupivorstandsmitgliede Dr. Rudolf Geiger- - Ein Herzschlag machte in der svlgendcn Nacht feinem Leben ein Ende. » Wer den lebhastcu. tcmperament- und geistvollen und nngeinein | jugendlich wirkenden Mann als Freund oder Mitarbeiter kennen lernte, wird mit unserem Ortsgrupvcnvorstand einig sein in der Trauer um ij den mitten aus der Arbeit heraus vom Tod gerissenen Kämpfer sür daS J Recht der deutschen Juden. Verlag u. Echrlstteitung: Centralmretn deutsch. Staatsbürger stlü. Glaube ns e.B.^ Berlin 81V 08, Ltndenstr. lg. Für d. Schriftl-it. veranlr».: Dr. L u b mlJH tz ollünder, Berlin SW08. - Druck: Rudolf Moll», Berlitz.LMM

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