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Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts · 1848-06-04 · Heft 23 (4.6.1848) · page 7

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Journal
Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
Volume
9 (1848)
Issue
Heft 23 (4.6.1848)
Date
1848-06-04
Page
– (sequence 7)
Language
German
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LGS klare jeden Juden, der ein Zutrauen za meiner religiösen Einsicht und Gewissenhaftigkeit bat, von jeglicher Verpflichtung auf dieselbe für entbunden. Ja, ich erkläre jeden Juden, der aus solchem Humanrtäisprincip die Beschncidung an seinem Sohne unterläßt, für einen wahren, voflkommenen Juden. Ich erkläre schließlich Gerechtigkeit im weitesten Sinne des Wortes, d. -. Rcchtsglrichhcit für alle Menschen, Humanität und Brüderlichkeit nebst dem lebendigen strebsamen Eifer dieselben in allen Ledenskreifen zur Geltung und Anerkennung zu bringen, für die praktische Verwirklichung der GotteSerkcnntniß des Judenthums und somit für daö wahre und reineJudenthum. Genehmigen Sie rc. Berlin den 8. Mai 1848. Dr. S. Holdheim." Kirche und Staat. Aus Preußen. — Schon vor längerer Zeit ward von den freien Gemeinden der Provinz Sachsen eine um volle und unserkümmerte Religionsfreiheit bittende Adresse an den König gerichtet, die vom Hallifchcn Wislicenus entworfen, würdiger, sreimüthiger Weise das Recht der wahren "Freiheit fordert. Der Minister der grisilichen Angelegenheiten v. Schwerin hat neulich in folgen, dem Schreiben geantwortet, das ich Ihnen, weil darin mancher Punkt berührt wird, der auch für jüdische '.Angelegenheit von Interesse sein dürste und weil am Schlüsse eine Lockerung des innigen Bündnisses zwischen Staat und Kirche in Aussicht gestellt wird, hier mittheile. „Die Jmniediat-Vorstellmrg vom 18. v. M., welche Sie mit ren Mitgliedern mchrer freien Gemeinden eingereicht und sonn um volle Religions- und Geistesfreiheit gebeten wird, ist von Sr. Majestät dem Köm'g an mich zur weitern Verfügung abgc. geben worden. Indem ich Sie hiervon zugleich behufs weiterer Benachrichtigung der übrigen Unterzeichner der Bittschrift in Kenntniß setze, bemerke ich. daß mehrere von den zur Sprache gebrach, reu Wünschen bereits durch die Verordnungen über einige Grundlagen der künftigen Verfassung vom 6. d. M. §. §. 4 und 5 ihre Erledigung gefunden haben und andere eine Abänderung des Patents und der Verordnung vom 30. März v. I., so wie überhaupt eine anderweitige Regulirung der Verhältnisse der s. g. Disssdea. tea-Gemeinden betreffenden Punkte bei der bereits in Angriff genommenen legislativen Brralhung über die hier in Betracht zu ziehenden Fragen nicht unerwegev bleiben werden. Während auf der einen Se te die BittsteLer sich überzeugt hatten mögen, daß es in drrWsicht LrS SouvrruWtrüS Sr. Ms jestät des Königs liegt, den Grundsatz der freien Religionsübung, vollständig durchzusühren, werden Sie auf der andern Seite gewiß auch nicht verkennen, daß eS in rer Pflicht desselben liegt, überall nur in legislativem Wege vorzufchreiten, so wie daß nach Lage der Verhältnisse, das Band nur allmälig gelöst werden kan», daS seit langer Zeit die kirchlichen Angelegenheiten mit dem StaatsrcglMk:.t in einer zu engen Verknüpfung gehalten hat." Berlin, den 25. April 1843. Der Minister re. Graf v. Schwerin. Sollte nun, wie in dem obigen Ministerial-Erlaß angedeutet ist, auf eine allmätige Lösung veS nur allzuengen Verhältnisses zwischen dem Staate und derjenigen Kirche, die bis jetzt als ein besonderer Liebling geschützt und gepflegt worden, ernstlich hingearbeitet werden, so steht nicht zu erwarten, daß der Staat fortan neue Beziehungen mit solchen kirchlichen Verbänden anknüpfea werde, die bis jetzt von seiner Thcilnahme gänzlich ausgeschlossen waren, und daß er die Rechtsgleichheit der verschiedenen Bekenntnisse in dem Sinne zur Ausführung bringen werde, daß sie alle als Staatskirchen neben einander siguriren würden. Vielmehr scheinen alle Symptome auf eine Lösung veS bisher bestandenen widernatürlichen Verhältnisses und auf eine gänzliche Befreiung der Kirche von der freundlichen Umarmung der Staatsgewalt hinzudeuten, wobei beide Theile sich wohler fühlen würden. Außer der orthodox - kirchlichen Partei scheint auch dies der allgemeine Wunsch aller Liberalen in der Kirche zu sein, die nach einer freien Verfassung streben und hat sich dieser Wunsch als daS Häuptergebniß ver am 26. April stattgehabten Versammlung zu Köthen, wie der mir vorliegende Bericht nebst Entwurf einer Kirchenverbrsscrung ausweist, herausgestellt. Die Iudeufrage. Oesterreich im Mai. — Das neue österreichische Central- Organ für Glaubensfreiheit, Cultur, Geschichte und Literatur der Juden enthält in feiner ersten Nummer einen Artikel über die Zudensrage, von welchem einige Stellen wohl verdienen, auch den Lesern des Israeliten bekannt zu werden. Sie lauten; Reaktion?! Wo? Wer? Wann? Wollen wir wieder ans alle Munkelelen und Fraubascreien hören und horchen, wenn wir zu Gericht sitzen, und ln Wahrheit und Wahrhaftigkeit daS Recht sprechen im Angesichte GotteS und der Menschen? Für die Juden sprechen sich alle Ereln, Denkenden, Gebildeten im Volke aus, wer eia gesundes Herz, einen gesunden Sinn im Volke hat. Gegen

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