Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Journal
- Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Volume
- 9 (1848)
- Issue
- Heft 23 (4.6.1848)
- Date
- 1848-06-04
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
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wortet. Mit gründlicher Kenntniß des historische» Judrntbums, die ihm Ehre und uns Freude macht, weist er die Fiktionen Delitzsch's von einer von der Bolksgenosscnschaft sich unterscheidenden Religionsgenossenschaft, die etwas Anderes als die leibliche Abstammung, oder gor eine freie Selbstentscheidung zum Ausgangspunkte baden soll, als dem historischen Judenthum durchaus fremd, zurück. „Professor Delitzsch — sagt Einhorn (Beilage zur Rostocker Zeitung v. 31. Januar) „sträubt sich dagegen, daß der Zude, vermöge der fleischlichen Abkunft ein Mitglied der israelitischen Religionsgcnossenschaft werden und deren Rechte und Fähigkeiten genießen soll; allein er hat vergessen, daß er auch bei seiner vermeintlichen freien Selbstentscheidung der Jsraelite einzig und allein vermöge seiner fleischlichen Abkunft auf ein geoffenbartcs Gesetz angewiesen und, ja oder nicht wollend, der jüdischen religiösen Pflichtigkeit unterworfen ist. Es ist eben so absurd, die religiöse Pflichtigkeit ohne vorausgcgangene Gliedschaft an der Religionsgemeinde für möglich zu halten, als die religiöse Pflichtigkeir und religiöse Berechtigung nebst Befähigung gewaltsam auseinander zu reißen, jene von der bloßen Abkunft, diese hingegen erst vom Eintritt in die Confesston preducirr werden zu lassen. Ueberbaupr hat Professor Delitzsch, indem er die fleischliche Abkunft als Medium für den Eintritt in die jüdische Glaubcnsgenosseuschaft nicht gelten lassen will, das Charakteristische des Zudembums übersehen, wonach dasselbe sein Ceremonialgcsetz einzig und allein auf den israelitischen Stamm beschränkt wissen will. Was nutzt nun die Phrase von der fleischlichen Abkunft da, wo doch nur diese, man mag dazwischen schieben, was man immct wolle, die letzte Basis der specisisch - israelitischen Gesetz, lichkcit bildet? Diese, und keine andere Vorstellung gewinnt Zeder, welchem das Gebiet des JudcnthumS nicht fremd gMLeben... Das Zudentbum wird trotz seinem unberufenen Rathgeber feine Angehörigen weder verstoßen, noch freigeben. Wie man ihm mit dem ersten Athemzuge ange. hört, eben so kann man es erst mit dem letzten verlassen ... Es ist also offenbar weder fleischliche Veschueidung, noch die freie Selbstentscheidung, sondern die leibliche Abstammung, die ausschließliche Grundlage der ccremoniellm Verpflichtung, welche den Israeliten in seine Glaubensgenossmschast eknführt. Za, Herr Professor Delitzschs Wenn das Zudenthum die einzige positive Religion unter der Sonne ist, welche ihre ceremoniellen Ge- und Verbote blos von einem einzigen Stamm beobachtet wissen will und sie in dem Maße als dessen ausschließliches Eigenthum, daß cs sogar eine Abneigung gegen die Aufnahme von Proselyten hegt, dann ist und muß es auch die einzige positive Religion unter der Sonne sei«, welcher man schon mit der Geburt angehört; dann werden Sie Ihr ketzerisches und rationalistisches Sträuben gegen die coufessionelle Gliedschaft mittelst der fleischlichen Abkunft aufgebcn müssen; daun hat die israelitische Religionsgenossenschaft allerdings so zauberhaft mächtige Arme, daß der Zsraclite so wenig durch freie Selbstcnlfcheidung sich ibr entwinden kann, daß sie selbst diejenigen, welche zu einer andern Religion übertreten, nickt losläßt. Das nennen Sie nun freilich eine unerträgliche Fessel, eine unerhörte Tyrannei. Das Judenthum aukwortet Ihnen aber: Die Gemeinschaft meiner Bekennner ist die höchste Wohlthat für alle aus dem Hause Jakobs, und ich halte sie fest und lieblich umschlungen, auch dann, wenn sie sich dieser Gemeinschaft entziehen wollen; denn — obwohl er gesündigt, ist er doch ein Israelit!" Wir haben unfern talmudisch gründlich gelehrten College» Einhorn ganz ausreden, seinen Gegner auf das Schlagendste widerlegen und das Princip des historischen Judenthums, wie es leibt und lebt, der Wahrheit gemäß vollständig entwickeln lassen. Aber wundern müssen wir uns und bedauern können wir es nicht genug, daß cm so scharfer Verstand wie Einhorns nur bis zu einer gewissen Grenze, ich meine zur richtigen Erkenntniß des historischen Sachverhältniffes, vorzudringen, diese aber nicht zu übersteigen und cs einzusebcn vermag, wie er sich durch seine scharfe Dialektik den ganzen religiösen Boden unter Den Füßen selbst hinweggezogen und über einem offenen Abgrund ruhig lustwandeln zu können vermeint. Professor Delitzsch hat mit treuen und lebendigen Zügen das historische Zudenthum, das er für eine Fiction Einhorns Kalt, als eine Religion der Unfreiheit geschildert. Einhorn bewies ihm auf das bündigste, daß dies Judenthum keine Fiction, sondern das wahrhaft historische sei. Aber die Unfreiheit, die Tyrannei, die an einem solchen Zudenthum unveräußerlich haftet und gegen welche unser besseres Sr'ttlichkeits-, Rechts- und Freiheitsgefühl sich empören muß.