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Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts · 1848-06-04 · Heft 23 (4.6.1848) · page 2

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Journal
Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
Volume
9 (1848)
Issue
Heft 23 (4.6.1848)
Date
1848-06-04
Page
– (sequence 2)
Language
German
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das geschilderte kirchcn-historische Verbältniß des Judendenthums ein unvernünftiges, absurdes sei, muß es aber darum auch schon ein unwahres, d. h. ein geschichtlich unwahres sein? Können Sie als orthodorcr Christ das biblische Factum der Auscrwähltbeir Israels leugnen? Nun, bat Gott den israelitischen Volksstamm sich auscrwäblt und mit ihm ein Bündniß geschlossen, dieses Bündniß durch ein von ihm gcoffenbartes Gesetz besiegelt, kann cs dann im Belieben des einzelnen Bunoesgliedes stehen, sich von diesem Bunde loszureißen, kann cs von der Willkür der Gemeinde abhangen, über die Gliedschaft der einzelnen Bundesglieder zu verfugen? Wäre die Gemeinde ihrerseits freiwillig in einen Bund mit Gott getreten und hatte sie sich ausdrücklich das Recht vorbehal^ ten, bundesbrüchigc Glieder aus ihrer Gemeinschaft auszuschließeu, dann wäre es freilich ein anderes Verhältnis. Aber Gott hat das Volk, ohne cs um seinen Willen zu fragen, auscrwäblt, mit ibm ein Bündniß geschlossen, es hat also außer Gott Niemand das Recht, über die Glicdschafr zu verfügen. Nach dem Willen dieses Gottes kann kein Jude von seinen Bundcspflichten gegen Gott sich lossagen. Ist cs nunmehr so auffallend , daß dieser Gott in der That solche zauberhaft mächtige Arme bat, daß der Mensch durch keine freie Selbstcntfcheidung sich ihr entwinden kann? Habe ich mich einmal ohne Freiheit erwählen lassen und bin unwillkürlich in ein Bündniß hineingezogen worden, so hat es nichts mehr Befremdendes, wenn ich ohne Freiheit in dem Bündniß verharren müsse. Herr Professor Delitzsch spricht von einer Confession und kann es nicht begreifen, wie man ibr angeboren könne, obwohl man Bckenntniß und Ordnung derselben mit Füßen tritt. Aber das Wort Confession im gewöhnlichen Wortsinn setzt einen freien Eintritt in dieselbe voraus, und es ist ganz natürlich, daß ein widerwilligcs Verharren in derselben ungcdenkbar sei. Allein dieser Begriff von Confession widerspricht dem Vcrhältniß des Judenthums, dessen Prineip die Auserwäbltheit, mithin die Unfreiheit von Seiten der Auserwählten ist, und daß man dieser Confession immer zugehört, wenn man Bekenntniß und Ordnung mit Füßen tritt, hat nichts Widersprechendes. Auch der menschlichen Gesellschaft gehört man unfreiwillig an, man ist in ihr geboren und man wird noch immer als Mensch betrachtet, wenn man auch Gesetz und Ordnung der Menschen mit Füßen tritt. Das Zudenthum betrachtet .1*7 seine Bekenner ganz «* demselben Vcrhältniß zu sich, wie die menschliche Gesellschaft den Menschen betrachtet. Ter Jude gehört allerdings der jüdischen Volksgemeinschaft an, weil er sich in ihr vorsindet, d. h. weil er ein geborenes Mitglied derselben und eo ipso von Gott auserwählt ist, und dadurch von dem Bündniß mit Gott wie von einem Zauberkreis umspannt wird. Die Gemeinde ist ihren Gliedern gegenüber rechtlos und wehrlos, weil sie nicht mit denselben einen Vertrag geschlossen, in dem ihr Rechte gegen dieselben eingcraumt werden, sondern mit ihnen gemeinschaftlich Gott gegenüber steht, der alle Rechte sich selbst Vorbehalten. Die Gemeinde ist Ln der That eine der Willkür Gottes preisgegebcne Sklavin und ihr gehört Niemand an, sondern Gott, und zwar als ein Sklave in unlösbarer Fessel. Klingt dies Alles dem sonderbarer Weise dem Judenthum gegenüber urplötzlich rationalistisch gewordene« Professor Delitzsch unphilosophisch, unvernünftig, absurd, widersinnig, so mag dies Alles wahr sein, aber es ist einmal das factische Sachverbälmiß des bistoristhen Ju« Lcnlbnms, dessen Ausgangspunkt der Gnadenakt der Anserwäbltbeit, mithin die Unfreiheit des jüdischen Volkes ist. Wird das Princip einmal zugegeben, so muß man den Muth haben, die Consequcnzen zu ertragen und sich nicht ihrer dialektisch entledigen zu wollen. Wir können eine menschliche Theilnahme mit dem Mißbehagen des Herrn Professor Delitzsch bei dieser Sachlage empfinden, da das Christcnkhum, welches die Gnadenwahl des Iu< dentdums copirt, und nur statt des heiligen Samens den Glauben an Christcnthum setzt, der Freiheit nicht viel günstiger ist, aber wir müssen streng gegen ihn sein, wenn er in solchem Mißbehagen das historische Judenthnm wegphilosophiren und uns dafür einen rationalistischen Wechselbalg unterschieben will. Nein? das Judenthum muß von dem gläubigen Juden in seiner historischen Wahrheit, wie der unbefangene Historiker es auffaßt, nämlich, als ein die Freiheit des Individuums wie die des Volkes durchaus nicht anerkennende und nur in dem göttlichen Act der Erwählung ausgehende Religion geglaubt werden, und wem seine Freiheit lieber alS die göttliche Ewählnng ist, der kann und wird an sie nicht glaube«. Sehen wir nun, was Herr vr. Einhorn auf die Beweise all absurdum dem Herrn Professor Delitzsch ant-

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