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Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts · 1848-05-28 · Heft 22 (28.5.1848) · page 4

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Journal
Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
Volume
9 (1848)
Issue
Heft 22 (28.5.1848)
Date
1848-05-28
Page
– (sequence 4)
Language
German
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172 sehr rm'lde, aber doch crcexrionclle Stellung zu, und der Talmud, wenn er auch einzelne Richtjuden unter gewissen Beschränkungen in das jüdische Volk aufgehen laßt, kennt doch für die übrige MensMcir kein anderes Ziel als das des Noachidenrdums, wäbrend das Iudenthum ein a u s sch l i e ß l i ch e s E r b e des jüdischen Volkes bleibt. Sr hätte also, wenn er sich das Eachverbaltniß auch nickt sonnenklar, aber doch nur ziemlich klar gemacht batte, leicht einseben müssen, daß die jüdische Neligionsgenossenschaft wesentlich in der jüdischen Volksgenossenschaft aufgeht , und daß man beide nicht von einander trennen könne, um zu sagen, daß derjenige, welcher Offenbarung und Sabbatb und Bundessiegel mißachtet, zwar Mitglied des jüdischen Volkes zu sein nicht aufhört, auch seine religiöse Pflichligkeit nicht aufbebk, aber doch aus dem confessionellcn Verbände der jüdischen Religions- und Glaubensgenossenschasr sich selbst ausschließt, da die Wurzel alles dieses lctztcrn in der Volksgenossenschaft rudet und nicht willkürlich von ihr losgetrcnnt werden kann. «.Schluß folgt.) Geschichte des Tages. Kirche und Staat. Bom Main. Die Sie wissen, lese ich die Correspondenzen von Berlin in Ihrer Zeitschrift immer mit großem Interesse. Zch freue mich ree geistigen Frische, die darin weht, ver Entschiedenheit, die sich darin ausspricht, rer principiellen Stärke, die sich in derselben zeigt und Allem mit Schärfe entgegentritt, waS als Unentschiedenheit und Halbheit, als ein Wanken und Schwanken sich verräth. — Allein dem, waS (S. 149 Ihres Blattes) von unserem entschiedenen Denker gegen Geiger Betreffs res Verhältnisses der Kirche zum Staat gesagt wird, vermag ich nicht bcizusiimmen. Wie? Die Kirche ,e:er Synagoge) soll vom Staate ganz getrennt werden, der Staat sie gar archt in seinen Organismus aufnehmen; sie so behandeln, wie irgend einen Privatvereim na Casino, eine Lesegesellschaft? Zch weiß, es ist diese Zdce neuerdings auch in Deutschland vielfach zur Sprache gekommen» aber wahr und heilsam ist sie darum doch nicht, wahr nicht, weil der Staat die Totalität des Menschen repräsentirt, darum auch das in sein Gebiet ziehen muß, was ein so erhabenes und reiches Element ia der Mcnfchennatur bildet, das sittliche, yaS religiöse Leben. Oder, wie soll eS gerechtfertigt werden. daß der Staat sich um alles Andere kümmert, alles Andere leite^ und fördert: die Jurisprudenz, die Medizin, die Philosophie, die Technik, die Kunst, aber von der Sittlichkeit, von der Religion keine Notiz nehmen, diese als ein ihm Gleichgültiges, ja Fremdes betrachten fvL? Zhr Csrrespondent erwiedert unS: »Der Staat hat nur fit die Pflege des Rechtes und der Sittlichkeit, eines Objectiven und Allgemeingültigen zu sorgen und muß die Sorge für die Pflege des fubjectiveu Bekenntnisses uns religiösen Lebens den Bekenner» allein überlassen." Ganz gut, das soll er auch 1 Aber so lange das Sitten- und Rechtsgefetz religiös angeschaut, auf eine religiöse Quelle zurückgesührt wird, wie dieses bei des verschiedenen kirchlichen Gemeinschaften, i» welche die Staatsbürger sich theilen, der Fall ist, muß der Staat auch sich um die Lrrche als solche bekümmern, darf er eS nicht verschmähen, ihr eine Stelle in seinem Organismus einzuräumen, ja muß die verschiedenen kirchlichen Gemeinschaften alle als die festesten Stützen der staatlichen Ordnung ansehen, da ihre Anstalten cs sind, durch welche das Gefühl für Recht und Sittlichkeit fort und fort angeregt, entwickelt, geprüfet und gefestigt wird durch den Glauben an ein Uebersinnliches und Heiliges, an eine ewige und göttliche Deltordnung, in welcher die rechtliche, staatliche ihre Gründe unv ihre Wurzeln hat, wenn wir auch deßhalb keineswegs gemeint sind, daß der Staat diejenigen, welchen die Sittlichkeit schon Alles ist, welche die Religion in ihrer concreten Aeußerunz, der Kirche, nicht zn dedürfen meinen, irgendwie zurücksetzen dürfe. Aber noch haben sich keine solche rein-moralische Gesellschaften gebildet, und dürften sich auch schwerlich so bald bilden. Zch sagte von jener Trennung, daß sie auch nicht heilsam sei, und Sie müßten mir darin beistimmen, selbst wenn Sie ein Republikaner waren, was ich nicht bin. Zch scheue; vielmehr die Republik, weil ihr jeder Ruhepunkt fehlt, weil die - Massen, oder vielmehr die, welche sie durch Schmeichelei und! schlaue Redekünste zu beherrschen wissen, in ihr regieren; weil 1 da die Agitation und der Wechsel und der Ungestüm kein Ende nehmen. Zch scheue die Republik besonders ia Deutschland, wo die politische Einf^t noch so wenig gereift, die Masse daher der Agitation und der Verführung um so zugängiger ist. Aber ich scheue die Republik in den religiösen Gemeinschaften — und dieses geschieht durch die Trennung, durch das völlige Lssreißen der Kirche vom Staat — noch mehr; weil eine einzelne Gemeinde noch leichter verführt, noch leichter durch irgend eine Verblendusg oder Leidenschaft, mit ihrem Geistlichen ia eia augenblickliches Mißverständnis gcrathen, und dann an eine feste Stellung der Letzteres nicht zu denken, und sse wie die Dienst

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