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Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts · 1848-05-21 · Heft 21 (21.5.1848) · page 3

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Journal
Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
Volume
9 (1848)
Issue
Heft 21 (21.5.1848)
Date
1848-05-21
Page
– (sequence 3)
Language
German
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LS3 zeichnet sind, als Quell des CtudiumS hoch in Ebren zu; ballen. Aber es noch immer der Menschheit sub stiruiren und Ln Bezug auf dasselbe noch immer sprechen wollen: wie der Mensch durch seine Mcnschcngcburt immer und ewig auf das Sitlengesetz, so sey der Jude durch seine jüdische Geburt immer und ewig auf das jüdische Gesetz verpfllchrct, dies noch beute sprechen wollen, nachdem der Menschcngeist zur Selbstständigkeit erwacht und die menschliche Eigenschaft als die höchste erkennt, und in ihr allein den ausschließlichen Quell seiner Verpflichtung siebt, muß als die höchste Beschränktheit und Widersinnigkcit bezeichnet und abgewiescn werden. Tas Zudenthum ist in seinem geschichtlichen Verlaufe zu der Ueberzeugung gekommen, sich als eine Religion, d. h. als eine geistige Kraft, als eine wadre Anschauung von dem natürlichen Vcrbältniß zwischen Gott und Menschen, das durch sittliche Heiligkeit am richtigsten dargestellt wird, zu erkennen. Zn seiner Bibel findet es neben jener Verwechslung und Subsiituirung des jüdischen Volkes anstatt der Menschheit auch das richtige Verhältniß zwischen Gott und der ganzen Menschheit deutlich genug ausgeprägt, indem die Bibel ausdrücklich lehrt, daß Gott den Menschen in seinem Ebcnbrlde geschaffen babe. Torum strebt cs darnach, das ursprüngliche Ver» haltniß wieder herzustellen, statt des jüdischen Volkes die Menschheit, stakt des jüdischen Gesetzes das heilige Gesetz der Sittlichkeit, statt des Zufalls der Geburt, die! freie Tbat des Gewissens, statt des Zwanges die Ucbcrzcugnng, statt des politischen Vertrages die freie Vcrciiiigung, statt der Volksthümlichkeit die Glaubensgemeinschaft, stakt der V o lksgen offen scha ft die R eligio ns g e n o sse n sch a fl zu setzen. Tas ist das Grundwesen der Reformbestrebungen im heutigen Zudenthum und man kann noch immer mit Recht sagen: Religionsgcnossenschaft statt Volksge» nossenschaft ist das Schiboleth der Reform. Nur darf diese sich nicht täuschen und sich einbilden, es sei immer so gewesen, und sie trete mit diesem Bewußtsein keineswegs auS der bisherigen historischen Betrachtungsweise des Judenthums heraus. Rein, das wäre Selbsttäuschung. Das bisherige Zudenthum betrachtete sich allerdings als eine Volksgcnoffenschaft, die an das Bund» «iß zwischen Gott und Israel anlednte, und in ihm die Quelle erblickte, auS der ihre höhere Verpflichtung und höhere Berechtigung der Menschheit gegenüber floß. Das sogenannte Zudenthum muß z. D. die Befchneidung hoch und heilig halten, so lange es an ein Bündniß zwischen Gott und Zsracl glaubt, und consequent in der grundsatzliä en Unterlassung der Befchneidung eine grundsätzliche Zerstörung des Bundes oder eine Lossagung von demselben erblicken. Die moderne Wendung, mau könne an den Fortbestand des Bündnisses glauben und nur das äußere Zeichen desselben in Abrede nehmen, ist hohl und leer, weil ein Gott, der auf einem Bündniß mit einem Tdeil der Menschheit in der Gegenwart fort und fort besteht, unmöglich ein reformatorischer Gott sein, und von der Forderung, das Bündniß durch cm äußeres Zeichen zu besiegeln, Nachlassen könne. Wäre Jehova Rcformidecn zugänglich, so würde er nicht cm halber Reformer sein und auf den Fortbestand des partikulären Bündnisses mit Israel pochen, sondern wie cs einem ächten Reformer geziemt, die ganze Menschheit in seinen Bund aufnehmcn. So lange er dieö nicht thun mag, kann und wird er auch auf die Beschncidung nicht verzichten. Besteht aber dieses engere Bündniß mit Zsrael fort, so müssen alle Conscquenzen des historischen Zudentbums fortbcstehen, cs muß jeder in diesem Bündnisse geborene bon gre mal gre Jude auf das ganze Gesetz verpflichtet und zur Haltung desselben gezwungen werden. Hat das Bündniß nicht aufgehört, so hat auch die Stammcsreligion, die Nationalität, die Auserwählthcir, die Raccnheiligkeit nicht aufgehört, und cs kann im heutigen Zudenthum so wenig von Ueberzeugung, von Glaubens- und Gewissensfreiheit die Rede sein, als diese je in der ältern jüdischen Theokratie gekannt waren. Es muß die Reform ein entschiedenes, klares Bewußtsein idrcr selbst in sich tragen, und darf sich über den noch so schroffen Gegensatz zum herkömmlichen historischen Zudeuthum keine Illusionen machen. Mag die sogenannte historische Reformschule daran ein vorübergehendes Genüge finden, wenn es ihr gelingt, nachzuweisen, daß die ältere Anschauung als sie noch die alleinherrschende war, sich hie und da durch unvorsichtige Aeußerungen compromittirte, daß sie hie und da eine Spalte oder einen Ritz bekommen, mag sie auf so schwachen Grundlagen sogar ein wissenschaftliches System aufbaucn, das das gegenwärtige Bewußtseyn nicht erst heute geboren, sondern das viele Symptome und bedenkliche Zeichen seine Gebart längst verkündeten rc., wir kön e» ihr alle diese wissenschaftlichen Triumphe ohne Neid lassen, und ist die Be-

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