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Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts · 1848-05-14 · Heft 20 (14.5.1848) · page 7

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Journal
Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
Volume
9 (1848)
Issue
Heft 20 (14.5.1848)
Date
1848-05-14
Page
– (sequence 7)
Language
German
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im ferzeitung. «Betrachtet man Inhalt und Färbung des Ganzen genauer, heißt cs dort bezüglich deS angeführten Artikels, so ist es leicht zu entdecken, daß die einzige frische Fröhlichkeit ihm fremd geworden ist. DaS Wühlen von Unten nach Oben und von Außen nach Innen, so viele Unstnnigkeiten nnd Unmöglichkeiten, das wilde Geschrei von Crethi und Plethi, Juden und Zudcngenoffen, Crethcrn und Arabern macht ihm Schwindel und flößt ihm Besorgniß und Bangigkeit ein. DaS ist nicht die frische Fröhlichkeit von Frankreichs Lerche, Beranger, der jubelnd der frischen Sonne entgegenschwirrt und das alte Herz an ihrem ersten Strahle erwärmt.- Der Gesetzesentwurf über die Aushebung der standeS» und gutsherrlichen Gerichtsbarkeit, dann die Aufhebung, Firirung und Ablösung von Grundlastcn, welchen unsere Negierung bei den Ständen eingebracht hat, ist für uns von besonderer Wichtigkeit. Es figuriren in demselben, uns specicll angehend, Zurenbegräbnißgeld, Reccptions-, Herbergs- und Schutzgeld. Daß die Negierung diese besonderen Abgaben an den Staat aufheben würde, daran war ohnedicß nicht zu zweifeln, dagegen war selbst im Falle einer völligen Gleichstellung kaum raran zu denken, daß sie nicht ferner an Grund- und Gerichtsherrn würden verabreicht werden müssen. Möchte doch selbst in Churhcssen der Staat sich entschließen, hicsür eine Entschädigung zu bewilligen! Nach diesem Gesetzentwürfe, der alle rein persönlichen, nicht auf Grund und Boren haftenden Abgaben an Grund - oder Gcrichtshcrrn aufhebt, ohne Entschädigung. werten auch diejenigen Israeliten von solchen mittelalterlichen Abgaben frei, die sie an Privatpersonen zu vcrabrcicheu hatten. Die Summe ist sehr bedeutend und dennoch zweifeln wir nicht, daß der Gesetzentwurf die ständische Sanktion erhalten werde, denn die Zeit drängt und ihre Forderung ist so laut und mächtig, daß die Gutsherrn ihr nicht werden sich entziehen können. Gut ist es und weislich, daß diese erceptionellcn Zahlungen erst beseitigt werden, - che die bürgerliche Gleichstellung zur Sprache kommt, denn nun wird Mancher dafür sein, der dloS deshalb es nicht gewesen wäre, weil er die Aufhebung jener als Folge besorgte. Die Wahlen für das deutsche Parlament verursachen auch bei unS viel Aufregung, aber noch ist von keiner Weise eine mißliebige Demonstration gegen die gleiche Berechtigung zur aktiven und passiven Wahl der Juden bekannt worden, im Gegcnthcile auf allen Wahllisten der Comiteen und ClubbS finden sich Namen jüdischer Gelehrten, als Dr. Loewe, Rabbiner in Fürth, vr. Fcust. Redakteur deS Nürnberger Courrkcr und vr. Fcust, Redakteur deS Nürnberger Korrespondenten; vr. Hänke, Redakteur der Reuen Augsburger Zeitung; T. Merz in München u. A. Politisches und Kirchliches. Daiern. — Der Gesetzesvorschlag über Verbesserung der Verhältnisse der Israeliten, welchen die Thronrede unsere- Königbei Eröffnung der Eländeverlammlung angekündigt hatte, und welcher fich nach dem einstimmigen Anträge der zweiten Kammer zum Prinzipe der völligen Gleichstellung mit den Bekenner» deS herrschenden Glaubens erheben sollte, ist noch immer nicht zur Vorlage an die Stände gebracht worden, trotzdem daß der wackere Stock in ger aus der Pfalz schon mehrmals daran erinnert hat. Daß die AuSarbeiiung dieses Gesetzentwurfes viel Zeit und Vorbereitungen in Anspruch nehme, welches die gewöhnliche Entschuldigung für die Verzögerung einer erwarteten Vorlage ist, daS kann unser StaaatSminiflerium hier nicht anführen. Denn dieses Gesetz dürfte bloS aus dem einzigen Paragraphen bestehen, in welchem ganz einfach gesagt würde: DaS religiöse Glaubensbekcnntniß soll fortan keinen Einfluß mehr auf den Genuß bürgerlicher und politischer Rechte aueüben. Doch unser Ministerium denkt vielleicht, die Juden haben so lange unter dem Drucke bürgerlicher Zurücksetzung gelebt, so können sie denselben auch noch eine kurze Zeit länger ertragen. Sic find ohnehin die geduldigste Klaffe der Nnterthanen, von denen kein ungestümes Drängen auf Erfüllung ihrer Wünsche zu befürchten ist. wir hören ja nicht einmal, daß sie die Kammern mit der Btite um Anerkennung ihres so kange verkannten Rechtes bestürmen. Das Prinzip der Gleichstellung aller Confessionen ist indessen durch das Gesetz über die Wahlen zum deutschen Parlamente von den drei Faktoren der Gesetzgebung bereits anerkannt worden, und nach cmer Erklärung drs JusrizministerS Heinz wird auch daS demnächst cinzubringende Wahlgesetz für Baiern die gleiche aktive und passive Wablbrrechtignng für die Bekenner aller Confessionen aussprrchcn. Somit wäre das Prinzip der Emanzipation gesichert, und die Conscquenzen aus demselben müssen dann auch bald inS Leben treten. Große Freuec bei den Brtheiligten veranlaßte die von dem Ministerium beantragte Aushebung der Juden-Schutzgelver, welche in der Tbat eine höchst drückende Last waren. So mußte z. B. in dem Orte, wo Schreiber dieses wohnt, jede jüdische Familie neun Gulden Schutzgeld jährlich an den Gutsherrn zahlen, und auch der Handwerker oder Taglöhner war nicht davon befreit. An andern Orten betrug daS^ Schutzgeld zwölf Gulden und darüber für jede Familie.

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