Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Journal
- Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Volume
- 9 (1848)
- Issue
- Heft 20 (14.5.1848)
- Date
- 1848-05-14
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
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155 knallt, ich musicire, ich mak, ich mache Verse zu mei« nem Vergnüge»; es strengt mich nicht im Geringsten an, im Gegcntbeil eS amüsirt mich sehr. Ich darf also spielen, zeichnen, schreiben am Sabbalh nach Herzenslust. — Nun bin ich aber ein armer Teufel von Musikant, Maler oder Vcrscschmied; ich muß im Schweiß meines Angesichts die edlen Künste betreiben, weil sic mein Gewerbe sind. Zch darf also am Sabbald nichts dergleichen thun, denn eS ist mein Gewerbe und strengt mich an. Und dergleichen! Ich habe wahrlick, nicht die Absicht, die Tendenz der Rabbiner-Versammlung lächerlich zu machen, und cs fallt mir nicht ein zu glauben, daß die Mitglieder der Commission, vor deren Geist und Charakter Niemand mehr Hochachtung baden kann als ich, nicht so gescheut waren die Consequenzcn ihres Prinzips so nackt durchzuschauen, wie ich cs kdue; — har ja die Commission selber offen bekannt, daß sie über die Ausgleichung der Collisionen zwischen der Sabbath-Heiligung und dem zeitlichen Lebensglück, zu keinem übereinstimmenden Resultate zu kommen vermochte! Aber ich kalte cs für eine Pflicht der Wahrhaftigkeit zu zeigen, daß von dem bisherigen Prinzip der historischen Theologie aus nie und nimmer ei» Resultat zu erzielen sein wird. Hat cs sich aus diesem Beispiel sattsam gezeigt, wie ohnmächtig sich das Prinzip der historischen Schule erweisen muß, wo es nur um die Wegräumung wirklicher Verwickelungen zu thun ist, so mag ein anderes Beispiel lehren, wie erfindungsreich jenes Prinzip ist, den blutleeren Schatten längst vermoderter Institute, über deren Andenken besser ein ewiges Stillschweigen Kerrschen sollte, eine neue Seele cinzuhauchen, um sie zu einem nutz- und zwecklosen Scheindasein wieder zu erwecken! Ich habe oben beispielsweise die für den israelitischen Hausvater noch bestehende Ablösungslast seines erstgeborncn Sohnes, sowie die Opicrpflicht seines erst' gcbornen Viehes erwähnt. Tic Rabbiner-Versammlung bar auf Grund eines Antrags diese einer ernstlichen Erwähnung kaum mehr würdige Frage einer Commission überwiesen. Herr Vr. Adler lieferte ein Referat hierüber.*) Dieses Referat ist recht wie geschaffen dazu. Alles dasjenige zu bestätigen, was ich über die *) Vgl. Israelit r. 19. Za-rh. 1846. No. 30. Halbheit und Unzulänglichkeit deö historischen Reform- Prinzips aufstellte. An der Hand einer vernünftigen Eregese kommt der Referent anfänglich in Beziehung auf die Frage wegen des Opferviehes zu dem nnzweifclhaft einzig richtigen Resultat, daß „für unsre gegenwärtigen Verhältnisse, wo weder die Weihe zum Priester oder Opfer, noch auch ein Eristcnzmittel für einen Pricsterstand factisch nöthig oder möglich ist, die Bedeutungslosigkeit und Unverbindlichkeit der ganzen Vorschrift sich von selbst crgiebt." — Vortrefflich! Nun aber erwacht plötzlich daS thalmudische Gewissen in dem Referenten; er fängt seiner eigenen Vernunft zu mißtrauen an; ob sie, die teuflische Lügnerin, ihm nicht eine Schlinge legt? ob sie nicht eine „cregerische Hypothese" ihm für Wahrheit vorspiegelt! Vorsichtig, vorsichtig! Nur nicht das Kind mit dem Bade ausgefchmtet! Das Institut muß aufrecht erhalten werden; denn wie kann cs ein historischer Theologe wagen, eine uralte mosaische Satzung, hänge sie auch nur mit dem längst nnrcrgegangenen Social-Recht zusammen, so ohne Weiteres als „bedeutungslos und unverbindlich" über Bord zu werfen; aber eine neue Raison muß dafür aufgcfunden werden; eine modernes, spccnlatives, ethisches Moment muß untergeschoben werden, so bekommt das Ding ein recht gediegenes reformirtcS Ansehen. Knüpfen sich nicht an das Institut der Erstgcbornenweihe„Erinnerungen an Gottes wunderbares Walten in der Geschichte (nchmlich die zehnte egypkische Plage!», »vird durch dasselbe nicht „der so äußerst rvichtigc religiöse Gedanke zur Anschauung gebracht, daß Gott in der Natur lebt und wirkt und deren Gaben spende?" — Also, um dieser Erinnerungen, um dieses Gedankens Willen daS bedeutungslose und unverbindliche Institut aufrecht erhalten! Und die Rabbiner- Versammlung »nögc erklären: „Von nun an ist All.» männliche Erstgeborne unter dem Aicbe-auS schuldiger Dankbarkeit gegen den höchsten Geber ausschließlich für höhere Zwecke zu verivcndcn, und nur mittelst eines LösegeldcS dem profanen Gebrauch frei zu geben." — Der Referent fühlt allerdings sehr wohl, daß der Rabbiner-Versammlung füglich nicht ein Souveranitälsrecht zuerthcilt werden könne, welches sogar unsre Fürsten nicht ohne Concurrenz der Landstänve ausüben, nchmlich daS Recht einem Theite der deut-