Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Journal
- Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Volume
- 9 (1848)
- Issue
- Heft 19 (7.5.1848)
- Date
- 1848-05-07
- Page
- – (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 94% known words query
- IRI
…/2566751-2567071-2567090--3118-2571042- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
950 inreressiren, waS er für wahr hält; da er aber gar kein positives t Glaubensbekrnntniß hat und keines haben soll, so kann er sich auch nicht für alle Bekenntnisse interesfiren und an ihrer Pflege I theilnehmcn. Der Staat hat nur für die Pflege des Rechtes und ' drr Sittlichkeit, eines Objektiven uud Allgemeingültigen j ju sorgen, und muß die Sorge für die Pflege des subjektiven! Bekenntnisses und religiösen Lebens in Uebereinflimmung mit demselben den betreffenden Bekennern allein überlassen. Kann das religiöse Leben ohne Schutz und Pflege deS Staates sich nicht selbst erhalten, so wäre dies ein Beweis, daß eS längst krank und erstorben fei und mag es daher unbetraucrt dahinflnken; hat es aber einen gesunden Inhalt, so wird dieser in freier Entfaltung um '"o kräftiger erblühen. Jtutt „rrn Winden" ist das rcligiöse Leben ohne staatliche Pflege ausgefryt. sondern der freien! Luft, nicht der „Gesetzlosigkeit" ist cs raun prcisgcgcben, sondern der eigenen naturgemäßen Entwickelung seiner innern Kraft. Auch daS heilige Familienleben wird vom Staate nicht bevormundet, und doch ist es weder den Winden noch der Gesetz, lcssgkeit preisgegeben; warum sollte nicht auch ein religiöses Gemeindeleben ohne staatliche Berücksschtigung sich aus ssch selbst entwickeln können? Za im Ziucrcsse des religiösen Lebens selbst muß die Anerkennung des Staates abgelehnt werden. Das Beispiel ' Englands, wo so viele Bekenntnisse der Pflege des Staates ent-; bchren und dennoch gedeihen, das Beispiel Nordamerikas, wo! eine absolute Trennung derKirche vom Staate herrschcndesStaais. princip ist, beweist hinlänglich, daß die sogenannte Anerkennung des Staates nicht im Zntcresse des religiösen Lebens gefordert werden darf. Am allerwenigsten ist, das Zudenihnm zu dieser Forderung berechtigt, das Zudenthmn, das von jeder ohne alle i Unterstützung von Außen durch seine eigene innere Kraft so Herr, lich sich songepflanzt bat. Hat doch in Frankreich, wo die jüdische Kirche eine vollkommen gleichberechtigte Verfassung hat. ras Zu,! denthum nicht die Entwickelunzsstufe erreicht, die es in Deutsch, land, in Preußen, wo es sogar mit scheelen argwöhnischen Blicken angesehen ward, errungen hat; wenn in Ländern, wie B. in Nordamerika, unter den Juden die hohe religiöse Bildung vermißt wird, so liegt ries in ganz andern Verhältnissen, nicht aber rn der Trennung der Kirche vom Staate. Freilich werden die jüdische» Geistlichen (Rabbiner) dem Staate gegenüber nur den Charakter eines Privatmannes haben; allein das kann ihrer würdigen Stellung zur Gemeinde keinen Abbruch thun, und es wird , dann um so mehr von ihrer Kraft adhängen, die Gemeinde fest zusammen zu halten und ssch. wenn auch nur eine private aber doch nicht minder geachtete Stellung zu erreichen. — Sehr problc. malisch ist das womit der Verfasser diese Erörterung schließt: „Deutschland's religiöse Wissenschaft und religiöses Leben kn allen Glaubensbekenntnissen und wahrlich nicht minder in dem jüdischen, stehen in frischer Blüthe. andern Ländern Nahrung spendend, weit der Staat ihnen ein freundlicher Hüter war und zu vielen Zeiten und in manchen deutschen Gebieten grave in dieser Beziehung der Freiheit ibr Recht widerfuhr." Vir glauben, daß es um die religiöse Wissenschaft, die Theologie, in Z^emschland viel besser stände, wenn der Staat kein so freundlicher Hüter des religiösen Lebens wäre, wenn rer Schutz, den er dieser Wissenschaft anzereihen ließ, nur der Wissenschaft als solcher gegolten hätte und sie nickt zur Magd des religiösen Bekenntnisses herabgewürvizt worden wäre. So lange rer Staat ras religiöse Bekenntniß selbst mit seiner Macht schützt, wird die Pflege, die er rer religiösen Wissenschaft zuwcnrct, keine reine, uneigennützige sein, so lange werden die Strauß, Feuerbachs :c. von den Lehrstühlen der Log. malik entfern! bleiben müssen. — Was die jüdlschc Religions- Wissenschaft betrifft, io haben wir bis jetzt von keiner staatlichen Pstege gehört, mehr aber von Klagen über den gänzlichen Mangel derselben hänsig vernommen. Ein israelitisches Seminar. Daicrn. — De Thronrede hat von der Bildung einer jüdischen Oberbehörde gesprochen, wichtiger erscheint aber die B ldüng eines Seminars uno will ich cs versuchen die Frage in Nachstehendem zur weitern Berücksichtigung zu erörtern. Das rodtgcborne Projekt einer jüdischen Fakultät zur Bildung von Rabbinern unk Lehrern hat seiner Zeit bei unS auf gestellte Bitte um Erlaubniß zum Collektiren den allerhöchsten Ausspruch, zur Folge Sr. Majestät werde für seine Umerthanen mosaischen Glaubens in dieser Beziehung selbst Sorge tragen und rn weiterem daß vielfache Recherchen zur Ermittelung von FondS :c. :c. angestellt werden. Das Endergebnis aber bezüglich der Errichtung eines eigenen jüdischen Seminars war daS. daß wohlweislich und auf den Grund vielfacher Berichte durch allerhöchstes Refcripr die Seminarien zu Schwabach. Würzburg. Bamberg und für die Pfalz des zu Kaiserslautern zum ausschließlichen Besuch für jüdische Seminaristen bestimmt wurden, welche daselbst jüdische Kost und den Unterricht rer dortigen Rabbiner zu genießen haben. Da also die künftige religiöse Bildung und Richtung unserer sämmtlichen Lebrer den Rabbinern in genannten Städten anvertraut und somit das künftige Gedeihen der Jugend und vcr künftige kirchliche Dildungsstand der Judcnheit in Baiera überhaupt über, antwortet ist, so kommt die wissenschaftliche Bildung und ver eigen religiöse Standpunkt dieser Rabbiner sehr ia Betracht. Lasse» wir sie die Revue passirea.