Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Journal
- Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Volume
- 9 (1848)
- Issue
- Heft 19 (7.5.1848)
- Date
- 1848-05-07
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 87% known words query
- IRI
…/2566751-2567071-2567090--3116-2571040- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
148 chcrlichcn Schatteutascin aufrecht erhalten, nur weil man nicht den Mmh harte zu sagen, eilt mosaisches Gesetz könne auch zu gelten aushören. Ich will nicht durch allbekannte Beispiele ermüden, aber doch aus einige Institute hindeuten, um die Wabrbeit des Behaupteten zu beweisen. Tie gesetzlich gebetene Ehe zwischen dem Bruder eines kinderlos verstorbenen Mannes und dessen Willwc (Leviratsebei, ist ein privatrechtliches Institut, das mit dem Erbfelgesvstem in das Fainiliengut zusammenbängt, und die politische Nebenabsicht der Erhaltung des Erbguts in der Sippe offen enthält. Als dre politische Grundverfassung gesprengt wurde, ist das ganze Institut unpramsch geworden. Haben dies die Rabbinen ausgesprochen? Nein, sie haben das Surrogat jener ercepticneUen Ehe. die Ehalizah, die nur so lange euren Sinn halte, als die Leviratsehe noch rechtlich meg> -ich und nothwendrg war, allein aurrcchterhalten; und so besteht heutigen Tages noch, nachdem nicht nur die politische Länder Verfassung, sondern auch das mosaische Privatrccht längst in dem Iudenthum nicht mehr verbanden ist, eine uralte svlnholisthe Nechtsform als religiöses Ecrcmemale, das der eaeistischcn Chieanc in den betreffenden Verhältnissen Thur und Thor öffnet. Tie Pelvgamic, die zwar durch ein jahrtausendlanges deregaterisches Geivohnheiksrecht unter den Inden als aufgehoben gilt, ist als cur gesetzlich noch erlaubtes Institut in den Quellen angeführt. Tic Befreiung der crstgcbornen Söhne aus den nichtlevitischen und --pricsterlichcn Stämmen von dem Tcmpcldicnst durch ein entsprechendes Geldäquivalent, war eut Institut, das offenbar mir der Administration des Tempels, mit der Besorgung der Opttr und andern hierokratischerr Einrichtungen zusanrmcnbing. Tiere Ablömngs'ast traf die levitischen und pricsterlichcn Stämme nicht, weil diese den Dienst persönlich leisteten. Glaubt man, dass diese Steuer mit der Zerstörung des Tempels aufgchörk hat? Man täustht stch sehr! Obwohl cs keinen Tempel, keine Priester und keine Leviten seit Jahrtausenden mehr giebt, löst der israelitische Vater doch noch heurigen Tages sein crstgeberneS Söhnlcin bei dem angeblichen Priester aus, der als Rechtssubject statt des Tcmpclsiscus fingirt wird, um fünf Sela, ganz nach der detaillirten Theorie unk mt den herkömmlichen Formeln, die der Tbalmud überliefert. Tieiclbe gesetzliche Gültigkeit bat noch heutigen Tages die Verordnung, das erstgcborne Vieh dem Herrn als Qprer zu weihen, oder (was nur bei dem s. g. unreinen Vieh immer geschehen muß) dasselbe durch cm Geldäquivalent auszulösen. *) Hat mau das Recht Angesichts dieser Thatiachen, die leicht verhundertfacht werden könnten, noch von einer bewußten reformatorischcn oder fortschreitenden Entwicklung des Tbalmuds zu reden? Ich glaube nein! Ter Thalmud mag — und das giebt gewiß jeder zu, der nicht ein blinder Eisenmenger ist — von einem reinen und stellenweise sogar erhabenen sittlichen und religiösen Geist durchdrungen sein: man mag aus ihm ein ganzes System der Ethik deducireu, aber ein freies bcwußt-fortschrcif ndcs Prineip, eine Auffassung der meisten überlieferten Institute in ihrem wahren politischhistorischen Lichte wird Niemand in ihm finden, der nicht ferne eignen Vorstellungen über diese Tinge willkuhrlich hineinlegr. So der Tbalmud! Baie verhalt sich nun hiezu die historische Schule? Auch sie har den Much nicht, obwohl schon längst die volle Einsicht, zu zeigen, w:e unmöglich ein Fortschritt ist, der die Anschauung und Methode des ThalmudS zu seinem Ausgangspunkt nimmt. — (Schluß folgt ) Gescbicbte des Tages. Konfirmation im Aeformtemvek. Berlin, Avril. — Ä:n 2t. f. 52. fand die o^entlrche Prüfung der Zöglinge aus der Religionsschule kerReformgcnonenschaü imLokai des Brüderoereins starr und aur 23. defirlden 52. wurden sieben Knaben im Goueshause förmlich eingestgnet. Bewc Akte, die auf alle Anwesenden einen kiestn Eindruck machten, gaben Zcugnrß von der redlichen Bemühung der an dieser UmerrichtS'Äustal: wirkenden Lehrer, aber sie gaben auch ein lautes Zeugnis von dem vrakli'chen Ernst, mit welchem rrc *) Dies ist unrichtig. Die Erstgeburt des reinen BiedcS kann nicht ausgelöst, sondern muß dem Priester in natura über, geben werden, der es. bis es eine« Leibesrebler bekommt, erhalten muß. (Anm. d. Red.)