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Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts · 1848-04-30 · Heft 18 (30.4.1848) · page 4

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Journal
Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
Volume
9 (1848)
Issue
Heft 18 (30.4.1848)
Date
1848-04-30
Page
– (sequence 4)
Language
German
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SM» Nirgends sonst zur Erscheinung gekommen ist" wegfielen. . Bei der Diskussion stellt sich die Ansicht deraus, daß j daS Amend. Simion, mir der gewünschten Auslassung, j das Amend. Heß und der Komm.-Antrag, ~nur mir andern Ausdrücken und hie und da sich entschiedener aussprechend, dasselbe sagen. Ter Vors, sucht nun zu zeigen, daß der erste Tbeil des fraglichen Passus, wie die Offenbarung, von dem zweiten Tbrile, wie die Verbindlichkeit, welche die in der Thora enthaltenen Lehren für uns haben, in unfern Gebeten aufzusassen sei, geschieden und besonders behandelt werden müsse; überden ersten sei man bereits zu einer gewissen Grundansicht gelangt und habe sich folgendes berausgestellt: 1) Alle Amendements, welche die Tendenz haben, die Hinweisung auf Offenbarung in jeder Hinsicht, wie sie auch aufgefaßt werden möge, nicht aufzunehmen, sind verworfen. 2) Alle Antragsteller kommen darin überein, daß eine byperphysische, supernaturalisiische Auffassung der Offenbarung in unfern Gebeten keine Geltung finden könne. — Dagegen wünsche die Mehrheit, die Offenbarung in unfern Gebeten aufzufassen, wenn auch nicht im fupcrnatur. Sinne; auf die Worte komme es dabei nicht au, da es sich hier nur um Grundansichten behufs der Abfassung eines Gebetbuches handle und die Komm, wissen wolle, wie die Mehrheit über die Offenbarung denke oder vielmehr, wie die Idee der Offenbarung in der Ucberzeugung der Mehrheit sich gestaltet habe, — die Worre wären nur dann genau abzuwazen, wenn es gälte, eine Bekenn tu iß forme! zu entwerfen, was ja keinesweges die Absicht der Versammlung ist. In der nächstfolgenden Sitzung nimmt der Vorsitzende denselben Gegenstand wieder auf und bezeichnet diejenigen Punkte, über welche ihm die Versammlung übercinzustimmen scheine, und zwar seien dies folgende: 1) Ter Ausspruch über die Offenbarung soll lediglich zur Anleitung bei Abfassung eines Gebetbuches dienen. 2) Er soll keine Bckenntnißformel sein und es soll durch ihn die freie Ueberzeugung eines jeden Einzelnen in keiner Weise gebunden werden. vr. Hold heim: Er könne den Unterschied zwischen Grundansichten eines Gebetbuches und Bekenntnißformeln in dieser Beziehung nicht gelten lassen, finde die Natur eines Gebetes der eines Bekenntnisses sehr nah verwandt, müsse in beiden eine gleiche Bestimmtheit und Klarheit des Ausdruckes wie eine Uebereinstimmung von Seiten der in dem einen oder in dem andern sich vereinigenden Gemeinde unnachsichrlich fordern. Wenn man meint, in dem Gebekbuche die religiösen Ansichten und Ucberzeugungen nicht mit folchrr Bestimmtheit und Schärfe hervorrreken zu lassen, um nicht Denjenigen entgegen zu treten, welche dieselben etwa nicht tbeilcn möchten, so müsse man selber auf alle Entschiedenheit der Ansicht und der Ueberzeugung verzichten. Wolle man das nicht, welle man für sich selber auf eine bestimmte Ueberzeugung nicht verzichten, so müsse man sie so klar und bestimmt als möglich aussprechen, damit jeder Tbeilnebmer am Gottesdienste den Grad seiner Uebereinstimmung oder Abweichung zu bevrtbeilen im Stande sei. Hat die Genossenschaft die Absicht, ihre Ueberzeugungen in Betreff des Offenbar rungsglaubens in ihrem Geberbuche auszusprechen, so sind diese Ueberzeugungen ihre Bekenntnisse und es gebe kein Mittel, die von dieser Ueberzeugung Abweichenden mit sich im Gebete vereinigt zu sehen, es fei denn, daß sie von diesem Vorhaben gänzlich abstebe. Er müsse gestehen, daß er seinerseits es verziehen würde, mit einer kleinen Gemeinde zu beten, deren Vereinigung auf bewußter Uebereinstimmung in der Grnndüberzeugunz beruhe, als mlt einer großen, deren Uebereinstimmung eine illusorische, d. k. auf Selbsttäuschung beruhende ist. vr. Stern findet dagegen zwischen einem für den gemeinsamen Gottesdienst verfaßten Gebet und dem individuellen Bekenntniß einen sehr wesentlichen Unterschied; eine Institution, wie der gewöhnliche Gottesdienst, könne unmöglich dem Bedürsniß eben so wenig wie der Ansicht des Einzelnen über jeden einzelnen Punkt angepaßt werden, und der unsrige auch den sehr wohl zur Theilnahme einladen und zu wahrer Andacht stimmen, der mit unsrer Auffassung der Offenbarung eben nicht ganz einverstanden ist. — Nach Rebenstein, der dieser Ansicht vollkommen beipflichret, nimmt vr. Holdbeim noch einmal das Wort, um zu bekennen, daß er lieber auf die Mitwirkung und Zustimmung Andrer verzichte, als daß er mit sich selber in Widerspruch gerietbe und sich abhalten ließe, das auszusprechen, was seine Ueberzeugung ist. Ebenso müsse die Genossenschaft handeln. — vr. Stern hält eS für dringend nothwendig, hiergegen auszusprechen, daß die Geueffenfchaft jeden freudig

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