Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Journal
- Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Volume
- 9 (1848)
- Issue
- Heft 18 (30.4.1848)
- Date
- 1848-04-30
- Page
- – (sequence 2)
- Language
- German
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13g aller Vorschriften ist ewig, nämlich die Lehre der Sittlichkeit; nur die Vorschriften, die dazu führen, sind veränderlich und er will daher, daß das Wert „Lebre" wegbleibe. Tas zweite Schreiben ist von L. Lesser, welcher auf folgendes Amendement anträgt: ' die Idee der Offenbarung ist als eine Erleuchtung \ des Menschengeistcs durch das zur Ilebcrzeugung und zum Ausdruck gekommene Gottcsbewußlscin auizufassen, welche die Schranken der allgemeinen menschlichen! Befähigung niemals überjchrilten bar. Als Zcugniß einer solchen Offenbarung, wie sic namentlich zuerst unsern Voreltern zu Theil geworden, ist die heilige Schrift in unfern Gebeten aufzufaffen, welches Amendement, wie der Antragsteller zugiebt, sich! von dem Anträge der Komm, nicht wesentlich unterj scheidet. j Bei dem Versuche des Vors., die verschiedenen Amendements znsammenzufaffcn und zu klassisiziren, enrj spinnt sich eine neue Tisknfsion, und Reben st ein er-! klärt nun, sein eigenes Amendement dabin abändern zu - wollen, daß cs beiße: die Idee der Offenbarung im Allgemeinen ist als die dem Aenschcngciste innewohnende Kraft, sich zu einer GotteSerkennlniß zu erbeben und in specieller Bezie« bung auf deo Iudcntbnm als das erhabene Geltesbewußlsein unserer Väter aufzufaffen, welches in ibrem Tenkcn und Leben zum geläuterten Ausdruck und zur Erscheinung gekommen ist. — Das Folgende wie frübcr. Dr. Holdbcim erklärt, daß er mit diesem Rrbenstein'schen Amendement sich vollkommen einverstanden erklären könnte, wenn noch binzngcfngk würde: die aber noch einer unendlichen Fortbildung fähig ist. Er behauptet nämlich, daß, wie in der Erkemuniß der Rarur als Gegenstand der Erfahrung, so auch in der Erkenntmß der Offenbarung Gottes in derselben und im menschlichen Gerste ein Stillstand nicht denkbar sei; daß vielmehr die Erkenmmß und das Wissen sich vervollkommne und daß somit auch das Golteebewußtsein, namentlich aber in seinen praktischen Folgen, nämlich hinsichtlich des sittlichen Unheils, nie strllstcben kenne. Um sich vollkommen klar zu machen, wolle er lieber selber ein Amendement stellen: Die Offenbarung ist als eine Kundgebung Gottes in der Natur und als eine göttliche Erleuchtung des Menschcngcistes aufzufaffen, wobei in letzterer Beziebring die Schranke menschlicher Befähigung niemals überschritten wird. Der Redner mokivirt dieses sein Amendement dahin, daß er absichtlich den Ansdruck „Kundgebung in der Natur" gewählt babe, weil überall in der Natur Gott zu siudcn sei und die Natur überall Anlaß gebe, zum Goitcsbcwußtscin zu gelangen, dasselbe zu crböben und die Sittlichkeit zu befestigen. Burchard aus Prenzlau übcrgicbr ebenfalls cm Amendement, welches die beiden ersten Punkte des in Rede siebenden Latzes wörtlich aumimmr, nur daß es starr „die Idee der Offenbarung" „die Offenbarung" setzt und das Wort „nur" nicht ausgenommen har. Ten dritten Punkt, der über die Verbindlichkeit handelt, will Burchard ganz streichen. Ter Vors, giebr nun ein Rcsnmö aller bisher cingebrachtcn Amendements und Snbamendements, und ewird beschlossen, daß vor der Abstimmung über jedes derselben nur kann eine Diskussion gestaltet werden soll, wenn Jemand dasselbe unterstütz!. Sollte keines die -Majorität babcn, so würde alsdann der Antrag der Komm, zur Abstimmung kommen. Die Amend. 1) 'S am oje und 2) Löwentbal werden fallen gelassen, da Niemand dieselben unterstützt und die 'Antragsteller nicht gegenwärtig sind. An der Reihe sind nun die Amcnd. Simion und Dr. Salo-; men; doch meint Dr. Bebreud, es mußten zuerst diejenigen Amend. berarbcn und vorirr werden, welche i eine vollständige Negation des Kominissionsvorschlages! entbalten, d. b. welche die Idee der Offenbarung in j unfern Ge'-eren gar nicht berührt wissen wollen. Zn ' diesem Amend geböre das seinige; werde dasselbe angenommen, w sei alle übrige Diskilssion unnötbig. Dieses wird anerkannt und werden daber zuerst die Amend. Otrensoffcr und Beerend vorgenommen. 3) Amend. Okkensosscr wird aus denselben! Gründen wie t und 2 verworfen, l 4) Amcnd. Dr. Bcbrend. Bebreud sucht nochj mals zu erweisen, daß man kein Recht babe und es nur Willkübr sei, der Offenbarung einen andern Begriff unterjuKlueben, als den grbränchkichen. In der im Komm.-Anträge gegebenen Definition femie er nur Widersprüche finden; cs gebe keine andere Erleuchtung des