Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Journal
- Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Volume
- 9 (1848)
- Issue
- Heft 18 (30.4.1848)
- Date
- 1848-04-30
- Page
- – (sequence 1)
- Language
- German
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neunzehnten Jahrhunderts. er Ifrse^t Eine Wochenschrift für Fortritt urrd Msforrn im Zudemthum. R e d i g i r t von Dr«. M. Heß, Großhcrzogl. Wcimar'schcm Lanv-Rabbinca zu Eiscuach ®r. S. HslbhsiM, Rabbiner der Neformgenoffenschaft in Berlin. Zu beziehen durch alle Postämter und Buchhandlungen. Preis für den ganzen Jahrgang 3 *f. Anzeigen für die gespaltene Zeile 6#* XHeUaiatn, welche Berlin näher sind als Eisenach und Frankfurt a. M., wollen ihre Beiträge an den Mitrevakreur vr. Holdheim senden. Schriften zur Recenfion sind an die Verlagshandlung zu adrefsiren. Nr. LS. Sonntag den 3®. April 1848. IX. Jahrgang. UeberbLick. Haupt - Artikel: Auszug aus den Protocollen der vom 25. bis zum 3l. Ocrober 1847 in Berlin abgehaltenen Versammlung von Neformfreuiwen. — Geschichte des Tages: Die Provinz Schlesien und Posen, eine Parallele, sSchluß.) — Berlin. Stellung der Juden. — Berlin. Dce kleine Jurrnversolgung. — Leipzig. Versammlung ui rer Duchtzäuvlerbörse. Auszug aus den Protocollen der vom 23. bis Zum TL. Detober Z8L7 Ln Berlin abgehaltenen Versammlung von Neformfreunden *). Beim Beginn der nächstfolgenden Sitzung meldet! der Vorsitzende zwei eingegangene Schreiben an, welche! auf die auf der Tagesordnung stehende Frage (Berliner! Vorlage 8.29) Bezug haben. Das eine, von Alerander | Mosar, lauter dadin, daß so wie es für den Menschen keine andere Pflichten gebe, als die Gesetze der Sittlichkeit und des Gefühls, auch das Zudenthum seinen Gckennern keine andere Pflichten vorschreibe, keine besondere Devotion m Gott, kein sogenanntes gläubiges Aufgehen in demselben verlange; Gott wolle nicht Dank, wolle nicht Lob, sondern daß der Mensch sich heilige und sittlich sei. Alle Borfchristen, ja alle Ccremonieen, die das Zudenthum bisher mit sich gebracht habe, haben nur den Zweck, die Sittlichkeit zu begründen und zu erhalten, und wenn von diesen Cercmonieen alle oder viele in hculigrr Zeit bei veränderten Verhällniffen der Juden diesen Zweck nicht tacfer herbeizuführen vermögen, so können unbeschadet des Judcmhums und müssen sogar zur Erhaltung desselben diese überlebten Ceremonialgesetze fallen und andere, die besser zu diesem Zweck zu führen vermögen, an deren Stelle treten. Er stellt kein besonderes Amendement, sondern will nur, daß in dem Satze: „Eine Verbindlichkeit der in ihr (der heil. Schrift) enthaltenen Lehren und Vorschriften wird jedoch nur in so weit anerkannt, als sie auch für unS noch eine Quelle der Gotteserkenamiß sind, und eine versittlichende Kraft auf das Leben auszuüben vermögen" zwischen Lehre und Vorschriften ein Unterschied gemacht werde; die eigentliche Lehre oder der Inhalt, die Tendenz •) Der erste Auszug beftmd Oh ln Nr. 12 u. 13 d. Dl.