Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Journal
- Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Volume
- 9 (1848)
- Issue
- Heft 14 (2.4.1848)
- Date
- 1848-04-02
- Page
- – (sequence 6)
- Language
- German
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HO suche »nd Petitionen, dte dcßhalb allerdings auch nicht unter, taffen werden sollen. — Die Denkschrist des Fürsten Meiningen, die so viel Aufsehen in Deutschland machte, ist für die bayerschcn Juden von besonderer Bedeutung. Die meisten Jude» in Bayern, wenigstens ein sehr großer Thcik, sind noch mit Schutz- und ReceptionSgcld an die StaiidcShcrrschaft belastet, so wie mit noch viel andern Fcudakkastcn, von welchen der Staat selbst die Handwerker nicht befreit hat und schwerlich jemals befreien kann oder wird. Wenn der Fürst eine „Ablösung aller Gefälle und Leistungen der Me» diat-Nntcrthanen" in Vorschlag bringt, so sind wir hiebei ganz besonders bctheiligt, und scheint unS die folgende Äußerung des Fürsten besonderer Beachtung werth. Die Berechtigung der StandeSherrn zu diesen Abgaben und Leistungen der Mcdiatun. rcrthanen ist unbezwcisclt, eben so »nbezwcifelt aber, daß ihr Fortbestand bereits jetzt unmöglich ist. Eher cm wurden diese Nnterthancn für diese Abgaben von ihrem LaiideShrrrn regiert (wenigstens theilweife regiert); cS fand eine Gegenleistung statt, ein ähnliches Perhältniß wie jetzt zwischen dem Staat und rem Steuerpflichtigen. Nun wurden die Landcoherrn aber selbst Nnterthancn, die Abgaben ihrer früheren Nnterthancn dauerten indest meistens fort und wurden, da die früheren Bande zerrissen waren, eine verhaßte lästige Bürde. Zudem sind unverkennbar viele dieser Leistungen und Gcsällc in grellem Widcrsvruchc mit den freien Institutionen unsercrTagc und deren Entwickelung, noch mehr mit der fortschreitenden Eulkur deS Bodens und dem Aufschwung der Industrie, welche bei der zunehmenden Bevölkerung zur Lebensfrage werden." — Der vielfältige Wechsel in unseren Ministerien, der zugleich ein Wechsel der Systeme war und ist, gicbt sich natürlich auch in den Verwaltniigömaßrcgcln und in solchen besonders kund, wo die Hitbefiiinnnheit der Gesetze der subjektiven Ansicht der Behörde freien Sviclraum läßt. So sind denn auch in kürzester Zeit zwei Entschließungen vom Ministerium erlassen worden, die sich Iota» l:ter widersprechen. Seit lange schon bestehen Zweifel hierüber, cb die Eoncnrrenzstrcitigkeiten in den EultuSgemcinden, wie die andern Kirchcngcmcindcn auf administrativem oder auf dem Instizwcge zu bescheiden seien. Eine Frage, die bezüglich unserer EultuS-Angelegegheilen von der höchsten Wichtigkeit ist. Eine Entschließung vom 3l.May 16lä spricht sich dahin auS, daß cs außer Zweifel gestellt sei, daß die betreffenden Administrativ- Behörden derartige Beschwerten im gewöhnlichen Jnstanzcnzugc zu bescheiden haben und die Entschließung der k. Regierung, mittelst welcher die Beschwerdeführer von dem Administrativwege ab- und auf den Rechtsweg verwiesen wurden alS nicht gerechtfertigt aufgehoben. Dagegen ist nun vor einigen Monaten eine Entschließung vom Ministerium erlassen worden, in welcher cü heißt: Nach $. 22 deS EdictcS vom 10. Juni 1813 bilden die in den verschiedenen Orten dcö Königreichs wohnenden israelitifchcn Glaubensgenossen keine eigene Iudcngeurcinde und erscheinen in dieser Hinsicht nach §. 23 desselben Edicts in Verbindung mit dem $. 32 der H. Beilage zur V. tt. alS Prioatgcscllschastcn, wcßhalb die hinsichtlich der BctragSlasten zur Befriedigung ihrer EultuSbcdürfnisse zwischen ihnen entstehenden und obwaltenden Differenzen nicht Curatclgegcnftände sind und zur Entscheidung auf dem Administrat.vwege sich eignen, sondern alS streitig gewordene PrivatrcchtSvcrhältnisse vor die zuständigen ' Eivilgerichte gehören. — Schlagender kann das Schwankende und Ungewisse unserer CultuSvcrhältniffe.nicht nachgewiesea werden, alS wenn zwei Erlasse der höchsten Ccntralstclle, über eine und dieselbe Frage, sich schnurstracks widersprechen. Wie sehr ist demnach auch hinsichtlich dieser eine Revision deS EdictcS zu wünschen. — Wie mau behauptet, wird im Ministerium an einer GtsctzeSvorlagc für Abänderung deS Rcl igionS-EdicteS gearbeitet. Gebe der Himmel, daß dieses Gerücht aut Wahrheit beruhe, denn in seiner gegenwärtigen Beschaffenheit ist das ReligionScdict durchaus unzweckmäßig und so vielfacher Deutung fähig, daß die Behörden damit machen können, waS sie wollen. — Crcmicur ist Mitglied der provisorischen Regierung. Mau möge unS nicht deS ParticulariSmuS beschuldigen, wenn wir diese Erscheinung freudig begrüßen. UnS Deutschen klingt cS fast märchenhaft. Ein Jude Minister von Frankreich und in einer Epoche, wo der Minister Zugleich die Regierung in Händen hat. Ein Jude Minister und gewählt vom Volke, gewählt durch Akklamation feiner Mitbürger. Dort im Westen ist die Emancipation zur Wahr-o-t geworden und die deutsche Acngstlrchkeit wird schlagend widerlegt. Gegen dieses freisinnige Frankreich wird man sich in Deutschland rüsten, unsere Söhne und Brüder j werden wieder in die Reihen der VatcrlandSverthcidigcr berufen ' werden, sie werden, sie sollen und*müssca diesem Rufe Folge! leisten. Wird man cS der Mühe werth halten, sie vorher als ' Kinder deS Vaterlandes zn erklären und ihnen die Freiheit geben, wie man den Völkern jetzt die Wünsche gewährt, deren Erfüllung sie für daS Vaterland begeistern soll? Wünschen wir das von ganzem Herzen! Wünschen wir. mit dem Bewußtsein für unser Vaterland bluten zu können, daß unsere Nachkommen und Erben auch Thcil an dem Siege haben, für die auch wir unser Blut zu verspritzen bereit sind; wünschen wir, daß Deutsch* landS neueste Institutionen den GlaubenSbrüdero im Westen cS unmöglich machen, uns zuzurufcn: wie? ihr die Stiefkinder eines