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Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts · 1848-04-02 · Heft 14 (2.4.1848) · page 3

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Journal
Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
Volume
9 (1848)
Issue
Heft 14 (2.4.1848)
Date
1848-04-02
Page
– (sequence 3)
Language
German
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107 lasseS sollte doch wohl auf den ersten Anblick eiusehen, daß, wie dies auch Prof. D. richtig herausfühlte und nur falsch, seiner Unkenntnis des alten und neuen Iudemhums gemäß, bezeichncte, jener keineswegs den talmudischcn Standpunkt einnimmt, worauf doch wahrlich weder „cs ist ein selbst auf dem Standpunkte des talmudischcn Zndcnthums allgemein anerkannter rc." gesagt, noch am Schluffe der Wunsch geäußert werden konnte, daß „Gott das Kind mir den Tugenden eines Israeliten nach seinem Herzen, eines Israeliten beschnittenen Herzens schmücken wolle." Der Erlaß stellt sich offenbar gleich von vorn herein auf den Standpunkt der Innerlichkeit, worauf selbstredend an eine Bedinglichkeit der Bcschneidung für die Aufnahme in die jüdische Gemeinde oder das Beharren in derselben nicht zu denken ist. Dieser Standpunkt mußte dem Obcrrathe vollkommen genügen, nicht nur jede Art von Zwangsmaßregeln gegen den Vater des unbeschnittcnen Kindes, sondern sogar die Ermahnung des Erster» wegen seines sündhaften Verhaltens zu vermeiden. Zn diesem Betreff hatte sich der Oberrath einzig und allein vor Gott und seinem eigenen Gewissen zu verantworten. Was jedoch die Glicdschafr des unbeschnittenen Kindes an der israelitischen Gemeinde und namentlich dessen Einsegnung in der Synagoge angcht, so galt es hier die Beruhigung von israelitischen Gemeinden, die großentbeils noch auf der Stufe der äußeren Gesetzlichkeit stehen und somit einen uubeschnittencn Eindringling in ihre religiöse Gemeinschaft nur mit der größten Gcwissensbcängstigung, die alle Deklamationen von Gewissensfreiheit nicht beschwichtigt hätten, erblickt haben würden. Es war daher durchaus notdwendig, die jüdisch-confelsionelle Mitgliedschaft auch des Unbeschnittencn jüdischen Stammes auf talmudischem Boden nachznwciscn. Der Oberrath hat hiedurch seiner eigenen, religiösen Ucberzeugung um kein Haar breit Abbruch gctban und vielmehr faktisch bewiesen, daß er für sich dem Talmud keinerlei regulative Autorität zugesteht. Wir wollten weder mit dem Talmud, noch mit einem talmudischen Prinzipe reformircn, sondern lediglich ein wissenschaftliches Faktum auf talmudischem Standpunkte seststellen für den äußerst wichtigen praktischen Endzweck, dem unbeschnittencn Kinde auch Seitens der talmudischen Juden die Anerkennung als Mitglied der Gemeinde Israels zu verschaffen, ohne jedoch hiemit im Entferntesten zum talmudischen Motiv dieser Anerkennung uns selbst zu bekennen, die für uns natürlich auf ganz anderen, in den desfallsigen Oberraths-Akten klar und unumwunden angegebenen Grundlagen beruht. Hätten wir, wie Holdheim irriger Weise annimmt, die Reform in gegenwärtigem Falle wirklich und zwar deßhalb auf ein ralmudischcs Prinzip stützen wollen, um gegen die biblische Ertermination eine Gegenwehr zu erhalten, so würden wir unter Berufung auf die geschichtliche Thatsache, daß seit der Zerstörung des Tempels die Geiselungs- und Todesstrafe und somit auch die Strafe des positiven Ausstossungsactes aufgehört, auf weit kürzerem Wege zum Ziele gelangen haben können. Wo wäre hier also das verfängliche Dilemma zu finden, in das wir uns nach Holdheim's Meinung verstrickt hätten? Wo hätten wir je auf der Stufe des gegenwärtigen Religionsbewußtseins die jüdische Abkunft als das Medium der Aufnahme in die jüdische Gemeinde und des nothgedrungenen Verbarrens in derselben anerkannt? Holdheim erklärt uns den Krieg, während zum Unglücke für seine Kampfeslust in dieser Beziehung der schönste und süßeste Friede zwischen uns herrscht. (Schluß folgt.) Geschichte des Tages. Der Sieg der Gewissensfreiheit. Hamburg. Ein hiestegeS Blatt enthält folgenden beach. tungSwerthen Artikel. Damit aber das deutsche Volk zur wahren Einheit und Einigkeit gelange, ist die Beseitigung aller Schranken erforderlich, durch welche bisher die Juden von den Christen, die Dcuischkatholikcn und die Anhänger der freien Gemeinden von den Bckennern des Protestantismus und des römischen Katholicismus» ja hin und wieder die Evangelischen von den Katholiken oder umgekehrt kraft inhumaner Staatögesetze im politischen und im socialen Leben getrennt gehalten wurden. Ieve Unterscheidung zwischeu den Bckennern der verschiedenen Religionen und Confessionen also jede Zurücksetzung des Einen und jede Bevorzugung des Andern muß fortan in Deutschland aufhören; Trennung von Kirche und Staat, Emancipation der Schule von der Kirche, keine herrschende Kirche und keine bloß geduldeten („tolerirten") Setten, keine StaatSrcl-gion und keine Confesstonsschulen mehr — da» müssen von nun an die Losungsworte für jeden sein, der eS mit der Zukunft unserS deutschen Vaterlandes redlich und aufrichtig meint, der das Heil und die Wohlfahrt desselben nach Kräften fördern will.

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