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Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts · 1848-04-02 · Heft 14 (2.4.1848) · page 2

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Journal
Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
Volume
9 (1848)
Issue
Heft 14 (2.4.1848)
Date
1848-04-02
Page
– (sequence 2)
Language
German
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SOG richtig an; nur meint er, die Ucbertretung eines Gebotes, welche das Losgerissenwcrden durch Gott Nachsicht, zöge scheu vor dem Eintritte der göttlichen Strafe noch- * wcndigcrmeise auch die Losreißung von der Gemeinde nach sich , und sucht diese völlig aus der Luft gegriffene Ansicht durch das bibl. Verbot, der Unbeschnittene dürfe das Pcsachopfcr nicht essen, zu stützen. ES konnte mir wabrlich nicht schwer fallen, die Hohlheit dieser ganzen Argumeutatiou nachzuweisen, und wenn eine Erwiderung von der Entfernung des gegenwärtigen Judenthums, zur starren biblischen Gesetzlichkeit rurückzukcbren, spricht, so gcftbab dies keineswegs, um einen nirgends vorhandenen Widerspruch zwischen der Bibel und dem Erlasse zu rechtfertigen, sondern lediglich in der Absicht, eine irrige Meinung des Prof. D. in Bezug auf das Vcrhaltniß der gegenwärtigen religiösen Bestrebungen zum biblischen Judcnchume zu berichtigen. Herr Dr. Holdbeim hatte somit seine neue und entschiedene Behauptung, daß das biblische Karath, eine Strafe, welche die vorsätzliche Ucbertretung der Beschneidung mit so vielen anderen Gesetzesübertretungen theilt, hinsichtlich der Unbeschnittenen Ausstoßung aus der Gemeinde bedeute, um so mehr erst beweisen müssen, als Karath an sehr vielen bibl. Stellen eine solche Erklärung sicherlich nicht zuläßt und der von ibm ferner urgirte Ausdruck: „er hat meinen Bund zerstört" offenbar, wie er in Bezug auf denselben talmudischen Ausdruck selbst zugestebt, nichts anderes heißt, als: er bat daS Zeichen meines Bundes zerstört (vgl. 1. B. M. 17, 11). Er hätte ferner, um eine solche Behauptung auf biblischem Standpunkte, die sich der Unbeschnittenheir aller in der Wüste gebornen Israeliten gegenüber gewiß etwas sonderbar ausnimmt, nur mit irgend einem Scheine von Recht als eine wissenschaftliche Tbatsache so entschieden hinstcllcn zu können, bei seiner sonstigen Geistesschärfe vor Allem auf demselben Standpunkte die damit auf das Engste zusammenhängende Frage erörtern müssen, wodurch der Jude in die israelitische Gemeinde ausgenommen werde? Geschieht die Aufnahme auch bier durch die Abkunft von jüdisch geheiligtem Stamme und mchr erst durch die Beschncidung, so wird dre vorsätzliche Unbcschnitlrenhcit wohl schwerlich die Tbatsache der Geburt paralysirerr können; der Uebcrtreter dcS Befchneldungsverbetes könnte dann allenfalls, wie etwa der Priester durch gewisse sündliche Handlungen, sein geheiligtes Blut schänden und entweihen, aber m'mmermebr, wollend oder nicht, aus der Gemeinde völlig ausscheiden. Erst dann, wenn die Aufnahme durch die Beschncidung geschieht — von der Wirksamkeit des freien Willens in Bezug auf den Eintritt in die jüd. Gemeinde oder den Austritt aus derselben kann natürlich weder auf biblischem, noch talmudischem Standpunkte die Rede sein — läßt sich dem Unbeschnittcne» überhaupt die Gliedschaft an der israelitischen Gemeinde absprechen; aber man würde auch dann nur sagen können, er fei in die Gemeinde gar nie ausgenommen gewesen, nicht aber, er sei aus derselben ausgeschieben. Wie erklärt nun Hr. Dr. Holdbcim die Stelle Gen. 17, 14. „Ein Unbeschnittener männlichen Geschlechtes, der seine Vorhaut nicht beschneidet, dessen Seele wird ausgerottet aus ihrem Volke?" Wie kann man aus dem theokratiscken Verbände ausgestoßcn werden, wenn man noch nie innerhalb desselben gestanden? Holdheim hätte überhaupt nicht so ganz daran vergessen sollen, daß die takmudische Lehre von indisch geheiligtem Gcblüte nicht etwa ein Dons ex machina ist, sondern ihre tiefe Begründung in der Bibel hat, wenn auch allerdings nicht zu läugncn, daß „in der Bibel solche schroffe Theorien wie im Talmud nicht ausgcbilder sind" und daß die besondere jüdische Stammesheiligkeit in der Subjcctivität des Gesetzgebers bloß eine momentane Geltung beansprucht, während sie der Talmud verewigen will. Herr Di*. Holdhcim irrt daher zwiefach, wenn er mich sagen läßt: „soweit der Talmud über die biblische Ansicht, daß die Nichtbeschncidung ein Sichlosreißen vom göttlichen Bunde sei, kinansgeht, erkenne ich ihn gegen die Bibel als einen Fortschritt an", um dann ferner darznlegen, daß eine Theorie, wornach man gezwungen wird, Jude zu sein und zu bleiben, kein Fortschritt, sondern ein Rückschritt hinter die Bibel sei. Von all diesen hübschen Sachen ließ sich der Erlaß nie etwas träumen. Ich habe in dieser Beziehung weder von einem Hinausgehea des Talmuds über die Bibel gesprochen, noch die talmndische Begründung der Gliedschaft auch des Unbeschnittenen von jüdischer Abkunft an der israelitischen Gemeinde als dem gegenwärtigen religiösen Bewußtsein angemessen erklärt. Es ist mir vielmehr unbegreiflich, wie Holdheim zu dieser schiefen Auffassung des vom oberrathlichcn Erlasse eingenommenen Standpunktes gekommen sein mag. Jeder unbefangene Leser des Er-

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