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Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts · 1848-04-02 · Heft 14 (2.4.1848) · page 1

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Journal
Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
Volume
9 (1848)
Issue
Heft 14 (2.4.1848)
Date
1848-04-02
Page
– (sequence 1)
Language
German
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er ZfrseLit neun; ehnten Iahrhunderts. Eine Wochenschrift für Fortschritt und Reforn» im Zutzenthnm. R e d i g i r t von ZZS'. M. Heß, Großherzogl. Dcimar'schem Land-Rabbinen zu Eisenach und ©r. S. Holdheim, Rabbiner der Reformgenoffenschaft in Berlin. Zu beziehen Lurch alle Postämter und Buchhandlungen. Preis für den ganzen Jahrgang 3 q^. Anzeigen für die gespaltene Zeile Diejenigen, welche Berlin näher sind als Eisenach und Frankfurt a. M>, wollen ihre Beiträge an den Mitrevakieur vr. Holdheim senden. Schriften zur Recension sind an die Berlagshandlung zu adressiren. Nr. 14. Sonntag den £5. April 1848. LX. Jahrgang. UeberblLck. Haupt-Artikel: Entgegnung. — Geschichte Sc§ 2?a(ie$: &amburg: Der Sieg der Gewissensfreiheit. — Berlin: Die deutsche Zeitung und der französische Justi,minister. — Berlin: QmcitlleAnerkennung der Reformgenolsenschaft. — Monatbericht aus Bayern: Verschiedene Nachrichten und Gedanken. (Schluß.) — Die Judenfrage in Schweden. — Verschiedenes. Entgegnung. (Von Landrabbiner Einhorn in Schwerin. Schwerin im Febr. — Ich sehe mich gezwungen, gegen die Art und Weise, wie mein verehrter Freund, Herr vr. Hvldheim über die literärische Fehde zwischen Professor Delitzsch und mir rcferirt, entschieden zu protestiren. Hält es die Redaction dieses Blattes für gut, der betreffenden Diskussion der Streitenden, deren Veröffentlichung in einem jüdischen Blatte mehrseitig gewünscht wird, wegen ihrer allzugroßen Umfäriglichkeir die Aufnahme zu verweigern, so darf sie billigerweise auch ein Referent hierüber, das einzelne Stellen aus dem Zusammenhänge reißt und dadurch selbst beim sachverständigen Leser zu allerlei Mißverständnissen Anlaß giebt, wenigstens in so lange nicht aufltehmen, als das Object des Referats auch anderweitig noch nicht zur Kenntmß des größeren Publikums gelangt ist. So muß z. B. Jeder, welcher das Referat liest, glauben, Prof. D. hätte in seinem Angriffe auf den oberrathlichen Erlaß die bibl. Strafe der Ausrottung, welche die vorsätzliche Unbeschnittcnheit nachzieht, im buchstäblichen Sinne als Ertermination geltend gemacht und meine Entgegnung gäbe dies zu, so daß sie ihre Zuflucht von der strengen Bibel zum liberalen Talmud, der den llnbe« schnittenen immer noch als Jude betrachtet, hätte nehmen müssen. Auf dieser Auffassung beruhet ein Theil der Holdheimschrn Ausstellungen an der Motivirung deS betreffenden Erlasses, indem Herr vr. Holdheim merkwürdiger Werse in Widerspruch mit den bedeutendsten biblischen Commcntatoren und auch christlichen Theologen (vgl. Michaelis mos. Recht 5, 237.) die Bedeutung des biblischen Karath als Ausstoßung auS der israelitischen Gemeinschaft eine ausgemachte Sache zu sein scheint. Nun ist aber die ganze Darstellung eine durchaus falsche. Prof. D. selbst erkennt die rabbinische Erklärung des Karach als eines frühzeitigen Strcbens für

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