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Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts · 1848-03-26 · Heft 13 (26.3.1848) · page 6

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Journal
Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
Volume
9 (1848)
Issue
Heft 13 (26.3.1848)
Date
1848-03-26
Page
– (sequence 6)
Language
German
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103 tiefem Namen berechtigt, sondern daS Erwachen des politischen Bewußtseins in ihm, die Theilnahme an allen geistigen Errungenschaften des Jahrhunderts, auS welchen ein neues Rcligionsbewußtsein in seinem Geiste anbrach. Ein Mitglied der fortgeschrittenen Menschheit stch fühlend, konnte er in seinen religiösen Beziehungen allein nicht mehr dem Stillstand oder dem Rückschritt huldigen. Die innige Verbrüderung mit dem deutschen Volke, besiegelt durch daS Herzblut, das der Jude gemeinsam mit seinen deutschen Landesbrüdern für die gemeinsame deutsche Freiheit auf den Schlachtfeldern vergossen, mußte ihn mit Widerwillen gegen allesTrennende in seiner Religion erfüllen, das an Zeiten erinnert, in welchen jüdisches Märtyrerblut für seinen Glauben geflossen. Nach völliger Einigung mit dem deutschen Volke strebend, an seinen edelsten Sympathien, an seinen idealsten Interessen warm sich bethciligend, konnte er unmöglich noch länger die Rechtsverbindlichkeit von Satzungen anerkennen, die dieser Einigung widerstrebten, die wider solche Theilnahme sich .auflehnten. Freilich weigern sich die Männer des Stillstandes und des Rückschrittes in diesem veränderten politischen Bewußtsein einen genügenden Grund der Berechtigung für eine Reform des Judenthums anzuerkennen, sie sind bequem genug, dieses Bewußtsein mit dem Ausdruck „ Bcquemlichkci töliebe" zu verunglimpfen. Allein diese Männer hat die Zeit längst gerichtet und ihr Widerspruch ist längst zu völliger Bedeutungslosigkeit herabgcsunken. Gehen wir nun auf die angedcuteten Hoffnungen und Erwartungen näher ein. In Baden ist die politische Gleichstellung aller Eonfefsionen von der Kammer unter andern sehr wichtigen Dingen verlangt und von der Regiernng gewährt worden. Zn allen andern Ländern erblickt man diese Forderung unter den vom Volke beanspruchten Reformen mit ausgenommen und ihre Erfüllung ist nicht mehr zu bezweifeln. Es scheint das deutsche Volk die gleiche politische Berechtigung ohne Unterschied deS Glaubens sich zur Ehrensache gemacht zu haben und cs ist kein Grund vorhanden, daß die Regierungen gerade hierin sich weniger willfährig zeigen sollten. Der Bundestag, der nun, wie es scheint, an die Ersülluug der alten Verheißungen ernstlich zu denken angefangen hat, wird sich hoffentlich auch seiner Verheißung in Betreff der Juden bald erinnern, oder daran erinnert werden. — Wir glauben keinen sanguinischen Hoffnungen uns hinzugcben, wenn wir nach der politischen Lage der Dinge als zuversichtlich annehmcn, daß die vollständigste Emancipation der Zudrn mit zu jenen überreifen Früchten gehöre, die überall an den Bäumen deutscher Gesittung hängen, und die nunmehr nur leise geschüttelt zu werden brauchen, um die Früchte herzugeben. Das deutsche Volk, ich meine seine edelsten Glieder, seine treuesten und wackersten Vorkämpfer, will unser Recht, verlangt unsere Freiheit. Es braucht daher nur für seinen Willen die rechtmäßige Würdigung zu erzielen, für sein Verlangen die gesetzliche Berücksichtigung zu erringen und unser Recht ist für immer gesichert, unsere Freiheit gegen jeden Wechsel geschützt. Nimmermehr wird ein deutscher Mann seinen israelitischen Mitbürger für die Ausübung politischer Rechte unreiferklären, wenn er sich selbst für reif hält, aus dem isolirten Spießbürgerthum in das Reich constitutioueller Freiheit einzutreten, aus dcmZn» stände der Thcilnahmlosigkeit an der Gesetzgebung zur vollen unb bewußten Mitwirkung an derselben sich zu erheben. Die Juden bilden überall einen integrirenden Theil des deutsche» Volkes und die wohllautende Uebereinstimmung zwischen diesem und den Regierungen, das LoosungSwort, das vernommen wird, darf durch keinen Mißton gestört, die Einigkeit zwischen Fürst und Volk, die allein stark macht, darf durch keine Schwäche getrübt werden. — Rur in Preußen dürfte die politische Befreiung von 200,000 Preußen jüdischen Glaubens noch einen schweren Kampf mit Lieblingsvorurthcilcn in höhera und höchsten Regionen zu bestehen haben. Nicht Uebclwollcn, nicht vorgeblicher Mangel an politischer Reife der Juden waren bis jetzt das Hinderniß ihrer Freiheit, sondern ein unter besoodern Constellationcn zur Herrschaft gekommenes Princip des christlichen Staates, als dessen Ausfluß das beschränkende Gej setz vom 23. Juli 1847 zu bezeichnen ist. Dieses Gesetz untcr-! scheidet zwischen bürgerlichen und politischen Rechten, für! die Ausübung jener sei der christliche Glaube entbehrlich, für ■ die Ausübung dieser nothwcndig. Der nicht christliche aber \ doch gesunde Menschenverstand vermag diesen Unterschied nicht > zu begreifen. Bin ich, behauptet er, Bürger eines Staates.! so begeht dieser ein offenes Unrecht, wenn er mir die Ausübung der politischen Rechte wegen meines Glaubens entzieht. Nicht die Förderung der christlichen Religion, sondern der allgemeinen leiblichen und geistigen Wohlfahrt aller Staatsangehörigen, die Herrschaft des Rechts und der Sittlichkeit sei höchster Staats- Zweck. Daß dieses Princip eines christlichen Staates, namentlich die Conscqncnzen desselben, der Sympathien des deutschen und insbesondere des preußischen Volkes entbehren, daß dieses Volk in seinem gesunden naturwüchsigen Rechts-Sinnc und Gefühl nicht cinzuschcn vermöge, wie irgend ein Princip, mag cs noch so fein gesponnen sein, einem Theil deS Preußischen Volkes sein gutes politisches Recht rauben dürfe, daS hat dir Mehrzahl des vereinigten Landtages bewiesen, das haben die tiefen Nachklänge, welche die Reden der Koryphäen desselben im

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