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Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts · 1848-03-26 · Heft 13 (26.3.1848) · page 3

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Journal
Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
Volume
9 (1848)
Issue
Heft 13 (26.3.1848)
Date
1848-03-26
Page
– (sequence 3)
Language
German
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SS die Rcformgcnossenschaft großentheils ihm angehöre, möchte das Beispiel eines ihrer erleuchtetsten Mitglieder, des j Herrn Simeon, beweisen, der in seinem Gewissen durch! die Fassung des Commissions-Entwurfs sich beengt fühle.? Es sei aber gerade die Aufgabe eines Gebetbuches, bei den religiösen Wahrheiten eine solche Fassung zu wählen, daß jede, nicht geradezu verwerfliche Ansicht, wie et- - wa die ganz sinnliche, anthropomorphistischc Auffassung der Offenbarung, sich darin wieder finde. Deßhalb j müßte er sich entschieden gegen die ausschlicßcnde Fas« , suug des Eommissions-EntwurfS erklären, vor deren j Adoption noch andere naheliegende Gründe warnen. — Er glaube daher, daß sein Amendement, zumal, wenn das Wörtchen „nur", was er selbst hätte beantragen wollen, Wegfälle, vorzuzichen sei, und wolle nur noch darauf Hinweisen, daß in demselben auch ein anderes wesentliches Moment der jüdischen Offenbarung: die Gesetze und Institutionen beabsichtigt sei. Dr. Bohrend findet in der Diskussion über die Offenbarung schon implicite die Verwerfung des bisher in der Regel damit verbundenen theologischen Begriffs. Man bemühe sich unnöthigerrvcise, etwas von diesem Begriff auch ferner noch zu erhalten, und er ichc in der ^Fassung des Satzes, namentlich in dem Wort „göttlich" nur einen armseligen Rolbbehelf. Er seinerseits hält cs für Pflicht, hier offen und wahr zu sein und proponirr in diesem Sinne folgendes Amendement: Tic Offenbarung, dem gewöhnlichen theologischen Begriffe nach, ist in unsern Gebeten nicht fcstzuhaltcn. Tic heil. Schrift ist als das ehrwürdigste und älteste Dokument der Geschichte unsres Volksstammes aufzufassen. Reben stein erklärt sich in Bezug auf die Offenbarung im Wesentlichsten mit den Ansichten des vorigen Redners in Ucbcreinstimmung; allein er schließt sich seinem Anträge nicht an. Wohl sind nach ihm unsere Ansichten hierüber nicht mit denen der bisherigen Lehrer der Theologie übereinstimmend, allein fast sämmtliche Lehrer der Theologie hätten dasselbe Bestreben, ihre mehr oder minder rationalen Anschauungen mit der biblischen supranaturalen Darstellungsweise in llcbereinstimmuug zu bringen oder zu finden. Ties beruhe aber auf dcm Zrrthum, daß man die Vor- und Tarstelluugsweise der Bibel zu einer Lehre stempelte. Tie Bibel drücke sich unfern Begriffen nach supranaturalisiisch aus, sie selber aber kenne den Unterschied zwischen snpranaturalistisch und rationalistisch gar nicht; nicht der, welcher supranatnralistisch spreche, sei Supranatnra, list, sondern derjenige sei cs, der aus jener Redeweise eine Lehre mache.— Ter Redner gicbt nunmehr sein Amendement und behält sich die Molivirung vor, wenn dasselbe zur Abstimmung kommen wird; cs lautet: Tie Idee der Offenbarung ist alö die dem Menschcngcist innewohnende Kraft, sich zu einer Gortcscrkcnntniß zu erheben, und in specicller Beziehung aus das Zudculhum als die erhabene Größe des Kottcsbcwußtseius aufzufassen, welches mittelst jener Kraft im Teuken wie im Leben unsrer Väter zum geläuterten Ausdruck und zur Erscheittung gekommen. — Tic heil.Schrift, das erhabenste Erzengniß einer solchen Offenbarung, ist in unfern Gebeten als solches, wie alö unser heiligstes Erbe aus den Händen unsrer Vater zu bezeichnen, das uns Kunde gicbt von ibrcm geläuterten Leben und ihren religiösen Thatcn. Hold heim. Er müsse die fragliche Fassung des Entwurfs insbesondere gegen Simions Einwürfe in Schutz nehmen, und wenn dieser Redner in ihr die Absicht erblicke, einen für die Gcsammlhcik bindenden Glaubensartikel aufzustelleu, so sei dies eben so eine Verkennung als die weitere Behauptung desselben Redners, das Judenthum habe keine Glaubeusformctn, auf einer irrigen Verwechslung zwischen Glaubenswahrheiten und Glaubensartikeln berube. Allerdings habe daS Iudeuthum keine Glaubensartikel in dem christlich-dogmatischen Sinne des Wortes, in dem Sinne nämlich, daß das Glauben gewisser Wahrheiten das Verharren in der kirchlichen Gemeinschaft und die Seligkeit des Individuums bedingen, aber es hat das Iudeuthum als Religion seine G r u nd w a h r h e i tc n, wie z. B. das Bekenulniß des einzigen Gottes und dessen Eigenschaften, ohne deren Annahme ein Anschluß au das Iudeuthum nicht gcdeukbar sei. Rur darin unterscheide sich das h i ft o r i sch c Zudeutbnm von andern Religionen, namentlich vom Christenkbum, daß das bloße innere Bekenntniß seiner Wahrheiten, das Glauben undFürwahrhalten derselben a!S ein innerer Akt des Gcmüths für die Seligkeit oder, was dasselbe ist, für die Erhaltung der Gemeinschaft mit Gott, nicht ausreiche, sondern cs müsse der Glaube oder das Anerkennen der Wahrheit durch die vorgcschriebencn Cere-

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