Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Journal
- Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Volume
- 9 (1848)
- Issue
- Heft 12 (19.3.1848)
- Date
- 1848-03-19
- Page
- – (sequence 6)
- Language
- German
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94 die Ehre verbieten uns also jede Theilnahme an der Verwaltung der religiösen Institutionen, bei der wir nicht unsere Ueberzeugung dürfen walten lassen. Man meint sich auf den Standpunkt derjenigen stellen zu können, deren Ansicht man vertritt, deren Be» dürfniß man befriedig! und glaubt in der Staatsverwaltung ein Analogon hierfür zu finden. Allein man täuscht sich hierin, wenn man in Ncligionssachcn seine Ueberzeugung unterdrücken uns eine entgegengesetzte aus sich sprechen lassen zu kennen glaubt. Der Staat, wenn dessen Oberhaupt, einer bestimmten Religion angehört, wird für andere Religionen nur äußere Anordnungen durch weltliche Behörden treffen, die inncrn Angelegenheiten immer aber durch ihre eignen Angehörigen ordnen lassen. Ein Gcmeindcversianv ist aber eine Kirchcnbchörde und daher mit einem Consistorium;n vergleichen, und will er in die Neligkonsangelegenhekten ein» wirken, so muß er die Ueberzeugung derjenigen theilen, denen diese Wirkung gilt. Wie würde ein rcformatorisch gcssnuter Vorstand sich bei einer Wahl eines Gcmcinde'Rabbiners benehmen? würde er seine Ansicht von der Befähigung zu einem solchen Amte unterdrücken und den Sympathien der Orthodoxen folgend, den Einfluß auf die religiöse Bildung der Gemeinde in die Hände eines orthodcrcn Rabbiners legen? Wie nun die Rcformgcnoffcnschaft jeden unmittelbaren Einfluß von Seiten des Eemcindcvorstandcö auf die Wahl ihrer CultuSbeamtcn entschieden zurückwciscn wird, so muß sie auch auf solchen Einfluß auf die Wahl eines Gcmeinderabbiucrs verzichten. Es gibt also keinen andern Weg, der jeden feindlichen Zusammenstoß der verschiedenen Religionsansichtcn verhüten und jeder einen ihre eigne selbstständige Entwickclungsbahn sichern kann, als de Trennung in allen religiösen Beziehungen und die Bildung zweier selbstständiger Synagogen-Verbände in Berlin. Was den Gottesacker und die Armen» pflege anbctrifft. darüber kann und wird man sich leicht und friedlich einigen, und um so mehr, als diese Institute bc>oyrcm Gescllschaften innerhalb der Gemeinde und nicht von dieser als solcher verwaltet werden. Diese Trennung wird auch die Folge haben, daß man sich friedlich gegenüberstehcn und der Partcileircnschaft jeder RahrungS- und Zündstoff entzogen sein wird, wodurch der Kraft rer Wahrheit und der Ueberzeugung ein freier Spielraum gegönnt sein wird. Diese Gründe, welche in mehren Sitzungen von verschiedenen Seiten vielfach beleuchtet und ausführlich erörtert worden sind und die durch die zufällige Anwesenheit Niesle rS, der sich zustimmend erklärte, ein noch größeres Gewicht erlangten, haben eine solche lebhafte Ueberzeugung hervorgerufen, daß mit Ausnahme von zwei drsscntircnrcn Stimmen beschlossen worden, die nächste stattfindende Generalversammlung um eine Vollmacht anzugehen, dahin zu wirken, daß in Berlin zwei Spnagogenbezirke oder selbstständige Gemeinden gebildet werden mögen. Das Resultat der Generalversammlung später. Die volksthümlichen Bewegungen. Von der Saale. Alle Blicke sind jetzt hier auf die Ereignisse in Frankreich und die volksthümlichcn Bewegungen, die in Deutschland bereits auf sie gefolgt und noch folgen werden, gerichtet. Allgemein verspricht man sich von ihnen nur Gutes für die Erstarkung des sittlichen Geistes," des höhern RechtssinneS des deutschen Volkes und somit auch für seine Söhne mosaischen Glaubens. Schon das Jahr 1630 regte die Rechtsansprüche unserer Glaubensbrüder in mehreren deutschen Ständeversammlungcn an, ja brachte sie in einer, der Kurhessischcn, zur vollen Würdigung und Geltung. Aber, was noch mehr ist, cs wirkte das fortgeschrittene Rechtsbcwußtscin unserer deutschen Mitbürger auf uns selbst zurück, wir fühlten tiefer die heilige Bedeutung des Gutes, das man uns noch versagte, und was lebendiger in uns sich regte, dem gab Gabriel Ricßer den rechten Ausdruck und forderte c§ mit aller Klarheit des Gedankens, mit aller Wärme der Empfindung, mit dem ganzen idealen Sinn und dem tief-sittlichen Ernste, der ihn selbst als acht deutschen Mann charaktcrisirt. Seit dieser Zeit sind unsere Sympathien mit dem was der Genius dcS deutschen Volkes will, noch stärker geworden. Das die dreißiger Jahre noch nicht sich rühmen konnten, die klare Erkenntnis des Iudenthnms als eines deutschen, das fortgeschrittene religiöse Bewußtsein der vierziger Jahre hat cs gebracht, und die zweite deutsche Rabbincrvcrsammlung hat ihm die Sanktion gegeben durch die Weihe der deutschen Sprache zu der unseres Gottesdienstes und durch die öffentliche Lossagung von dem Opferkultus Palästinas und dem Gedanken der Rückkehr dorthin. Und wo man dieses auch nicht ausgesprochen, km Stillen entsagt hat man ihm gleichwohl, und will Deutscher fein, durch Wirken und Leben, durch gleiche Hoffnung und gleiche Kämpfe Deutschland angc» hören. Dieses sollten wir uns jetzt alle mit fcucrigem Ernste zurufcn, wir mögen angehörcn, welcher religiösen Richtung wir wollen. Wir hatten eben dieses geschrieben, als wir aus de» öffentlichen Blättern ersahen, daß unter den Wünschen, welche kn verschiedenen deutschen Ländern an die Regierungen gerick^A werden, auch die staatsbürgerliche Gleichstellung allere Eultea eine Stelle gefunden. Möchte eine solche hohe J^echtsachtung sich überall offenbaren! sie wird das sprcchcnd/ne Zeugniß von dem wahrhaft reinen Streben des wieder so mächtig sich regenden deutschen Volksgeistes fein.