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Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts · 1848-03-19 · Heft 12 (19.3.1848) · page 5

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Journal
Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
Volume
9 (1848)
Issue
Heft 12 (19.3.1848)
Date
1848-03-19
Page
– (sequence 5)
Language
German
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03 Hat die Ucbcrzeugung, auch wenn sie auf Zrrthum bcrudt, eine sittliche Kraft, und ist die Treue gegen dieselbe eine Tugend, so müsse die Ucbcrzeugung, wenn sie auf Wahr heit gestützt ist, in noch erhöhtem Maße eine sittliche Kraft offenbaren und die Treue gegen dieselbe eine um so glänzendere Tugend sein. Er müsse daher für die Fassung des Entwurfs sich entscheiden. (Schluß folgt.) Geschichte des Tages. Die Trennung der Ncformgenosfenschaft von der Ge. mcinde. Berlin im März. — Eine KabinctS-Ordre überweist die Rcgulirvng rer jüdischen Gcmcmdcvcrhältnissc nach dem Gesetz vom 23. Znli 1847 für die Stadt Berlin dem Polizeipräsidium hieselbst, unv ist die Anordnung der Wahlen »och bevorstehend. Es stand zu erwarten, daß die von einigen Volkosührcrn gcleiteten Bewegungen innerhalb der alten Gemeinde, deren einziger und letzter Zweck dahin geht, wessen sic auch gar kein Hehl haben, sämmtlichc Mitglieder der Genossenschaft von rem Evllcgmm der künftigen Repräsentanten und Vorsteher der Gemeinde factisch auszuschlicßcn, die Genossenschaft selbst zu einem für ihre künftige Existenz entscheidenden Entschluß hindrängcn werde. Aber von dem was man im feindlichen Lager vcrmuthctc und fürchtete, ist ganz bestimmt das Gegrnthcil cingetrcten. Das Resultat der jüngst stattgchabtcn Sitzungen der Bevollmächtigten, in welchen die Debatten zu den interessantesten der bis jetzt vorgckounnencn gehören, hat daS Vergebliche und Illusorische aller von den Gegnern bis jetzt getroffenen Maßregeln d-argrthan. Es hat bewie« scn, daß man sich umsonst mit Anstrengung aller Kräfte gegen einen Feind gerüstet, der gar nicht, eS wäre denn im Gehirn einiger von Parteilcidcnschaft erhitzten Köpfe s-mst irgendwo cristirt. Während man nämlich besürchtete oder zu befürchten vergab, die Genossenschaft intendire bei den demnächstigen Wahlen die Eemcindcvcnvaltllng an sich zu reißen, ihre reformatorischcn Ansichten alS die herrschenden zu proklamircn und ihre Institutionen der Gemeinde per fas et nefas aufzudringcn, haben die Bevollmäch. tigtcn gegen eine Minorität von zwei Stimmen beschlossen, alle zu Gebote stehenden gesetzlichen Mittel bei den Behörden dahin wirksam zu machen, daß die Genossenschaft von der Gemeinde getrennt werde und einen selbständigen Synagogen.Verband oder Bezirk bilde. Durch diefta Entschluß hat die Genossenschaft eS vor aller Welt bekundet, daß ihr Ziel kein anderes fei, als die Wahrung ihrer eignen religiösen Selbstständigkeit, die Sicherung ihrer eignen Glaubens- und Gewissensfreiheit, und daß alle Im. putationen, die anders lauten, falsch und voreilig oder gar böswillig waren. Das Wort „Trennung,, dürfte vielleicht auch Sie erschrecken; doch bin ich überzeugt, daß Sie den Gründen, die mit der besonnensten Abwägung dafür geltend gemacht wurden, Ihren Beifall nicht versagen werden. Diese Gründe rnhen in einem klaren und deutlichen RrchtSgcfühl, das pcremtorisch die Trennung fordert. Die wesentlichsten Grundlagen und Bedingungen einer Gemeinde, wurde von verschiedenen Seiten hcrvorgrhoben» ruhen in der Gemeinschaft der religiösen Ueberzeugungen unv in der gemeinsamen Befriedigung der religiösen Bedürfnisse. Gemeinschaftlicher Cuiruö, gemeinschaftlicher Religionsunterricht der Zugrnd sind die sichtbarsten Träger der religiösen Gemeinschaft. Wie weit die religiöse Differenz ist, die unS von der übrigen Gemeinde trennt, darauf kommt eS hier nicht an, da sie immer weit und groß genug war, uns von ihr in den wesentlichsten Gcincindcinstitutioncn! zu trennen unv durch einen besonvern Eultus unv durch eine besondere Religionsschule für unsere jedenfalls mehr oder minder abweichenden religiösen Bedürfnisse zu sorgen. Die eigentliche Trennung ist daher ein fait accompl», daS feit drei Zähren besteht. Wer jetzt befürchtet, daß diese Trennung ein wirkliches Schisma sei oder alS ein solches angesehen werden könne der hätte das vor drei Zähren bedenken müssen alS er sich in Eultus und Schule von der Gemeinde loS riß. Man nehme der Gemeinde ihre religiösen Institutionen und alles, waS ihr noch verbleibt, kann nur ein politisches Element sein. Die Preußischen Zudcngrmcinden sind aber gesetzlich keine politische sondern religiöse, und haben wir uns in den religiöse^ Znstitutioncn von ihr getrennt, so wäre cS nur möglich mit ihr politisch zusammenzuhangen. Will man das nicht cinsehcn und vielmehr glauben, man sei mit ihr noch religiös verbunden,, so muß ein solcher illusorischer Zusammenhang nur überall Störungen in dem Organismus rer Gemeinde erzeugen, bei welchen kein Thcil sich wird wohl fühlen können. Die Einheit der Gemeinde, da sie nur als eine religiöse gedacht werden kann, bedingt eine gegenseitige Einwirkung der ihr angchöngcn Mitglieder aufeinander, die bet vorhandenem Zwiespalt der Rcligionoansichten nur Conflicte auf Conflictc häufen unv den Gemeilwesrieden untergraben muß. Wie wir jede Einwirkung auf die selbstständige Entwickelung unserer religiösen Institutionen als einen Eingriff in unsere Gewissensfreiheit entschieden ablrhnrn, so müssen wir auch unsererseits jeder solchen direkten Einwirkung auf die Gemeinde, zu rer bekanntlich Orthodoxe und Conscrvalive zählen, unS enthalten. DaS Recht,

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