Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Journal
- Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Volume
- 9 (1848)
- Issue
- Heft 12 (19.3.1848)
- Date
- 1848-03-19
- Page
- – (sequence 2)
- Language
- German
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90 auf religiösem Gebiete und namentlich in dem vorliegenden Falle gerechtfertigt. Tie nach voransgegangener Verständigung zur gemeinsamen Besprechung über religiöse Gegenstände zusammcngetrctenen Personen sind eigentlich diejenigen, welche von Hause aus die Versammlung keustituircn und für Las, was in ihrer Mitte geschielt, die Verantwortlichkeit übernehmen. Sie haben das Recht, die zu verhandelnden Gegenstände als ihre Sache zu betrachten, für die sie ein Interesse im Voraus bekundeten. Sie haben zur Theilnahme öffentlich cingcladcn, und wer dieser nicht gefolgt, bat ein geringes Interesse vcrratbcn, oder wenigstens nicht ein gleiches offenbart. T ie Versammlung war Ln ihrem Rechte, auch die Theilnahme an der Debatte den Zuhörern zu versagen, und wenn sie im Interesse für ihre Sache und zn ihrer eigenen Belehrung ihnen dieselbe gestattete, so gebot dieselbe Rücksicht einem Publikum, welches sein Interesse für den zu verhandelnden Gegenstand nicht bekundet und nur eine gelegentliche zufällige Theilnahme ohne alle Verantwortlichkeit ihm gewährt, das Stimmrecht zn entziehen. Referent, welcher in allen drei bis jetzt abgchaltcnen Rabbinerversammlungen mit lebendigem Interesse sich berheiligt, kann es bezeugen, daß in keiner solche stürmische Tcbattcn vorgckommcn, in keiner mit solcher Ausdauer und Lebhaftigkeit für und wider eine Ansicht gekämpft wurde als cs in dieser Versammlung von Rcformfrcnndcn der Fall war. Und diese Heftigkeit des Kampfes scheint uns sich aus dem Schooße der Zuhörerschaft entwickelt zn haben und aus dem Verbältniß derselben zur eigentlichen Versammlung in Bezug ans das Stimmrecht sich zn erklären. Tas Bewußtsein, daß seine Ansicht bei der Abstimmung nicht mitzählt und daß seine Rolle mit der Entwickelung seiner 'Ansicht völlig ausgespielt sei, machte jeden Tebat- 'tauten aus der Zuhörerschaft etwas heftiger und energischer im Kampfe. Auf das schmale Gebiet der Debatte ist die Entwickelung seiner Strcitkräfte cinaeschränkt; hier mußte der Kampf für sic enden, hier mußte er siegen oder unterliegen, und die Erweiterung des Kampfgebietes war ein halber Sieg. Wir werden unS bemühen, durch Auszüge aus den nur äußerst skizzenhaft ndtirte« Verhandlungen ein Bild derselben unfern Lesern zu entwerfen. Tie Aufgabe ist nicht leicht, da bei aller Anerkennung gegen die Hrn. Sekretäre, die Protokolle dennoch, wie eä die Natur der Sache mit sich bringt, nur äußerst dürftig aussallen konnten. Indem wir dcßbakb die Nachsicht der Leser in Anspruch nehmen, müssen wir noch mehr auf die Nachsicht derer zählen, deren Ansichten und Acnßcrungen hier wiedcrgegcben oder vielmehr nur angcdcutet werden sollen. Es blieb unS in der Alternative zwischen Nicht - Veröffentlichung und mangelhafter Wiedergabe der Verhandlungen die Wahl, und zwischen zweien Nebeln hat die Redaktions-EomMission im Interesse der Sache für das Kleinere sich entschieden. Die Sitzungen begannen am 15. Oktober 1847. Anwesend waren die Herren: Dr. G. Salomon aus Hamburg; Dr. M. Heß auä Eisenach; Qbervorstcher H e l l w i tz aus S oest; Burchard ans Landsberg; B u r ch a rd ans Prcnzlau; Berliner ans Zu!;; B e hrend aus Eöslin; Rcbcnstein, Rosenfeld, Carl Heymann, 'Adolph Meyer, Dr. Bebr, Dr. Behrcnd, M. Frankel, Dr. Stern, Dr. Holdhcim. Als Beamte der Versammlung wurden gewählt: Hr. Dr. Stern zum Vorsitzenden, Obervor sicher He lkwitz zu dessen Stellvertreter, Adolph Meyer undDr. Behr zu Protokollführern. Als Gegenstand der Verathung, mit dem sich die Versammlung zuerst beschäftigen soll, wurden die aus der Mitte der Berliner Genossenschaft hervorgehenden organischen Anträge, betreffend die Grundsätze für Einrichtung des Gottesdienstes und Abfassung eines Gebetbuches, von der Versammlung beschlossen und dem gemäß, nachdem man sich über den ersten Passus, welcher dem Entwurf als Einleitung dient, leicht verständigt hatte, die Auffassung des Offenbarungsbegriffes als der vor allen andern wichtigste Gegenstand für die nächste Berarhung anerkannt. Der erwähnte Einleitungs- Passus gibt gleichsam den Zweck des Gottesdienstes mir den Worten an: „Der Gottesdienst soll seinem Inhalte nach ein lebendiger und treuer Ausdruck unserer im Zudenthum wurzelnden Ueberzcugungen sein, und in seiner Form den Anforderungen der Gegenwart entsprechen, um die Gemeinde zu einer wahrhaften Andacht zu erheben." Die verschiedenen Einwürfe, die von Seiten der Zuhörerschaft hiergegen erhoben wurden, sind aus der Mitte der Versammlung durch folgenden Gedankengang beseitigt worden. Die Umbildung des Gottesdienstes setzt das Unbefriedigende des gegenwärtig bestehenden, die Abfassung eines neuen Gebetbuches fetzt die