Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Journal
- Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Volume
- 9 (1848)
- Issue
- Heft 12 (19.3.1848)
- Date
- 1848-03-19
- Page
- – (sequence 1)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 94% known words query
- IRI
…/2566751-2567071-2567083--3050-2570967- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
des neunzehnten Jahrhunderts. er Israelit Gins Wochenschrift für Fortschritt und Meform im Judenthn m. R e d i g i r t von LSZ». M. Heß, Großherzogl. Weimar'schcm Land-Rabbinen zu Eisenach und WZ*. S. Holdheim, Rabbiner der Reformgcnoffenschaft in Berlin. Zu beziehen durch alle Postämter und Buchhandlungen. Preis fürdcn ganzen Jahrgang 3 Anzeigen für die gespaltene Zeile 6#t Diejenigen, welche Berlin näher sind als Eisenach und Frankfurt a. M., wollen ihre Beiträge an den Mitredakteur vr. Holvheim senden. Schriften zur Recension sind an die Verlagshandlung zu adressiren. Nr. IS. Sonntag den LS. Marz 1848. IX. Jahrgang. - _ Ü c l» e r b l r «L Haupt-Artikel: Verhaudlungen der Reformfreunde. — Geschichte des Tages: Berlin: Trennung der Reformgenoffenschaft. — Von der Saale: Die volkstümlichen Bewegungen. — Hamburg: Gesellschaft für sociale und politische Interessen der Juden. — Monatbericht aus Bayern: Verschiedene Nachrichten und Gedanken. — MiScellen. Erster Auszug aus den Protokollen der vom LS. bis zum 21. Oktober 1847 Ln Berlin aögehaltenen Versammlung von Neformfreunden. Vorwort. Das Charakteristische dieser größten Theils aus Nichtrabbinen bestehenden Versammlung, wodurch'sie sich namentlich von den bis jetzt stattgefundenen drei Rabbinerversammlungen unterscheidet, besteht vorzüglich darin, daß sämmtlichcn aus einem in steter Ab- wechslung Mid Beweglichkeit begriffenen Publikum bestehenden Zuhörern die volle freie Theilnahme ander Debatte gestattet und nur das Stimmrecht auf die eigentlichen zu diesem Zweck von auswärts erschienenen und von dem Collegium der Bevollmächtigten der Reformgeuossenschaft abgcordneten neun Deputirten eingeschränkt worden ist. Das Verhälmiß, in welches die Versammlung zu dem an ihrer Bestrebung thcilnehmenden Publikum sich setzte, kann daher folgender Weise formulirt werden: Wir sind über Eure Theilnahme, mit welcher Zhr unser Streben zur Erneuerung und Erfrischung des religiösen Lebens begleitet, hoch erfreuet, wir sind mit dem größten Dank bereit. Eure belehrende Stimme zu hören und zu würdigen, wir räumen Euch gerue das Recht ein, durch die Kraft der Rede und durch die Macht der Gründe auf unsere Ueberzeuguug einzuwirken; halten uns aber das Recht bevor, so lang es Euch nicht gelungen ist, uns durch Euere Gründe zu überzeugen, in der Einrichtung und der Gestaltung des religiösen Lebens uns nach unserer Ueberzeugung zu bestimmen, welches nicht so leicht hätte der Fall sein können, wenn der aus einer überwiegenden Majorität von Stimmen bestehenden Zuhörerschaft das 'Stimmrecht wäre cingeräumt worden. Zst diese Art von parlementarischer Ordnung auch neu und bis jetzt ohne Beispiel, so scheint sie uns doch