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Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts · 1848-03-12 · Heft 11 (12.3.1848) · page 3

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Journal
Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
Volume
9 (1848)
Issue
Heft 11 (12.3.1848)
Date
1848-03-12
Page
– (sequence 3)
Language
German
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83 was in ihr „politischer, rechtlicher, bürgerlicher Natur" sei, nur für den palästinensischen Staatsverband gesetzt sei und außer demselben gänzlich außer Anwendung kommen solle, und nur das „Absolntreligiöse," das rein Religiöse, das sich auf das Verhältniß des Menschen zu seinem himmlischen Vater Beziehende, dem Juden für ewige Zeiten von Gott geboten sei, wer berechtigt zu diesem Ausspruch, wer berechtigt zu dieser Scheidung, wenn Gott das Eine sowohl, als das Andere geboten, wenn Gott nicht also geschieden?" — wir sagen: cs trifft die Rcformprinzipien der Gegenwart, jener Einwurf trifft sie so lange, als man nicht den Muth hat, sich über die Autonomie deö menschlichen Geistes entschieden und bestimmt, klar und wahr auszusprcchen. Ob Schrift oder Geist? das ist auch im Judenthum die Frage, aber nicht in dem Sinne, wie diese von einem freisinnigen Lehrer der Kirche gestellt und beantwortet worden ist und wie sie auch der Rationalismus von Geiger und Hirsch erfaßt und beantwortet hat, sondern in einem anderen, höheren. Es ist nämlich an der Zeit, daß wir von den Ergebnissen der biblischen Kritik Notiz nehmen, welche cs auf das Evidcndeste nachaewiesen, daß der Pentateuch nicht den jüdischen Geist erzeugt, sondern, daß er von demselben erwürgt worden; daß die einzelnen Fragmente verschiedener Verfasser, aus welchen er zusammengesetzt, nichts anderes sind, als die Kundgebung von dem, wie das jüdische Volk (und vornehmlich die Begabten und Phantasicrcichen unter ihm) sich seine Geschichte und den Ursprung seiner religiösen, politischen und anderer Institutionen gedacht hat. So nur erhält das große Reformationswcrk der Gegenwart seine volle Berechtigung und seinen festen, unantastbaren Boden. Denn bat der Geist der Judenheit von jeher ihr Schristthnm geschaffen, ihre Institutionen hervorgerusen, so darf dieser Geist auch jetzt diese seine Lebenskraft äußern und ein höheres Schriftthum sich schaffen, und in andere und edle Institutionen seinen Gehalt ausgicßen und er ist dann dabei in seinem vollen Rechte, wenn er zu seiner besseren Orientirung scheidet und sondert, das „Religiöse vom Politischen, das „Symbolische vom Sittlichen," das „Absolute" vom „Relativen," das „Theokratische" von dem „Allgemein - Menschlichen," oder auch, was unserem bessern „idealen Sinn,, gemäß ist, von dem, waS ihm nicht mehr entspricht. So nur vertauschen wir das Starre mit dem Flüssigen, das Todte mit dem Lebendigen, die Schrift mit dem Geiste, so nur erhalten wir dem Judenthum sein Bewegliches, die Triebkraft, welche immer neue und edlere Gestaltungen hervorbringt, aber in diesem Beweglichen auch sein Bleibendes, daS All und Eine, ans welchem seine vielfältigen Formationen hervorgesprossen, eS ist der Geist, es ist das Selbftbewußtsein unserer Glaubensgemeinde. *) Eisenach. vr. Heß. Geschichte öeö Tages. Wahlen in Frankfurt a. d. O. Frankfurt a. Q. im Zcbr. — Die neuen Wahlen von Repräsentanten haben in unserer Gemeinde staitgefunben und wir haben alle Ursache uns zu dem Wahlergcbniß zu gratuliren, da sie glücklicher kaum hätten ausfalle« können. — Eine Folge dieses gelungenen Wahlergebnisses ist der Lurch die Repräsentanten gewählte Vorstand, der auS drei Männern mit Namen B. Salzmann, Louis Lewin, Abraham MarcuS besteht, die von allen U» thcilSfähigen in der Gemeinde fast einstimmig als für dieses Amt passendsten bezeichnet werden. Die beiden ersten ehrenwerthen um unser Grmeindcwcscn schon vielfach verdienten Männer huldigen für ihre Person dem religiösen Liberalismus, werden demselben jedoch in den Gcmeindeinstituiionen schwerlich das Wort reden. Man findet diese Erscheinung überall in solchen Gemeinden, wo der religiöse Fortschritt nicht von dem, wie man glaubt, allein *) Sehr dankbare Anerkennung verdient rS daher, daß Reben, stein keinen Anstand genommen, in seinem Prinzipienentwurf auf jene Auffassung klar und bestimmt hinzuweiscn, indem er sagt: „Die Bethätigung dieses GotiesdcwußtseinS durch bestimmte Formen und Institutionen hat das Leben unserer Vorfahren durchdrungen und diesem eine Gestattung gegeben, welche wir Iudeothum nennen; diese Formen unv Institutionen, die ehemals nur im Leben zur Erscheinung gekommen sind, wurden später in Schriften nicrcrgelegt, welche wir die heiligen Schriften nennen." In einer Anmerkung hierzu hrißk edann: „Wir stehen hiermit im Gegensatz zu drr bisher rccipirten Annahme, daß die Schrift, namentlich die mosaischen Bücher daS Iurenthum geschaffen haben, tvir halten vielmehr diese Schriften nur als Erzeugnisse teS Iudeurhumö. — Erst später, zur Zeit des zweiten Tempels sind sie, als Wiedcrerzruger deS neu zu begründenden IudenthumS ausgenommen worden."

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