Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Journal
- Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Volume
- 9 (1848)
- Issue
- Heft 10 (5.3.1848)
- Date
- 1848-03-05
- Page
- – (sequence 7)
- Language
- German
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und man durfte ihn nicht zur Ordnung rufen. Für Zulassung der Juden zu Municixalämtern habe er selbst gestimmt, aber die Le. gislatur sei davon sehr verschieden. Zulassung der Juden zu dieser wäre eine Verletzung des religiösen Bewußtseins, wenn auch nicht gerade ein fühlbares Uebel daraus entspringe. Eine Scheidewand müsse bleiben. Sir W. Molcsworth macht das Haus auf einen bisher ganz übersehenen Punkt aufmerksam. Man werde nämlich bcstirnmen müssen, was zu thun sei, wenn Rothschild nicht zugelassen werde. Das Haus befinde sich in einem Dilemma, entweder die Bill anzunchmen oder die Wahl zu annullircn und ein Gesetz zu geben, daß kein Jude gewählt werden dürfe. Bisher nämlich ist solche Wahl gültig, weil kein Gesetz sie verbiete, folglich der Ge. wählte nicht bloß zulässig, sondern verpflichtet ins Haus einru. treten; denn nur diejenigen, welchen die gesetzliche Fähigkeit abgehdurfkn nicht ins Haus kommen, die Eigenschaften, welche das Gesetz darüber ongiebt, haben aber nichts mit der jüdischen Ne. ligion zu thun. Sobald R. die beiden ersten Eide (die für ihn nicht anstößig sind), deren Vernachlässigung ihn allerdings als einen Papisten in gesetzliche Strafe brächte, geleistet hat, darf man ihn nicht zurückweisen. Nur der Abschwörungseid bleibe noch zu leisten; ohne dies gcthan zu haben darf Niemand mitstim. men; aber es ist eine Frage, ob ein Mitglied, das im Wahl-Comite sich befindet, nicht schon mitgesiimmt habe, folglich wäre N. ein Mitglied noch vor Leistung des Eides. Das Parlament könne zwar eine Wahl annulliren, und zwar wegen persönlicher Gründe von hoher Wichtigkeit, aber die Wiedcrcrwählung nicht hindern. Im vorliegenden Falle sei kein Grund da, den Gewählten seiner Person wegen zu verwerfen. Demnach muß R. einberusen werden. Erscheint er nicht, so sollt er in Straft. Erscheint er und leistet den Abjurations-Eid nicht, so wird man in Verlegenheit gerathen, denn dasHaus hat weder das Recht ihm den Eid, noch feine Pflicht, zu erlassen, noch ihn zu verwerfen, noch seine Wiedererwählung zu verhindern. Es bleibt also kaum ein anderes Mittel üb.ig, als diesen Eid ebenfalls, wie die andern, jedem Gewählten zugänglich zu machen, zumal der AbjurationSeid ursprünglich nicht wegen kirchlichen Bekenntnisses, sondern wegen des Pretenders eingeführt worden. Ohnehin haben schon ältere Gesetze da wo die Formel uxon tde faith of a Christian nicht anwendbar schienen, solche zu Gunsten anderer Bekenntnisse wegzulassen gestattet. Doch meint er, die Sache fei nicht bloS nach Herkommen zu entscheiden; sie betreffe hier wich- . tige Principirn; eins beruht auf dem Verlangen nach Religionsfreiheit, rin anderes macht den Staat zum Richter über die Frage, welche Religion die wahre fei. Die letztere war von jeher unter allen Völkern der Grund zu Unduldsamkeit und Verbrechen. ES brachte Sokrates, Christus, vielen Christen unter den Heiden, Protestanten unter Katholiken und umgekehrt, den Tod, Calvin verbrannte nach diesem Grundsatz, mit Melanchthons Deistkmmung den Server, u. wandernde Väter von Neu-Englaud knüpftenQuäkcran die Galgen in Massachuscts (lauter Beifall!), und derselbe Grundsatz habe früher die Dissenters und halte jetzt «och die Juden ausgeschlossen. Aber die Religionsfreiheit habe gesiegt und werde fort und fort die Oberhand gewinnen. England, welches in der Civilifation so hoch stehet und dessen Weisheit andern als Muster dftnt, müsse hier wiederum vorlcuchtcn und der Wohlthäter werden vieler Millionen auf dem ganzen ErdenrundEs fei Zeit, zu erklären. daß Gesetzgeber nichts mit Glaubensartikel zu thun haben u. f. w. (Lauter Beifall!) M. Walpote spricht gegen die Bill. Die Juden selbst würden wegen ihrer Rechtlichkeit noch mehr, als wegen ihrer geringen Zahl allerdings zulässig seien; — nur die Aendcrung des Eides scheine' ihm nicht genügend motivirt. Die Kirche und deren Erhaltung sei überall wesentlich Gegenstand der Parlamcnts-Bcrathungcn; diese liegen aber jedem Nichtchristen fern. Auch könnte eine Aendcrung der Art nur auf Verlangen der Nation geschehen; dies sei jetzt nicht aus den Petitionen er« sichtlich. Daß die Juden zu Municipalämtcrn befähigt seien, berechtige nicht zu dem Schluffe, sie auch zu Gesetzgeber zu machen. In der That finden in der Befähigung zu gewissen Funktionen vielfache Unterschiede statt, und darüber könne man sich nicht beschweren. Ohnehin wollen die Minister gleiche Rechte bei gleicher Pflicht, dennoch tragen sie darauf an, daß kein Jude Lordkanzlcr von England und Lord-Statthalter von Irland sein solle. Viele andere seien so gut wie die Juden vom Pari, ausgeschlossen, z. B. Minorennen, Fremde, selbst wenn sie 20 — 30 Jahre im Lande wohnen. Er wäre von Herzen geneigt, für die Bill zu stimmen, aber der Grundsatz, daS Christenthum müsse in der Gesetzgebung seine Einheit bewahren, zwinge ihn gegen dieselbe sich zu erklären. M. Shell ist für die Bill, indem er beweist, daß alles was Walpole jetzt gegen die Juten sagt, früher auch gegen die Katholiken vorgebracht worden. Er habe die Leiden der Katholiken gesehen, so lange sie ausgeschlossen waren und die Freuden ihres gewaltsam errungenen Triumphes. Er hoffe zu sehen, daß die Juden, welche nur aufRecht sich berufen, obwohl ihnen keine Macht zu Gebote steht, siegen werden. Die Furcht für das Ehrißrntbum fei ganz ohne allen Grund, nachdem man von 8 Millionen Katholiken nicht für den Protestantismus fürchte. Man habe einen Bolingsbroke zugelassen und erho-