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Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts · 1848-03-05 · Heft 10 (5.3.1848) · page 6

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Journal
Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
Volume
9 (1848)
Issue
Heft 10 (5.3.1848)
Date
1848-03-05
Page
– (sequence 6)
Language
German
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7S wie alle Christen der Herrschaft Christi, welche die Juden nicht anerkennen; demnach stimme er für Vertagung auf 6 Monate (d. i. Verwerfung.) Lord Burghley stimmte ihm bei, sich jedoch ausdrücklich verwahrend, daß man ihm nicht Haß gegen die Juden beimeffe, zu welchen er viclinchr in freundlichen Beziehungen stehe. Ar. 23. P. Wood hält die Nichtdcfähigunz der Juden für eine Schmach der Gesetzgebung. Religion und Politik müssen in Betreff des Staatsdienstes völlig geschieden werden, und so sei cs in alten Zeiten g.wesen, bis die Kirche eine Obergewalt gewonnen habe, seit Constautin und eigentlich erst seit Theodosius, da auch Verfolgungen Platz griffen. Die Begriffsverwirrung sei handgreiflich; Jnglis stütze sich auf die Behauptung, das Christenthum sei wesentlicher Theil des englischen Gesetzes, und bedenke nicht, daß er selbst mit seinem Bckcnntniß unter Heinrich VIII. alsLcugner derTranssubstantiation cinVerräther undSchurke genannt worden wäre. Dennoch habe die alte Consequenz immer nur gegen Ketzer geeifert; die Juden wurden in englischen Gesetzen gar nicht erwähnt. weil sie schon unter Eduard I. versagt waren. Auch seit der Republik, da sie wieder cinwandcricn, kamen nur Anwendungen der Gesetze auf sie bei Rcchtshändeln vor. Der erste wichtige Fall war unter Lord Hardwicke, welcher nicht dulden zu können glaubte, daß ein jüdisches Legat für Erziehung jüdischer Kinder dicscmZwecke überwiesen würde, und die Krone bewog, das Legat für das Findclhaus zu bcstimmen. Alle solche, an sich sehr tadclnswerthe Erscheinungen, seien aus die vorliegende Frage ohne Einfluß. — Man habe gesagt, die Juden seien Fremde, wie man früher daran gedacht, die Schotten gesetzlich für Nicht-Engländer zu erklären. Die Juden seien schon mit Wilhelm dem Eroberer nach England gekommen, und hätten in Orford Moses Hall u. a. erbaut; dennoch habe man sie niemals durch die Gesetzgebung von etwas ausgeschlossen. Unter Wilhelm HI. habe man ausdrücklich nur die Unitaricr eini. ger Privilegien beraubt. Seit dem habe man oftmals Parlamentsarte zu Gunsten der Juden erlebt, 1533 ward die Zulassung rer Zuden zur Gesetzgebung in Jamaica und bald auch in Canava sanctionirt; offenbar habe man dadurch dem Begriffe von rein christlicher Gesetzgebung widersprechen. So wie man nicht-christliche Bewohner gehabt habe, mußte auch jener Begriff aufhören. Es fei seltsam zu sagen: Ihr könnt hier wohnen, eure Familie hier niederlassen, Vermögen erwerben und mit uns alle Lasten tragen, die wir euch auserlegen, aber —ihr dürft bei diesen Auflagen nicht mitreden! Er halte es für höchst unnatürlich und barbarisch, sich der Juden zu bedienen und deren Reichthümer zn benutzen, ohne ihnen daS Bürgerrecht einzuräumen. — Die Absicht, die Juden auf diesem Wege zu bekehren, verfehle ihr Ziel gänzlich. — Was das Gebet betreffe, so könne ein Jure so gut dabei sein, als so viele ungläubige Christen. — Man frage ob Muselmann unv Hindu zuzulassen seien? Allerdings in jenen Ländern, wo solche in größerer Zahl vorhanden sind. So sei auch im 4. I. Wilhelms IV. bestimmt worden, daß unter der ostin. dischen Gesellschaft bei Anstellungen kein Unterschied der Geburt, Abkunft, Farbe oder Religion geltend gemacht werden dürfe. M. Cochrane sprach gegen die Bill, und erinnerte an die - Aufregung von 1753. Gegenwärtig sei die Sache rein persönlich, weil L. Rothschild mit Recht die allgemeine Achtung besitze; allein hier handle cs sich um eine religiöse Frage. Für ihn sei die frühcre Nicht-Ausschließung der Juden ein Argument gegen sie; die Katholiken hätten aber gegen eine frühere Ausschließung rcklamirt. dergleichen sei gegen Juden nicht geschehen. Er glaube um so mehr sich dagegen erklären zu müssen, als in Frankreich, wo die Juden auch für ihren Eultus eine Beisteuer erhalten, wirklich alle Religion xaralpsirt sei. Dagegen hießen ja die Könige von Eng. land immer noch: „ Beschützer des Glaubens!n die sich vorfindende Indifferenz fei eine Schlaftrunkenheit, eine Verzweiflung re. Man rede jetzt von falt accompli, man möge auch hier dabei stehen bleiben. M. Milnes meint, man habe zwar sehr genau zwischen Verfolgung und Duldung eine Linie gezogen und die Eränze zu öestimmen gesucht, allein dies Geschäft gebühre den Leidenden, nicht aber denen, welche die Gewalt haben. Wenn Letztere bestimmen, was Verfolgung sei, so werde alles misbraucht, von der Entziehung einzelner Rechte komme man zur Inquisition. Das englische Volk huldige der völligen Glaubensfreiheit, es schweige jetzt, nicht aus Apathie, sondern weil cs hier keine Glaubeasfrage sicht. Ein Paar jüdische Vertreter machen daS Haus nicht unchristlich. Das Volk habe am bestimmtesten durch die Wahl eines Juden seinen Willen zu erkennen gegeben, und gerade dies müßte das Haus bewegen, die Emancipation suszmxrechen. Selbst in Preußen habe, die letzte Verhandlung der Stände die Rechtsentziehunz vermindert und viele Stimmen haben die gänzliche Emancipation gefordert; England möge jetzt mit gutem Beispiele Vorgehen, und werde dann auch auf andere Staaken vorteilhaft eimvirken. Lord Mahon weist alle Argumente zurück, weil er den christlichen Eid als wesentlich ansseht. Wenn nur wenige Juden in'S Parlament kämen, so fei deren geringe Zahl kein Grund, ihretwegen die Constitution za ändern; wenn viele, so fei das ein Grund, sich gegen sie zu erklären. Eia Jude würde im Parlament das Recht Hauben, selbst gegen daS Christenthum zn sprechen,

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