Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Journal
- Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Volume
- 9 (1848)
- Issue
- Heft 9 (27.2.1848)
- Date
- 1848-02-27
- Page
- – (sequence 6)
- Language
- German
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t-cn civilreebtlichcn Fragen, hinsichtlich welcher der Grundsatz WH W*n bereits rmschiedcn hat und wenn die Ehe auch als religiöses Institut auznsehen ist, so gilt cs lediglich von der Eingehung und Scheidung deS ehelichen Verhältnisses in seiner geschlechtlichen 'Bedeutung, nicht aber der Gcldvcrhältnisse, wie z. B. der Ernährung u. s. w. Der Staat könnte den Juden und seinen Deainten eine große Wohlthat erweisen wenn er auch hierin Alles, was der weltlichen Behörde zur Entscheidung gestellt ist, auch nach den Landesgesctzcn entscheiden und aburtheilen liest und nur in soweit das jüdische Ehcrccht bestehen liest, als cs lediglich vor das Forum des Geistlichen gehört und die welAiche Behörde als solche leine weitere Notiz davon nimmt. Tiefer cinzugehcn verbietet mir der Raum, ich werde es bei einer anderen Gelegenheit an einem anderen Orte. — Die <5oufcssiorrösch ule. Ans Westphalen. — Seitdem die Bildung der neuen Tynagogengemeinden in Aussicht sicht, hat man von mehreren Seiten die Frage aufgeworfen, ob cs zweckmäßiger sei, eigene Schulen, wie bisher, beizubehalten, oder die Kinder die allgemeine (?) Ortsschulc besuchen zu lasten? Sobald man den Grundsatz der innern Selbstständigkeit der Schule, die Unabhängigkeit derselben von der Kirche ancr. kannt — wofür die gewichtigsten Stimmen in unserer Zeit sprechen — liegt kein nennenswerther Grund zn solcher Trennung vor. Nicht nur die Theorie, sondern die Praxis spricht für Herstellung allgemeiner, wahrhafter Gemeinde- und gegen drc Bildung getrennter Comessionöschnlcn. Die jugendlichen Gemüther werden von jener Inloleanz abgcbracht, die sich bei derartiger confessioncllcr Absonderung nur allzu leicht und für das ganze Leben in ihnen fcstfetzt, während unsere Vcrhältniste doch beinahe allenthalben ein Zusammensein mit Angehörigen anderer Confessio» bedingen. — Wir können uns nicht irre machen lassen durch das von Zeloten so gern verbreitete Geschrei einer entstehenden religiösen Indifferenz, während sie die ganze Welt zu fanatisiren und — wo möglich, zu verdummen sucht. Aufhetzerei gegen die Bekenner einer anderen Conscssion, oder starre Absonderung von derselben, kann doch gewiß den wahren Vorschriften keiner Religion entsprechen. Ist man dahin gelangt, keine Confessions - sondern allgemeine Volksschulen zu bilden, so sind wir gerne bereit, erkenne» sogar die hohen und gewiß crspricstlichcn Erfolge einer solchen Umänderung an, unsere Kinder in die allgemeine Volksschule zu schicken, müssen uns jedoch dagegen verwahren, so lange man von einem strengen confcssionellea Grundsatz Lei Errichtung einer Untcrrichtsanstalt auSgeht. Die BcschneidttngHfrage. Vom Main. — Wir sind, wie Sic wissen, hier längst keine Talmudgläubigcn mehr; aber da, wo cs sich um Beurtheilung der amtlichen Anssprüche der Rabbinen handelt, doch auch nicht dem Prinzip, der Theorie und Spekulation so schwärmerisch zugethan, daß wir dem Tadel des Berichterstatters aus Breslau in Nr. 2 Ihres Blattes über den von Einhorn crthcilkcn Bescheid bcistimmen könnten. — Der Verfasser hätte Recht, von einer Eombinaiion vcs talnrudischen und antiialmudischen Prinzips, von Inconfequen; und Halbtalmndischen und Halbmodernen zn sprechen, wenn Einhorn in irgend einer Zeitschrift, rein theoretisch und bloß vom Standpunkt des reineren, modernen Iudcnihums sich über die Frage hätte vernehmen lauen. Dann konnte ganz gut die Ansicht auSgeführt werden, wie das Gebot dcrBcschncidnng man möge cs nun national, symbolisch, politisch oder mythologisch auffassen (S. Zahrg. V. Nr. 29 — 3t d. B.) für das höhere Bewußtsein der Gegenwart durchaus keinen 'Werth habe, ja seiner weil die Angehörigkeit zum Iudcnthmn in so bluttriefender Weife zu erkennen gebend, geradezu unwcrth sei. Allein Einhorn sprach ja hier als Rabbiner, als Rabbiner zu Gemeinden, die noch eine große Zahl Talinudgläubiger in sich fassen; und diesen gegenüber erschien cs, mußte cs als rärhlich erscheinen, darauf aufmerksam zu machen, daß selbst (Einhorn gebraucht dieses Wort) vom talmurifche» Standpunkt aus die Angehörigkeit an das Zu. denthum nicht von der Beschncirung bedingt fei. Freilich machte eben der Talmus auch der jüdischen Religionsbchörde zur Pflicht, im Weigerungsfälle des VatcrS selbst die Bcschncirnng vollziehen zu lassen; aber daS machte er nur dein pri'3, dem Rabbinaic, das zugleich eine richterliche und obrigkeitliche Eigenschaft halte, zur Pflicht, keineswegs aber den jetzigen Rabbinen, welchen der Staat — dem Himmel sei Dank — diese Eigenschaft gcnom« inen, und am wenigsten werden unsere heutigen Juden, die Orthodoxie in Mektcnburg nicht ausgenommen, ihre Rabbinen mit einer solchen zwingenden Gewalt bekleidet sehen wollen, da diese, wenn sie ernst und conscquent ausgcüdt würde, sich dann in anderen Fällen eben sowohl gegen sic und ihre Kinder sich äußern würde. — Hat ja demnach der Entscheid Einhorns den Orthodoxen in Meklenburg mißbehagt; wie würde er sie erst aufgebracht haben, wen» er so, wie Ihr Berliner Gcrichtnstatt« moüvirt grwesea wärr. - MM wir «iMtz IraM*