Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Journal
- Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Volume
- 9 (1848)
- Issue
- Heft 9 (27.2.1848)
- Date
- 1848-02-27
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
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gegen die Vorzeit zu verseugnen, sich über dieselbe erhebt, ins Gesicht zu höhnen, dann muß dem mehr anklagenden als klagenden Schwärmer ein ernstes: Hall! zugerufen werden: Wie du dieZeitrichteft, wirst du von ihr gerichtet, mit dem Maßstabe, mit dem du sie missest, wirst du von ihr gemessen werden, wie du sie verkennst und verhöhnst, wird sie dich vergessend, über dich hinwegschreiten! Unsere Leser aber mögen bei dieser Parallele zwischen Geiger und Sachs an den Spruch unserer Alten sich erinnern: 'an pV*» )'3 naun Geschichte des Tages. Verschiedene Nachrichten. Monatbericht aus Bayern. — Die Hoffnung, daß eS linst mit einer Revision ist, gewinnt immer mehr Constanz, auch die, daß sie günstig ausfallcn wird, denn sehr viele Beamten sollen sich in ihren Berichten günstig äußern, namentlich soll die Ansicht die vorherrschende sein, daß der Druck dem geistlichen und socialen Aufschwünge hinderlich sei, die Freiheit und bürgerliche Hebung dagegen jenen fördern. Indessen ist cs wirklich auch Zeit und Bedürfnis, daß wir aus der gegenwärtigen Stellung heraus kommen, in welcher wiederum andere minder human denkende Beamte sich das Vergnügen machen, alle Inden ohne Ausnahme als Verbrecher zu behandeln, wie z. V. der k. b. Landrichter zu Rain, Namens Adam (sein Name verdient ja wohl in der Geschichte genannt zu werden), welcher in rem Wochcnblattc rer Stadt Rain an alle Gemeindevorsteher die Aufforderung erließ bei versammelter Gemeinde vorzulcsen: „kein Jude darf sich in den Dörfern aushalten, eö wäre denn a!S Durchreisender auf öffentlichen und wirklichen Verbindungswegen." Merken Sic sich das ja für den Fall Sie in Bayern zu reisen beabsichtigen sollten, daß Sie kein Dorf des Landgerichtes Rain berühren, ohne sich vorher zu erkundigen, ob die dnrchführcndc Straße auch ein wirklicher Verbindungsweg sei. Hat er aber, so lautet die weise und humane Verfügung weiter, absolut und persönlich, was wieder ja nicht außer Acht zu lassen ist, in einem Orte ein Geschäft abzumachcn, so muß er sich vor dessen Beginn bei dem Gemeindevorsteher melden und von diesem unter Bestimmung der Aufenthaltsdauer die Erlaubniß nachsuchcn. Eine solche Gcnchmigungs-Erthcilung ist im Fremdenbuche des Vorstehers einzutragca. Wenn sich ein Jude ohne solche Erlaubnis oder länger als die Erlaubniß auSspricht, (armer unglücklicher Jude, wenn du keine Uhr hast!) in einem Dorfe aushält, oder gar handelt, so ist ein solcher Jude ohne Weiteres zu arretiren und wohlverwahrt einzuliefern.,. Der humane weise Landrichter Adam, vergessen Sic diesen Namen ja nicht, er wird einst trotz Ha man Berühmtheit erlangen, fürchtet in seinem Diensteifer, die Pflichteifrigen Vorsteher möchten doch sich nicht gerne zu feinen Henkersknechten hcrgeben und droht darum mit einer Strafe von fl. 25. dem Vorsteher, welcher des schrecklichen Vergehens sich schuldig macht, ohne solche ortspolrzeiliche Genehmigung einen Juden bei Tag oder Nacht Aufenthalt zu gestatten. Ich will den Raum Ihres Blattes nicht mit der Mittheilung des weiteren Inhaltes dieses weisen und liebreichen Aktenstückes beflecken, aber das mag doch noch angeführt werden, wie viel dem weifen Herrn Landrichter daran liegt, daß es der Vorsteher auch wirklich bekannt mache. Es muß derselbe nicht nur binnen 10 Tagen schriftlich die Anzeige machen, sondern diese Anzeige muß auch, merken Sie wohl auf, von den in der Gemeinde befindlichen Wirthen, von den Gemeindedienern und von noch 2 -Mitgliedern unierzekchnct sein. Am Schluffe wird noch Jedermann zur Anzeige cingeladen und vollständige Entschädigung für Gang oder Auslagen verheißen. Zur Ehre unseres Landes muß ich noch beifügen, daß einige Monate nachher eine etwas mildere Fassung beliebt wurve, wahrscheinlich auf einen Wink von Oben. Wenn der liebe Mann noch nicht dckorirt ist, fo kann er sich trösten, dag neunzehnte Jahrhundert wird ihm ein Ehrendiplom ausstellen. — Es ist doch eine kuriose Zeit, in der wir leben. Eia Rabbiner giebt seine Entscheidung über eine religiöse Frage ab und wer tritt ihm entgegen? ein Professor in Rostock. Doch das könnte man nun allenfalls noch hmgehen lassen. Delitzsch iss schon ein hochgelehrter Talmudist und in Rostock, wo Harimanns talmudische ^Gelehrsamkeit ihre Spuren gewiß zurückgelassen hat, da läßt sich schon nicht zweifeln» daß, wie der Korrespondent der A. Z. d. I. Nr. 1, versichert, der Aussatz kräftig und wissenschaftlich fein wird. Aber, daß dieser Korrcsp. hinzufügcn kann, „ist demnach jeder Bekenner dcS JudenthumS, er gehöre zu welcher Richtung er wolle, dem edlen (?) Verfasser genannten Aufsatzes, da er christlicher Konfession ist, herzlichen Dank schuldig," ist doch ein wenig zu arg. Die ganze, gesummte Iudrnhcit soll sich bei Delitzsch bedanken. Und die Orthodoxie meint also wirklich in vollem Ernste, es fei Delitzsch, dem Vorstande eines MissionSvereincs lediglich um Erhaltung der jüdischen Satzungen zu thun, der edle Bfr.