Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Journal
- Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Volume
- 9 (1848)
- Issue
- Heft 8 (20.2.1848)
- Date
- 1848-02-20
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
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59 keimen gibt, der Md. Glaubensgemeinschaft nickt mehr angehören zu wollen. Wo hätte man aber je einen Inden, der den Sabbath öffentlich verletzt, als einen ans isr. Religionskörpcrschaft wirklich ausgeschicdencn betrachtet?" Auch in diesem Schluffe deckt sich das Hinkende und Falsche dem Kundigen gar bald ans. Das rabbinijche Indenthnm erkennt allerdings in dem Sabbalhschänder noch den Juden, obgleich es die Handlung selbst als eine Hauptsünde und gewissermaßen als Gottcsleugnung betrachtet, (fy ray lbo r,2'j bncn b) weil cs eben doch nur eine einzelne Handlung ans Leichtsinn, Eigennutz und s. f. ist. Die Absicht, der Md. Glaubensgemeinschaft nicht mehr angeboren zu wollen, schiebt ihm erst Einhorn unter, thatsachlich ist sie ihm fremd. Würde aber Jemand erklären, seine Nichtbeachtung des Sabbaths sei ein Ausfluß seiner religiösen Uebcrzeugung weil er die Schöpfungsgeschichte nicht für wabr oder weil er das Arbeitverbot nicht für verbindlich halte, so würde er damit ebenfalls dem rabbirrischcn Iudcmhnme Valet gesagt haben. Wenn endlich Einhorn die Billigkeit und die Moral anruft und sagt: DaS Kind sei ja ganz unschuldig an der Verweigerung, cs sei nur Objekt derselben, es könne daher nicht ohne Wissen und Willen und Verschulden ans unserer Gemeinschaft gewaltsam verstoßen werden, während der Vater trotz seiner Ueberzengung Jude bleibe — so läßt sich auch gegen diesen Grund Triftiges cinwenden. Das Kind ist allerdings nur Objekt, aber eben darum kömmt Alles auf das Subjekt der Handlung an und das ist hier der Wille des Vaters. Stünde dieser Wille außerhalb des Iudeuthums — und das ist ja eben die Frage — so könnte auch von keinem Unrecht gegen das Kind die Rede sein, wenn ihm in Folge dieses Willens die Aufnahme verweigert würde. Daß der Vater im vorliegenden Falte auf das Bestimmteste den Wunsch ausspricht, seinem Kinde einen Namen in Israel zu crtheilcn, würde diese Folge nicht abwenden können, wenn wir entgegnen müßten: deine Weigerung steht km Widerspruche mit deinem Wunsche; lassest du dein Kind nicht beschneiden, so Haft du thatsachlich bewiesen, daß du dein Kind auch nicht als Jude erziehen willst und somit das Recht der Aufnahme verwirkt. Daß zunächst das Kind unter dieser Richtaufnahme leidet kömmt daher, weil cs erst ausgenommen werden soll. während bei dem Vater ein Akt der Ausstoßung erfolgen müßte. Machen wir uns also auch hier kerne Illusionen. Mit'22 und mit rabbknische» und casnistischcn Autoritäten kommen wir in dieser hochwichtigen Angelegenheit nicht weiter. Im Gegensatz znm Akiba in Uricl Akosta werden wir sagen müssen, die Sache ist noch nicht dagewcscn, muß also mit andern als den vorhandenen Maaßstäben gemessen werden. Gibt cs ein Indenthnm, auch abgesehen von Beschneidung rrnd andern Ecrcinonialgcsetzen? Daö ist der Incidenzpunkt, auf dessen Entscheidung es einzig und allein in dieser Sache aukömmt. Ein Theil unserer Glaubensgenossen, ja das immer mehr sich hcrvvrdrängcnde Leben antwortet und beweist uns, daß cs ein solches gebe, daß man der Gesinnung und der Uebcrzengung nach innerhalb der Glaubcnsgenosscnschaft sieben könne, auch wenn man den äußern Formen sich nicht füge. Bisher bat sich das Indenthnm gegen diesen Theil so weit indifferent verhallen, als cs ihn über seine Ansichten und Motive nicht zur Rede gestellt, vielmehr sich lediglich an das Faktum gehalten hat, daß er noch zur jüd. Gemeinde gezählt sein wollte, auch diesem Willen gemäß bei Gcburts- und Todesfällen den hergebrachten Formen sich fügte. Das bat sich geändert, mußte sich ändern, wenn jener Theil bei der bloßen Negation nicht sieben bleiben sollte, wenn cs sich und Andern über sein Verhalten Rechenschaft ablegen und damit zum Bewußtsein seiner Stellung im Judcnthum kommen sollte, wa6 gewiß ein Fortschritt und eine Erhebung bekundet und von keiner Seite Tadel verdient. Er will eS Wort haben, daß und warum er dein Gesetze nicht gehorcht, er weist für seine Handlungsweise die Grundsätze auf, er dehnt diese Grundsätze auch auf die letzten Neste dessen aus, was ihm bis jetzt von den Eercmonien unantastbar schien, er spricht cs offen und unumwunden aus: ich will Jude sein, aber ein Jude nach meiner Anffaffrmg der Religion und nicht ein morsches Anhängsel der Synagoge hergebrachten Styls. Wir sind also, um ihm gerecht zu werden, gezwungen, aus dem Bereiche der Fakta heraus und in das Gebiet des geistigen Prinzipienstrcitcs hinein zu treten. Tie Verweigerung der Beschneidung hat daher im Grunde nur den Schaden und Zwiespalt anfgedcckr, nicht vermehrt und verwickelt, denn an und für sich ist cs allerdings nicht wahr, daß