Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Journal
- Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Volume
- 9 (1848)
- Issue
- Heft 8 (20.2.1848)
- Date
- 1848-02-20
- Page
- – (sequence 2)
- Language
- German
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ihn nimmer loszureißen t on der K ette unserer Glaubensgenoffeuschafr, die ihre Glieder schon mit dem ersten Atbemznge umschlingt und nur mit ihrem letzten Albemznge freigibt." Es thut mir leid, daß ein denkender, die Ehre unsccer Religion so wacker vertretender Mann wie Einhorn ein solches Prinzip hiustellen und gelten tasten konnte ohne sich Lessen Bedeutung oder vielmehr Richtbedeutung klar zu machen. Ist das Iudenthum eine Sache des Geistes und der Ueberreugung, beruht, es auf Gesinnung und Glauben und nicht auf Zufältigkeiten und Formalitäten, worin ja Einhorn mit mir nbereinstimmen wird, und was er ja selbst verficht und vertritt — wie kann man dann irgend sagen, daß ein Jude, der die jüdische Gesinnung, den jüdischen Glauben so sehr abgestreift har, daß er nicht mehr an Gott glaubt, oder daß er zu einer andern Confession übergerreten ist — dennoch von der ."ette unserer Glanbensgenostenschast nicht losgeristen sei? Was soll ihn noch binden? die Geburt? Also wiederum ein Aenßeres, und zwar ein Zufall, ein Mütter, nicht einmal eine Handlung! Man braucht diese Behauptung nur an das Licht zu ziehen, um sie sogleich für das zlt erkennen, was sie ist, nehmlich für einen leeren Schatten, für eine Einbildung ohne Wirklichkeit. Nein, wer kein Jude sein will, wessen Ueberzeugung sich dabin mauifestirt hat,. daß ihn die Glaubensgenossenschaft nichts mehr angeht, dessen Bezicbttng zum Iudenthum bat anfgehört und muß aufgek ört haben, und ich weiß auch nicht, wo Einhorn die Behauptung des Gegentheils bergenommen hat. Ans dem Mosaism gewiß nicht, denn das mos. Gesetz gebietet, man solle einen Abtrünnigen, d. h. einen zum Heidertthume Uebergetretenen ausrolten aus der Genossenschaft — pn rrpi — und das ist gewiß die handgreiflichste Ausschließung die es giebt. Oder aus den Propheten? Sie betrachten den 'Abfall als eine Auflösung des Bundes zwischen Gott und Israel, der zwar wieder hergestellt werden kann und soll, aber nur durch die Rückkehr Israels, d. h. durch einen Akt der Ueberzeugung. Gibt es nurl aber einen Austritt ans dem Iudenthum und muß es vernünftiger Weise einen solchen geben, so rückt auch die Bcschneidnngssrage in eine andere Eategorie, als in welche Einhorn sic gebracht hak. Die Motive aus welchen die Beschueidung verweigert wird, müssen ui Anschlag gebracht werden, und da zeigt sich sogleich. daß die Beispiele und Beweise aus dent Talmud nichts taugen und nichts entscheiden können. Die Verweigernden leugnen die Verbindlichkeit des Ceremonialgesetzes, behaupten man rönne Jude sein, ohne die Ceremonien zu beobachten. Daß diese Behauptung dem rabbinischen Standpunkte schnurstracks entgegen ist, daß er von der Triften; eines Iudenthums ohne die Verbindlichkeit der fammtlicherr Eeremonien nichts weiß, daß er somit keinem Juden das Recht cinraumt, Jude zu sein und doch sich der Beobachtung Lc' Gesetzes aus religiöser Ueberzengnng entziehen zu wollen —■ das dürfte doch endlich als Thatsache nicht mehr bestritten werden. Was nützen da alle Citate und abgefallenen Brocken und Brosamen aus dem Nabbinism. wo sein ganzer Geist und Inhalt ein offenes Dementi gibt? — Das nipp *ieid , welches der Talmud allerdings schon kennt und von welchem er sagt, es sei keine Losreißung vom Indenkhnm, ist nicht im Emfernsten mit dieser Gesinnung zu vergleichen, und wenn Einhorn daher im Laufe seiner Auseinandersetzung zu dem Schluffe gelangt: „Das Iudenthum wolle gewiß noch viel weniger diejenigen aus der jud. Genoffenschaft binansdrangen, die das eine oder das andere seiner Gesetze aus Leidenschaft (Lalenbon) oder aus Leichtsinn oder gar blos in Folge ihrer religiösen Ueberzengung von der Richtverbindlichkeit eines solchen Gesetzes auf der gegenwärtigen religiöfenEnkw i cf lnngsst u f e übertrete n," so würfelt er hier ganz heterogene Tinge zusammen. Derjenige, welcher aus Leichtsinn oder aus Leidenschaft ein Gesetz Übertritt, steht nach talmudifcheu Prinzipien noch ganz innerbalb des Judenrbnms, denn er negirt nichts, da seine Handlung keine Folge einer Gesiunnng ist, wahrend hingegen derjenige, welchen die religiöse Ueberzengnug von der Beobachtung abbält, allerdings dasjenige negirt, worauf es dem Talmud hauptsächlich ankömmr, oder was er doch für einen integrirenden Thcil des Judenthums hält. Eben damit schwindet auch eine andere Behauptung Einhorns, mir welcher er feine Ansicht zu stützen und zu erhärten meint. „Rach den Begriffen des rabbinischerr Judenthmns hat derjenige, welcher die Beschneidüng nicht vollzieht, sich nicht in dein Maaße versündigt, wie derjenige, welcher den Sabbath öffentlich schändet, weil dieser, nicht aber jener die Absicht (?) zu er-