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Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts · 1847-12-26 · Heft 52 (26.12.1847) · page 3

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Journal
Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
Volume
8 (1847)
Issue
Heft 52 (26.12.1847)
Date
1847-12-26
Page
– (sequence 3)
Language
German
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411 Forderung des Jüdenthums nach den von seinem Uranfange an und während feines ganzen geschichtlichen Verlaufes bis zur gegenwärtigen Gestaltung es geistig belebenden und regenerirenden Ideen anseine Bekenner in der Gegenwart richte? immer dringender und nachweislicher herausgestellt. §. 7. Unter vielen Ansichten, die in dieser Beziehung sich geltend machten, hat diejenige die größte Zustimmung erhalten, welche in der unter dem Namen „talmudisch - rabbinisches Judenthum" geltenden historischen Gestaltung des biblischen Judenthums ein lebendiges Zeugniß von der geschichtlichen Entwickelung sfähi gkeit d e sselbe n erblickt. Es ist unleugbares Faktum, daß in Folge der mit großer Freiheit angewandten s. g. traditionellen Schriftauslegung das talmudische Judenthum wesentlich von dem biblischen sich unterscheide; und obwohl jenes in dieses sich hinein zu interpretiren sucht und daher auch mit ihm in voller Uebereinstimmnng sich glaubt, so ist doch jeder Unbefangene, diese Jnterprctationsweise richtig Schätzende überzeugt, daß lediglich die Macht der Geschichte das biblische Judenthum, seinen Bekennern unbewußt, mannigfach verändert, modificirt und fortgebilder, und cs auf solche Weise jedesmal mit den veränderten, erweiterten oder verengten Einsichten, Bildungs¬ und Lebensverhälknissen einer rück- oder vorgeschrittenen Zeit in Uebereinstimmnng zu bringen und zu erhalten gesucht hat. Auf dies Faktum bauet sich die Ansicht von der historischen Fortb itd u ngsfähigkei t d e s bib lischen In d en thums auf, die der Geschichte überhaupt, d. b. dem jedesmaligen Religionsbcwußtscin der Bekenner des Judenthums, das Recht vindicirt, die biblische Religion mit dem jedesmal fortgeschrittenen Religionsbewußtsein in Uebereinstimmung zu bringen und fortzubilden Diesen Grundsatz nennt sie: das Reformprinzip der positiv - historischen Fortbildung. 6. Bon den Quellen des Judenthums und den aus diesen zu schöpfenden Glaubensprinzipien. 8. 8. Als Quelle des Judenthums erkennt die Genossenschaft die Geschichte des Judenthums und der Juden heit, wie nämlich Erstereö in Letzterer von feinen Uranfängen bis auf die Gegenwart sich fortgebildet und entwickelt hat, an. tz. 9. Auch inwiefern das Judenthum oder einzelne Wahrheiten desselben außerhalb der Judenheit bei der übrigen Menschheit eine höhere geschichtliche Entfaltung gewonnen haben, ist ihr von höchster Beachtung und erkennt sie solches als mit in den Kreis der geschichtlichen Entwickelung des Judenthums gehörig, an. §. 10. Da nach solcher Betrachtungsweise die Geschichte des Judenthums zu einem unermeßlichen Gebiete sich ausdehnt, dessen Durchforschung allmählig fortschreilet, so hält die Genossenschaft ibre gegenwärtige Ueberzeugung einer unendlichen Vervollkommnung und Fortbildung fähig. tz. 11. Tie h. Schrift, als die Hauptwahrbeiten des Judenthums enthaltend und dessen anderthalb rausentjährige Geschichte umfassend, verehrt die Genossenschaft als das lebendige Zeugniß von der Fülle des göttlichen Geistes, durch den die ausgezeichnetsten Männer des jüdischen Altertkums, wie kein anderes Volk in gleichem Maße auf der ganzen Erde, erleuchtet wurden, und daher auch als die erste Quelle, aus welcher die Grundwahrheiten des Judenthums mit Berücksichtigung ihrer spätern geschichtlichen Fortbildung, sowohl in der Judenheit als in der übrigen Menschheit, zu schöpfen sind. §. 12. In formeller Beziehung giebt die Genossenschaft ihr Verhältniß zu der h. S. als Urquelle des Judenthums in Folgendem an; a. Da die nach ihrer Ueberzeugung allein wahren Vorstellungen von Gott, dem Sittlichkeitsgesetz und dem Verhältniß zwischen Gott und Menschen, wie sie in diesen Schriften enthalten sind, in keinem andern Volke der Weltgeschichte, wie in dem jüdischen, zu so klarem und lebendigem Bewußtsein gekommen, zur Volksreligion erhoben und geschichtlich fortgebildet worden sind, so erkennt die Genossenschaft es als Faktum an, daß Gott den Geist dieses Volkes höher erleuchtet und die Wahrbeit für die Menschheit in ihm offenbart bat, wovon die heiligen Schriften ein lebendiges, unvergängliches Zeugniß bewahren, und deßhalb von je her in Israel und in allen den Völkern, denen sie zugänglich geworden sind, als heilige Bücher gegolten haben.

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