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Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts · 1847-12-26 · Heft 52 (26.12.1847) · page 2

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Journal
Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
Volume
8 (1847)
Issue
Heft 52 (26.12.1847)
Date
1847-12-26
Page
– (sequence 2)
Language
German
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41© Die geschichtliche Entwickelung des Bedürfnisses einer Reform des Judenthums innerhalb der deutschen Judenheit. §. 1. Der Glaube an den einzigen, unendlichen, persönlichen, heiligen Gott als Schöpfer und Regierer des Weltalls und insbesondere, des Menschengeschlechts galt zu allen Zeiten als das Grund- und Lebensprinzip des Judenthums. §. 2. Die heilige Schrift galt'jederzeit grundsätzlich als Glaubensnorm, ihr Inhalt als göttliche Offenbarung für die Judenheit verpflichtend. Jedoch hat sich die Auslegung der h. S. nie in einem Bekenntniß firirk; sie durchlief vielmehr, in einer steten Selbstverbesserung begriffen, verschiedene Phasen der Entwicklung, ohne sich je in einem Bekenntniß als gemeinsame Stimme der Judenheit auf Grund ausdrücklicher Uebereinkuoft abzuschließen und zu concentriren. §. 3. Konnte die normative Autorität der h. S. so lange auch Freiheit in der Auslegung derselben herrschte, das dogmatische Starre und Bindende nicht gewinnen, so ist nichtsdestoweniger gewiß, daß das ganze Religionsleben der nachbiblischen Judenheit, so weit die Geschichte dasselbe uns kennen lehrt, bis auf die Gegenwart factisch das Produkt einer bestimmten Auffassung und Erklärung der Bibel, so weit ihr praktischgcsetzlicher Inhalt reicht, ist, wie näml. diese Erklärung in Mischnah und Gemare, nebst andern altern und jüngern Werken der rabbinisch-talmudischen Literatur niedergelegt sich findet, für deren Beglaubigung eine bis auf Mose zurückgeführte Kette mündlicher Neberlieferungen angegeben wird. §. 4. In dem rabbinisch - talmudischen Judenthum werden vornehmlich folgende Grundsätze festgehalten. s. Der ganze Inhalt der fünf mosaischen Bücher sei dem Mose durch Gott selbst mitgetheilt, das ganze mosaische Gesetz sei ausschließlich für die Judenheit, das heißt, für den jüdischen Volksstamm und Alle, die durch das Gesetz der Beschneidung demselben einverleibt werden, für alle Ewigkeit gegeben worden; für die übrige gesammte Menschheit seien nur die s. g. sieben noachidischen Gebote verpflichtend; d. Die talmudisch-traditiottelle Schriftanslegung, sie möge von dem natürlichen Schriftsinn noch so auffallend abweichen, sei von Gott selbst dem Mose mitgetheilt, von diesem weiter überliefert und dann durch die verschiedenen Zeiträume von Mund zu Mund bis auf die ältesten Mischnahlehrer fortgepflanzt worden, so daß nur der nach ihr gedeutete Schriftinhalt, nicht der natürliche Schrifrsinn in allen Beziehungen des praktisch-religiösen Lebens religiöse Norm und Regel ist; c. die Theokratie als Voraussetzung für die umfassendste Anwendbarkeit des ganzen mosaischen Gesetzes, sei nur unterbrochen worden, und werde, da das Gesetz für die Ewigkeit gegeben sei, durch den Messias wieder restituirt, die ausserhalb der Theokratie stehende übrige Gesammtmenschheit durch . ihn zur Uebernahme der sieben noachidischen Pflichten gezwungen werden. §. 5. Die Wissenschaft, die seit Mendelssohn ihre Pforten den deutschen Juden aufgeschlossen, hat von der einen Seite die talmudischeSchriftauslegung in den meisten Fällen als unrichtig, mitunter als ungöttlich und als Tradition im talmudischen Sinne unmöglich, mithin die auf Grundlage derselben sich aufbauende praktische Religiosität als unhaltbar nachgewiesen. Von der andern Seite hat sie die Idee von der fortschreitenden Entwickelung und Vervollkommnung der Religion des Judenthums zur universalen Religion der Menschheit in dem Gemüthe der gegenwärtigen Bekenner des Judenthums so fest, begründet, daß der talmudische Glaube an eine Restauration des partikularistischen jüdischen Staates und der altern beschränkten Theokratie nunmehr als der Glaube an einen Rückschritt erscheine, daher als ein auf Jrrthum beruhender und dem höher« Geiste des prophetischen Judenthums und dessen hohen messianischen Ideen zuwiderlaufender abgewiesen werden müsse. §. 6. Je mehr dieser Widerspruch zwischen der in Folge fortgeschrittener Bildung sich mehr und mehr geltend wachenden höheren Auffassung des Judenthums und dessen in historischer Herkömmlichkeit verharrender Erscheinung, von den deutschen Juden und deren wissenschaftlichen Vertretern unter den Rabbinern und in den Gemeinden lebhaft gefühlt wurde, hat sich dasBedürfniß nach einer gründlichen Reform des Judenthums, d. h. nach einer bestimmten und klaren Ansicht: welche

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